Abschiebehaft und Flüchtlinge in der BRD

 (1997)


Helmut Dietrich
Colloque international Hannah Arendt et le monde d´aujourd´hui.
Le "droit d´avoir des droits"
Université de Genève (FPSE) et Université Ouvrière (UOG)
Mai 1997

0. Einleitung

Totale Institutionen wie Gefängnis (Justizvollzugsanstalten) und geschlossene Psychiatrie gehören noch immer zum eisernen Bestand der traditionellen Herrschaftsinstrumente in dieser Gesellschaft. Nun - in den Jahren nach dem Fall der Berliner Mauer - haben die Staaten Westeuropas in großem Maßstab neue Haftsysteme etabliert. Sie dienen der Vorbereitung von Abschiebungen und der Abschreckung. Durch die neuen Haftzentren, durch das Schengener Grenzregime und durch eine Reihe räumlicher Aufenthaltsverbote ist die Bewegungsfreiheit und Freizügigkeit inzwischen in einem Maße eingeschränkt, wie wir es im westlichen Nachkriegseuropa nie erlebt haben.

Es sind die "Sans Papiers", die Mittellosen anderer Haut-Pigmentierung, Sprache und Herkunft, denen die Freizügigkeit entzogen, gegen die Abschiebehaft verhängt wird. Ein neues Stigma wird geschaffen, ein Feindbild wird kreiert. Illegale Immigration gilt bei Polizei und Grenzschutz inzwischen als Import von Kriminalität, gar von sogenannter Organisierter Kriminalität und als Bedrohung der "Inneren Sicherheit". Die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Menschen aus anderen Ländern macht es möglich, dass an ihnen, den "Illegalisierten", neue Herrschafts-, Kontroll- und Hafttechniken ausprobiert werden. Die an ihnen erprobten Konzepte sozialer Degradierung und repressiver Politik sind später, so ist zu befürchten, übertragbar auf andere Gruppen der Gesellschaft.

Auswirkungen auf andere Staaten Mittel- und Osteuropas hat das Schengener Abschiebesystem bereits jetzt. Unter dem Eindruck der neuen Grenzregimes verwandeln sich die mittel- und osteuropäischen Staaten in Cordon Sanitaires, sie werden zu Wartesälen für Hunderttausende Menschen im Transit bzw. auf der Flucht.

1. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und die neuen Haftformen

Eine Schicht von Personen, die bestimmte Stadtteile nicht betreten oder verlassen dürfen, eine Schicht von Illegalisierten und von potentiellen Abschiebehäftlingen ist in den Städten, an den Arbeitsplätzen, in unserer unmittelbaren Nachbarschaft entstanden. Der Staat führt an ihnen vor, dass die gewaltsame Deregulierung der Gesellschaft tatsächlich begonnen hat. Die Gesellschaft soll sich mental und in ihren Verhaltensweisen auf eine verschärfte Hierarchisierung nach Herkunft und Hautfarbe einstellen, darauf, dass es unter der Stufe minimaler Existenzbedingungen gänzlich degradierte Menschen gibt, die aus allen Überlebensmöglichkeiten herausgedrängt, ausgegrenzt und schließlich abgeschoben werden. Die bisher noch tariflich abgesicherten Lohnabhängigen, die HochlohnarbeiterInnen und besserverdienenden MittelschichtlerInnen sollen sich damit arrangieren, dass Menschen für drei oder fünf DM Stundenlohn überausgebeutet und bei der nächsten Razzia in Haft - in Abschiebehaft - geraten können. Soziale Isolation, existentielle Angst, systematische Schikanierung, Abschreckung und gewaltsame Abschiebung ist für diese Deklassierten zum Alltag geworden.

