Komitee für Grundrechte
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Berlin/Köln
im März 2005
Internationaler
Appell
Exterritoriale
Flüchtlingslager der Europäischen
Union
Wir fordern
eine öffentliche Inspektion der
menschenrechtswidrigen Internierungslager von Flüchtlingen und
MigrantInnen in
den Mittelmeerländern, um der Forderung nach ihrer Schließung Nachdruck
zu
verleihen.
Worum geht es? Die EU wird
im dritten Anlauf
voraussichtlich im Mai 2005 sondieren, ob sie in Nordafrika
exterritoriale
Flüchtlingslager errichten kann. Der deutsche Innenminister Otto Schily
will
die Regierungen Algeriens, Tunesiens, Libyens und Ägyptens besuchen, um
frühere
„Missverständnisse“ in dieser Sache auszuräumen. Denn bis jetzt sind
die
Regierungen dieser Länder nicht bereit, auf einen Wink aus Berlin, Rom
oder
London hin, den Bau von EU-Lagern auf nordafrikanischem Territorium zu
genehmigen. In Zeitungskommentaren hieß es dort sarkastisch,
Deutschland sei
als „Weltmeister“ im Bau von Lagern bekannt, und dieses Know-How
brauche es nun
wirklich nicht zu exportieren. Die Idee, Flüchtlingslager zu
externalisieren,
hatte Tony Blair zu Beginn des Irakkriegs (2003) aufgebracht. Die
EU-Länder
sollten Asylsuchende zurück in Lager vor den EU-Außengrenzen bringen.
Einige
wenige Flüchtlinge könnte man dort aussieben, die dann kontingentiert
in die EU
einreisen dürften. Im letzten Sommer (2004) hatte Giuseppe Pisanu, der
italienische Innenminister, mit Otto Schily die Lager-Idee
aufgegriffen, um von
der EU-Verantwortung für den tausendfachen Tod von Boat-People im
Mittelmeer
abzulenken. Der neue Vorstoß Schilys im Mai 2005 wird vermutlich im
Namen der
„globalen Terrorismusbekämpfung“ geführt werden. Denn die europäische
Sicherheitsdoktrin unterstellt, dass es dieselben nordafrikanischen
Netzwerke
seien, über die der Terror und die Boat-People-Migration organisiert
werden.
Zahlreiche Initiativen und Personen haben in einem europaweiten
Appell vom 12.10.2004 bereits gefordert, die exterritorialen EU-Lager
zu
schließen beziehungsweise keine weiteren Lager zu errichten (siehe http://no-camps.org/.). Da
Menschenrechtsgruppen
der Zugang zu solchen Lagern verwehrt ist und einige Indizien dafür
sprechen,
dass dennoch heimlich Lager entstehen, ist es nun an der Zeit, die
bestehenden
Lager und Haftzentren rund ums Mittelmeer öffentlich zu inspizieren.
Boat People
im
Fahndungsvisier. Ein
senegalesischer oder algerischer Flüchtling braucht nicht allzu viel
Geld, aber
viel Entschlossenheit, um auf eines der Holzboote (pateras) zu steigen,
das ihn
nach Europa bringen soll. Dieser Wagemut, mit dem die Armen ihr Leben
riskieren, entfacht in Europa diffuse Ängste. Seit der Errichtung des
Visaregimes gegenüber den nordafrikanischen Ländern (1992) sind
schätzungsweise
10.000 Boat-People im Mittelmeer umgekommen. Jedoch nicht die Frage der
Wiedergutmachung
wird diskutiert, oder, wer für den massenhaften Tod auf See
verantwortlich ist,
sondern der volkswirtschaftliche ”Schaden”, den die Boat-People bei
gelungener
Überfahrt in der EU anrichten.
Nach offiziellen Angaben machen die Boat People nur einen sehr
kleinen Prozentsatz der schätzungsweise 500.000 Menschen aus, die Jahr
für Jahr
heimlich und unerlaubt die EU-Südgrenze passieren. Es sind die „Armen“,
die
sich der Gefahr der riskanten Meerüberquerung aussetzen. Wer es sich
leisten
kann, kauft sich einen gut gefälschten Pass und nimmt ein Flugzeug.
Oder er
nutzt seine Verbindungen zu Verwandten und Bekannten in Europa und
setzt mit
einer der großen Autofähren über. So ist im Fall der Begüterten und
Etablierten
die irreguläre Migration ein aufwändiges Geschäft, und es wird
behauptet, dass
„kriminelle Netzwerke“ das Wegegeld zentral abschöpften. Diese
Netzwerke haben
sich jedoch bereits in Osteuropa überwiegend als polizeiliche
Konstrukte
erwiesen. Als kriminell wird jeweils das diffamiert, was den
menschenrechtlich verkürzten
Legalitätsformen der europäischen Migrationspolitik zuwider läuft.