Zu einem wesentlichen Merkmal des Lebens in der Marginalisierung und der Illegalität gehört die räumliche Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Das Instumentarium behördlicher Maßnahmen auf diesem Gebiet ist in den letzten Jahren weit ausdifferenziert worden. Das beginnt mit der polizeilichen Konzentration auf bestimmte Plätze und Stadtteile, die die Illegalisierten wegen der erhöhten Razzia-Gefahr zu meiden haben. Sodann gibt es eine räumliche Beschränkung ihres Aufenthalts für alle Menschen, denen die Flucht bis in die BRD gelungen ist und die eine Aufenthaltsgestattung erlangen. Sie dürfen die entsprechenden Landkreise nicht verlassen. Flüchtlinge, die in das Asylanerkennungsverfahren gelangen, werden für die ersten drei Monaten zwangsweise in ein Lager eingewiesen. Andere Versionen des räumlichen Ausschlusses sind die Platzverweise in den Großstädten der BRD. Die Polizei und der Bundesgrenzschutz sprechen mittlerweile mehrere hunderttausend Platzverbote pro Jahr aus, d.h. Personen, die ein Platzverbot erhalten haben, dürfen bestimmte Gegenden der Innenstädte nicht mehr betreten. Ein Großteil der Platzverbote betrifft MigrantInnen und Flüchtlinge. Andere gesellschaftliche Gruppen, die damit ausgegrenzt werden, sind Obdachlose, BettlerInnen und Punks. Schließlich ist mit der Abschiebehaft eine totale Institution entstanden, die die schärfste Form des Entzugs der Freizügigkeit bedeutet.

In der BRD sind die neuen Haftarten, die gegen Flüchtlinge und MigrantInnen aus Gründen der Abschiebungsvorbereitung und der Abschreckung verhängt werden, im einzelnen:

(1) Arrest des Bundesgrenzschutzes in seinen Inspektionszentren längs der ostdeutschen Grenze, für maximal 48 Stunden, verlängerbar nach haftrichterlicher Entscheidung. Dieser Arrest betrifft ca. 22.000 Personen pro Jahr, die keine legale Einreise erlangen konnten und nach illegaler Grenzüberschreitung festgenommen wurden. Die Abschiebung ("Rückschiebung") wird meist innerhalb der 48-Stunden-Frist durchgeführt. Die Häftlinge haben keinerlei Kontaktmöglichkeit mit RechtsanwältInnen, ÄrztInnen oder SeelsorgerInnen. Sie haben keine Beschwerde- und Einspruchsmöglichkeiten. Über 90% dieser Häftlinge werden in die sogenannten Sicheren Drittstaaten Polen und die Tschechische Republik oder aber per Flugzeug nach Rumänien oder Bulgarien abgeschoben ("zurückgeschoben" in ein sogenanntes Sicheres Herkunftsland).

(2) Arrest des Bundesgrenzschutzes in Transiträumen auf 10 deutschen Flughäfen wegen nichtgestatteter Einreise: Obwohl die betreffenden Personen die Flugzeuge verlassen haben und sich auf dem Territorium der BRD befinden, gelten sie als "nicht eingereist" und können daher nicht die in der BRD gesetzlich garantierten Rechte in Anspruch nehmen (Ausnahme: Recht auf Asylantragsstellung im äußerst restriktiven Flughafenasylverfahren). Der Arrest ist zeitlich nicht begrenzt, wird haftrichterlich nicht überprüft und erstreckt sich manchmal über viele Monate. Das Oberlandesgericht Frankfurt / Main vertrat am 5.11.1996 die Auffassung, dass dieser Arrest in den Transitzonen als Freiheitsentziehung zu werten sei und nach der 19tägigen Dauer des Flughafenasylverfahrens nur mithilfe einer richterlichen Anordnung verlängert werden dürfte. Der Flughafen-Arrest betrifft ca. 4-5.000 Personen pro Jahr.

(3) Abschiebehaft in Gefängnissen meist an den Rändern der deutschen Großstädte, mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten, verlängerbar bis auf maximal 18 Monate: Im Durchschnitt dauert sie fünf bis sechs Wochen. Pro Jahr werden ca. 18-20.000 Personen in Abschiebehaft genommen, ca 2.000 Personen sitzen ständig in Abschiebehaft. Etwa zur Hälfte handelt es sich dabei um abgelehnte Asylbewerber, zur anderen Hälfte um Personen, die sich ohne Aufenthaltsstatus in der BRD aufhalten, oder um Nichtdeutsche, die einer ungenehmigten Arbeit nachgingen oder um Nichtdeutsche, die verurteilt wurden und zur "doppelten" Bestrafung abgeschoben werden. Über 10% der Abschiebehäftlinge müssen nach Ablauf der Abschiebehaft und nicht durchgeführter Abschiebung wieder freigelassen werden.

Zusammengefasst bedeutet das: Die meisten Menschen, die aus der BRD abgeschoben werden, werden vor ihrer Abschiebung oder "Rückschiebung" in Haft genommen. In der Regel ist den Abschiebehäftlingen nicht klar, warum sie in Haft sitzen, da der Grund für die Abschiebehaft nicht in der Verbüßung einer Strafe liegt.

Die Haft wird im Grunde nicht aufgrund inkriminierten individuellen Verhaltens der Festgenommenen, sondern aufgrund staatspolitischer Ziele der Abschreckung und Abschiebungen angeordnet. Der Hafttypus ist daher eher mit Internierungen in den Zwischenkriegs- und Kriegszeiten unseres Jahrhunderts zu vergleichen. Internierungen von Menschen, die die "falsche" Staatsbürgerschaft haben, hat es damals in verschiedenen Staatssystemen gegeben. Ich möchte daher betonen: Es sind nicht die "Sans-Papiers", die sich durch ihre Ankunft und durch ihren Aufenthalt zu potentiell Internierbaren machen. Es ist der Staat, der durch sein aktives Handeln das Aufenthaltsrecht der Unerwünschten negiert, entzieht oder verweigert, der durch die restriktiven Visa- und Asylpolitik vielen die legale Einreise verunmöglicht und Menschen zu "Illegalen" macht.

Zur Entstehungsgeschichte der Abschiebehaft: Wir sollten zunächst einen Rückblick auf die Zeit werfen, als es zwar auch schon rassistische Kampagnen in großem Stil gab, aber Abschiebehaft ein eher singuläres Phänomen war. In der Neujahrsnacht 1983/84 kam es im Polizeigewahrsam in Berlin am Augustaplatz zu einem Brand. In dem Polizeigewahrsam befanden sich Flüchtlinge in Abschiebehaft. Die Schließer haben sie während des Brandes nicht befreit, sechs Flüchtlinge kamen in ihren Zellen ums Leben. Dieser furchtbare Vorfall rückte meines Wissens zum ersten Mal die Existenz von Abschiebehaft in der BRD ins öffentliche Bewußtsein. Abschiebehaft war damals in den 80er Jahren gesellschaftlich gesehen eine marginale Frage. Die großen staatlichen Verwaltungen kümmerten sich damals noch nicht derart exzessiv um diese schmutzige Angelegenheit der Polizei und der Ausländerbehörden. Selbst 1988 saßen durchschnittlich "nur" 59 Flüchtlinge in der BRD zu gleicher Zeit in Abschiebehaft. 1989/90 begannen die großen gesellschaftlichen Umbrüche, die neue Aufgliederung Europas. Die westliche Europäische Gemeinschaft (EG) verwandelte sich in die Festung Europa, an ihren Außengrenzen zogen die Regierungen die oben beschriebenen Fahndungs- und Kontrollsysteme gegen Flüchtlinge und MigrantInnen auf, im Innern begann eine neue soziale und rassistische Ausgrenzung. Die Entstehung der Abschiebehaft als Internierung und Instrument der Abschreckung ist daher in engem Zusammenhang mit den neuen Migrations- und Grenzregimes zu sehen. Neben den innerstaatlichen Gesetzesänderungen, die die Abschiebehaft neu regelten (Änderung des Ausländergesetzes 1990; Verschärfung der entsprechenden Paragraphen zum 1.7.1992 [§ 57 AuslG.]; Asylbeschleunigungsgesetz [zum 1.7.1992 in Kraft getreten]) sind daher die Drittstaatenregelung nach der faktischen Abschaffung des Asylrechts durch die Grundgesetzänderung vom 26.5.1993 und das System der Rückübernahmeverträge mit Transit- / Herkunftsländern der Flüchlinge und MigrantInnen seit 1992 als juristische Fundamente des Abschiebesystems zu benennen.

Die gesetzlichen Regelungen und praktischen Ausgestaltungen der Abschiebehaft wurden nach einer mehrjährigen Stigmatisierungs- und Kriminalisierungskampagne der Medien und Politiker und schließlich nach den Pogromen in Hoyerswerda (September 1991) und Rostock-Lichtenhagen (August 1992) gegen Flüchtlinge und MigrantInnen durchgesetzt. In den ersten Jahren (1992/93/94) war der Betrieb von Abschiebegefängnissen noch von Improvisation geprägt, der häufig durch Revolten der Häftlinge gestört wurde. Der Höhepunkt der Revolten lag im Jahr 1994: Es waren regelrechte Aufstände, die sich zum Teil über Wochen hinzogen und meist durch Sondereinheiten der Polizei (SEK und GSG 9) niedergeschlagen wurden. Bundesweit große Bedeutung erlangten in jenem Jahr die Aufstände in Büren, Leverkusen-Opladen, Berlin (Kruppstraße) und in Kassel. Die Aufständischen waren oft Algerier und Kurden, deren Herkunftsländer sich bekanntermaßen seit Jahren in offenem Bürgerkrieg befinden.