Das Grenzregime, das die Migration in die „Illegalität“ treibt,
entspricht europäischen Wirtschafts- und Verwertungsinteressen.
Innerhalb
Europas wurde der Arbeitsmarkt mit den Irregulären unterschichtet. Die
Abschottungsmaßnahmen der EU markieren gerade in der Mittelmeerregion
ein stark
abschüssiges Wohlstandsgefälle. Mit dem Visaregime haben die
europäischen
Innenpolitiker selber die Voraussetzungen geschaffen, die vielen
Flüchtlingen
und MigrantInnen nur die Möglichkeit lassen, heimlich das Mittelmeer zu
überqueren. Schrittweise Reiseerleichterungen in der
Sichtvermerkspolitik, wie
sie die EU gegenüber Mittelosteuropa eingeräumt hat, gibt es gegenüber
den
Länden des Südens nicht. Dabei haben viele nordafrikanischen Staaten
mit den
westeuropäischen Ländern die gleichen folgenschweren
Rückübernahmeabkommen
abgeschlossen, sie fahnden ebenfalls nach Transitflüchtlingen und
schieben sie
in großem Ausmaß ab. Im Gegenzug haben Spanien und Italien lediglich
der
Einreise minimaler legaler Arbeitskontingente aus ausgesuchten
nordafrikanischen Ländern zugestimmt. Insgesamt bleiben Gegenleistungen
der EU
für das migrationspolitische Entgegenkommen der nordafrikanischen
Staaten aus
oder finden allenfalls auf dem Energiesektor statt (Investitionen in
die
nordafrikanische Erdöl- und Erdgasförderung). So scheint die Servilität
der
nordafrikanischen Regierungen in der Frage der exterritorialen
EU-Flüchtlingslager an ihre Grenzen zu stoßen.
Doch die Hartnäckigkeit der dortigen Regimes ist nicht von
prinzipiellen menschenrechtlichen, flüchtlingspolitischen oder
Lager-feindlichen Erwägungen geleitet. Deswegen wird es in Zukunft um
die Frage
gehen, wie viel finanzielle und politische Gegenleistungen die EU für
die
Errichtung der Lager bereit ist zu erbringen.
Die heimliche
Infrastruktur der exterritorialen Lager. Seit zwei,
drei Jahren entstehen die größten
Abschiebelager der EU auf den Kanarischen Inseln, in Südspanien und auf
den
süditalienischen Inseln. Sie werden paramilitärisch bewacht und sind
für den
UNHCR, für Menschenrechtsgruppen und JournalistInnen nahezu
unzugänglich. Diese
Lager bilden die organisatorische Voraussetzung für Massenabschiebungen
in
zukünftige Lager in Nordafrika. Die erste Luftbrücke für
Massenabschiebungen in
der europäischen Nachkriegsgeschichte wurde im Oktober 2004
eingerichtet: Unter
militärischem Befehl wurden über eintausend Flüchtlinge ohne Ansehen
ihrer
Person, ohne individuelle Identifizierung und Prüfung ihrer
Fluchtgründe, aus
Süditalien nach Libyen deportiert. Dies stellte einen eklatanten Bruch
der
Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.
Zur gleichen Zeit versicherte der designierte, später abgelehnte
EU-Kommissar für das Innen- und Justizressort (!) Rocco Buttiglione bei
seiner
Anhörung vor dem Europäischen Parlament, er habe niemals vorgeschlagen,
„Konzentrationslager in Nordafrika einzurichten, um illegale
Immigranten
dorthin zu deportieren“ und er beabsichtige auch nicht, so etwas
vorzuschlagen
(Protokoll des Hearings, Handelsblatt, 5. Oktober 2004). Buttiglione
war von
einigen ParlamentarierInnen scharf angegangen worden, weil er zuvor in
verschiedenen Interviews (u.a. im Deutschlandfunk – 27. August 2004)
die
Lagervisionen eine „gute Idee“ genannt hatte. Buttiglione präzisierte
seine
Vorstellungen von „Aufnahmezentren“ dahingehend, dass diese nur mit
Zustimmung
und unter Mitarbeit der souveränen Staaten auf der anderen Seite des
Mittelmeeres eingerichtet werden sollten. Sie könnten zugleich dazu
dienen, die
erwünschte Arbeitsmigration nach Europa auszusondern (vgl. Die Welt,
31. August
2004; Frankfurter Rundschau, 6. Oktober 2004).