1994/95 konnte der Staat die Abschiebehaft verwaltungs- und sicherheitstechnisch perfekter etablieren. Zahlreiche kleine Abschiebetrakte in Gefängnissen wurden geschlossen. Im Januar 1994 wurde das erste Abschiebegefängnis - in Büren - in Betrieb genommen, das nur für Abschiebehäftlinge gebaut worden war: das wurde der größte Abschiebeknast der BRD mit bis zu 600 Plätzen. In Berlin-Grünau entstand ebenfalls ein separater Knast nur für Abschiebehäftlinge mit 330 Plätzen. Er wurde am 27.11.1995 in Betrieb genommen. In diesen neuen Knästen ist die Kontaktaufnahme unter den Häftlingen wesentlich schwieriger geworden. Besuchsgespräche z.B. in Grünau sind nur noch mit Trennscheibe möglich.

Zur Charakterisierung der Realität der Abschiebehaft seien folgende Aspekte benannt:

(1) In den meisten Bundesländern werden die Abschiebehäftlinge in regulären Gefängnissen (Justizvollzugsanstalten) gefangen gehalten. In Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz sind es dagegen polizeiliche Haftzentren, die den jeweiligen Innenministerien unterstehen. Die Bewachung von Abschiebehäftlingen ist in fünf Bundesländern inzwischen teilprivatisiert.

(2) Die Bezahlung von Anwälten ist für Abschiebehäftlinge ein großes Problem, es gibt kein Recht auf rechtsanwaltliche Vertretung.

(3) Den Häftlingen wird alles Geld bis auf 200,- DM abgenommen, das beschlagnahmte Geld wird für die Kosten der Abschiebung im Voraus einbehalten.

(4) Mitarbeiter der Ausländerbehörden besuchen regelmäßig die Abschiebehäftlinge, um sie gefügig zu machen. Sie sollen ihre Identität preisgeben und einen Pass-Antrag für die Botschaft des Landes, in das abgeschoben werden soll, unterschreiben. Weigern sich die Häftlinge, wird Druck ausgeübt. Sie werden zur Strafe z.B. in Arrestzellen gesteckt, gefesselt und besonders schikaniert. Im Unterschied zu den Haftbedingungen von Untersuchungshäftlingen und Verurteilten zeichnet sich daher die Abschiebehaft durch rassistische Einschränkungen und Übergriffe sowie durch ein noch höheres Maß an Wärter-Willkür aus. An die Öffentlichkeit sind immer wieder Berichte über unglaubliche institutionelle Grausamkeiten gelangt. Häftlinge wurden - so eine jahrelange Praxis in der Berliner Kruppstraße - entkleidet und in Lumpen oder Abfallsäcke gesteckt, oder in Strafarrest-Zellen mit Schaukelfesselung bestraft (Büren Sommer 1994), eine Praxis, die international als Folter geächtet ist. Ermittlungsverfahren wurden in diesen Fällen in Berlin und Büren eingestellt. In Berlin erhielt dagegen der Polizist, der die Mißhandlungen öffentlich gemacht hat, Drohungen und Strafanzeigen. In Büren wurde die Praxis der Schaukelfesselung auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen oder gar verboten.

In der BRD haben sich seit der faktischen Abschaffung des Asylrechts 23 Menschen in Abschiebehaft das Leben genommen.

2. Das neue Grenzregime

Für visalose Menschen im Transit sind die ostdeutschen Grenzregionen verbotene Zonen. Flüchtlinge und MigrantInnen, die sich den Grenzregionen nähern, tauchen wohlweislich unter. Der Grund ist einfach. In der BRD ist es die Drittstaatenregelung (seit 1993), die die illegale Einreise erzwingt, bei Strafe der Abschiebung in das nachbarliche Transitland. Für diejenigen, die eine Grenze Richtung Westen überwunden haben, ist oberstes Gebot, sofort aus der Grenzregion zu verschwinden. 1996 verhaftete der Bundesgrenzschutz allein an der deutsch-polnischen und der deutsch-tschechischen Grenze 21.976 illegal eingereiste Personen. 30.000 - 35.000 Personen werden jährlich an den ostdeutschen Grenzen die Einreise verweigert. Seit der faktischen Abschaffung des Asylrechts 1993 sind nachweislich 56 Menschen beim Versuch der illegalen Einreise in die BRD umgekommen.

Daher soll im folgenden ein Blick auf das neue Grenzregime geworfen werden, das die Bundesregierung an der ostdeutschen Grenze aufbaut. Es ist derzeit dort die Abkehr von dem Konzept der lineare Grenze und seinen politischen Implikationen zu beobachten. Die lineare Grenze hatte sich mit dem Absolutismus entwickelt und wurde im 19. Jahrhundet zum eisernen Bestandteil des Nationalstaats, war doch über die genaue territoriale Absteckung die Staatsbürgerschaft und die souveräne Macht definiert. Fast unbemerkt ging mit dem Entstehen des "Volks der Staatenlosen" (H. Arendt) der herrschenden politischen Theorie der Einheit von Nation, Volk und Territorium - und seiner Grenzen - die materielle Grundlage abhanden. Diese tiefe Veränderung wurde allerdings fünfzig Jahre lang von der Ost-West-Konfrontation und ihren Auswirkungen überdeckt. An die Stelle der Demarkationslinie tritt - seit dem Fall der Berliner Mauer - nun der 30 Kilometer breite Grenzraum, in dem der deutsche Bundesgrenzschutz über außerordentliche Überwachungs- und Fahndungsmittel verfügt. Zu einer Zeit, wo die Grenzen für die westlichen WohlstandsbürgerInnen weltweit durchlässig werden wie nie zuvor, definiert der Staat Kategorien von GrenzgängerInnen, die in der Grenzregion als potentiell Illegale herausgefiltert werden. Phänotypische Merkmale wie "fremdländisches Aussehen" und andere Indizien ihrer Herkunftsgeographie werden zum wichtigen Kriterium des neuen Grenzregimes. Datenerhebung, Datenverarbeitung und eigenständige Ermittlungen der Grenzbehörden ergänzen das Kontroll-Instrumentarium. In der Behördensprache ist die Rede von einem "Sicherheitsschleier", den der Bundesgrenzschutz und die Polizei über die grenznahen Gebiete legen. Es ist anzunehmen, dass die Existenz dieser neuen "verschleierten" Verhältnisse an der Grenze außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung und Kontrolle das Entstehen extralegaler Zustände und Straflosigkeit bei Mißhandlungen und Übergriffen begünstigt.

Die meisten Flüchtlinge und MigrantInnen werden aufgrund von Denunziationen aus der Grenzbevölkerung festgenommen. Der Bundesgrenzschutz hat sog. "Bürgertelefone" im Grenzbereich eingerichtet, die der Propagierung der Denunziationspraxis und der Entgegennahme von Hinweisen auf Illegale dienen. Das neue Grenzregime beruht also nicht nur auf High-Tech (Nachtsichtgeräte, Infrarot-Sichtgeräte, Kommunikationstechnologie usw.), sondern auch auf Konsens und gesellschaftlicher Kooperation. In vielen dieser Gegenden ist der Bundesgrenzschutz zum größten Arbeitgeber avanciert. Aus der grenznahen Bevölkerung wurden Hilfssherifs für den Bundesgrenzschutz rekrutiert, die heute unbewaffnet aber regulär in den Reihen dieses Apparats arbeiten.

Einen ganz neuen Stellenwert hat in diesem Fahndungs- und Überwachungskonzept die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizeien und der grenznahen Gebietskörperschaften eingenommen. Die Zusammenarbeit in der sogenannten Kriminalitäts- und Flüchtlingsbekämpfung findet auf formeller wie informeller Ebene statt. Die polnischen und sogar die ostpolnisch-ukrainischen Grenzen sind dadurch aus der Sicht der deutschen Innenminister zu "kriminalgeographischen Räumen" geworden, der sich die Bundesregierung und die Europäische Union in Zusammenarbeit mit den entsprechenden polnischen Stellen annehmen. Deutsche Dienststellen übernehmen nicht nur die Fortbildung, die Weitergabe des Know-Hows der Grenzsicherung nach Osten, sondern drängen auf die Besetzung von Fahndungs- und Kommandoposten im Nachbarland.

Verwandlungen des Grenzregimes zeugen von inneren Veränderungen des Staats, des Verhältnisses von Nation, Staatsbürgerschaft und Souveränität. Aber an dieser Stelle können wir nicht der Frage nachgehen, auf welche tieferliegenden Transformationen oder Aporien des Nationalstaats die Umformung der linearen Staatsgrenze in einen breiten Kontrollraum verweist. Wir verbleiben im folgenden vielmehr bei dem Thema, wie die Stigmatisierungen und neuen Kontrollmechanismen an die mittel- und osteuropäischen Staaten weitergegeben werden.

 

3. Der Domino-Effekt: Die Auswirkungen auf Polen und die Ukraine

Die meisten Abschiebungen bzw. "Rückschiebungen" gehen nach Polen und in die Tschechische Republik auf dem Landweg und nach Rumänien per Charterflugzeug. Die östlichen Nachbarländer werden so gezwungen, ihrerseits mit anderen Ländern eine Abschiebepraxis zu entwickeln, um langfristig nicht das Auffangbecken für aus der EU Abgeschobene zu werden. So wird der Druck der Schengener Vertragsstaaten peu à peu weiter in Richtung Osten gegeben, wir sprechen vom Domino-Effekt.

Inzwischen hat Polen 25 Abschiebegefängnisse mit 425 Plätzen eingerichtet und belegt. Ungefähr ein Drittel der sogenannten Drittstaatler, die aus der BRD nach Polen abgeschoben werden, werden von dort in die Ukraine und andere Länder weiter abgeschoben. Die Ukraine hat bisher nicht die Genfer Konvention unterzeichnet, hat sich daher nicht zum Refoulement-Verbot verpflichtet. Kettenabschiebungen sind also Realität.

Die deutsche Bundesregierung hat mit 120 Millionen DM die Einrichtung des polnischen Abschiebesystems und die Aufrüstung der polnischen Grenzpolizei finanziert und wird nun, nach neuen bilateralen Abkommen zur Flüchtlingsbekämpfung (April 1997), den deutschen Bundesgrenzschutz an "gemeinsamen Ermittlungs- und Einsatzleitungen und Befehlsstellen" in Polen beteiligen. Die Migrationspolitik wird daher zum besonderen Vehikel des westeuropäischen Einflusses und der Gesellschaftsveränderung "von oben". Bisher gibt es in Polen noch keine Straßenrazzien. Politiker beklagen sich, dass solche Methoden in Polen derzeit noch unpopulär wären. Die Menschen auf der Straße fühlten sich, so heißt es, dann doch sofort an die "lapanka", an die Straßenrazzien der Nazis, erinnert. Doch auf anderer Ebene wird längst gehandelt. Da die polnische politische Klasse alles unternimmt, um so bald wie möglich in die Europäische Union zu gelangen, und da die Errichtung neuer Grenzregime zur Eintrittskarte in diesen Club geworden ist, wird Polen jetzt zum Scharnier für die Weitergabe des Drucks nach Osten. Polen steht nicht nur im Lohngefälle in der Mitte zwischen der BRD und der Ukraine - es herrscht das Verhältnis 100:10:1 - , sondern auch in der politischen Vermittlung des Grenz-Know-Hows und des neuen Feindbildes.

Europa wird dereguliert und neu aufgeteilt. Die Grenzen, die das Wohlstandsgefälle zwischen den Staaten und innerhalb der Gesellschaften markieren, werden immer schärfer gezogen und genauer überwacht. Aber wir sollten nicht vergessen, dass es Jahr für Jahr Hunderttausende sind, die diese Grenzen überwinden, die sich nicht abschrecken lassen, denen keine andere Alternative bleibt. Die Aufarbeitung dieser neuen transnationalen Erfahrungen und ihrer Bedeutung steht noch an.



4. Bibliographie

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Noiriel, Gérard: Die Tyrannei des Nationalen. Sozialgeschichte des Asylrechts in Europa. Lüneburg 1994

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Salt, John: Current trends in international migration in Europe. 6th Conference of European Ministers responsible for migration affairs. Warsaw 16-18 June 1996