Der Vorschlag, exterritoriale EU-Lager einzurichten, hat in
Europa
Proteststürme ausgelöst. Die nordafrikanischen Regierungen haben zudem
keine
Ländereien für künftige EU-Auffangzentren (Schily. FAZ, 23.07.2004)
bereitgestellt. Dennoch wird Stück für Stück an der Idee gearbeitet,
diese
Lager zu realisieren, auch wenn in offiziellen Erklärungen dies immer
wieder
dementiert wird: So haben die Justiz- und Innenminister der EU auf
ihrem
informellen Treffen am 30.9./01.10.2004 in Scheveningen verkündet, dass
die EU
die Errichtung von „Aufnahmezentren für Asylbewerber“ in Algerien,
Tunesien,
Marokko, Mauretanien und Libyen anstrebt, aber nicht unter Leitung der
EU,
sondern der jeweiligen Länder. Und am 31.01.2005 hieß es aus Kreisen
der
EU-Innenministerkonferenz in Luxemburg, dass die Idee exterritorialer
Lager
„beerdigt“ sei. Man wolle wegen der Boat-People im Mittelmeer künftig
einige
ausgesuchte Kontingentflüchtlinge aus Nordafrika aufnehmen.
Wie die Lager-Visionen dennoch zur Realität werden können, lässt
sich an den exterritorialen Lagern und Haftzentren studieren, die die
USA
zwecks Folterhaft auch in einigen nordafrikanischen Ländern unterhalten
(vgl.
Jane Mayer, Outsourcing Torture, in: The New Yorker, 14. Februar 2005):
Heimlich werden die Infrastrukturen – die Gefängnisse, die Flughäfen,
die
Foltereinrichtungen und das Folterpersonal – mitgenutzt, die ohnehin in
den
Ländern vorhanden sind.
Auch bei der Errichtung von EU-externalisierten
Flüchtlingslagern
wird es vermutlich keine Werbetafeln geben, auf den geschrieben steht:
„Hier
baut die EU!“ Die Konzeption der exterritorialen Lager setzt
stattdessen auf
gedungene Komplizenschaft. Zugleich sollen die nordafrikanischen
Transitstaaten
in „geeignete Erstasylstaaten“ umgewandelt werden. Dies geschieht unter
der
menschenrechtlich unverdächtigen Strategie, den Flüchtlingsschutz
außerhalb
Europas zu stärken. Wie auch immer die europäischen Lagervisionen
rechtlich und
materiell verwirklicht werden: Für die Lagerinsassen werden weder
Grundrechte
noch Rechtswegegarantie gelten (Schily, SZ, 02.08.2004), und man wird
auch die
Spuren der Finanzierung, der Verwaltungszuständigkeit und der
Verantwortung zu
verwischen wissen.
Nicht erst nach den italienischen Massenabschiebungen nach
Libyen
im Oktober 2004 tauchten beunruhigende Berichte über
Kettenabschiebungen nach
Mali, Niger, Nigeria und Ghana auf: Flüchtlinge, die aus
südeuropäischen
Ländern abgeschoben worden waren, berichteten von militärisch genutzten
Wüstenlagern
nordafrikanischer Länder, in denen auch sie dann zeitweise interniert
waren.
Anschließend wurden sie in Grenzregionen in der Sahara ausgesetzt.
Viele
MigrantInnen hätten diese Maßnahmen nicht überlebt, sie seien
zusammengebrochen
und verdurstet.
Zu befürchten ist: Sind die exterritorialen Lager erst einmal
institutionalisiert, wird die Luft für Flüchtlinge und irreguläre
MigrantInnen
innerhalb Europas noch dünner. Der Druck auf die unkontrollierte
Migration wird
sich folgenschwer erhöhen. Der weitreichende Vorschlag von Tony Blair
sieht,
wie gesagt, die Verbringung aller Asylsuchenden zurück hinter die
EU-Außengrenze vor. Gibt es diese Kapazitäten, so werden sie auch
genutzt – und
ein Europa der umfassenden Bevölkerungskontrolle wäre die Folge, zu dem
nur
noch angeworbene und ausgelesene MigrantInnen und Flüchtlinge Zutritt
hätten.
Deswegen
fordern wir,
dass Delegationen von nationalen und EU-ParlamentarierInnen und
Menschenrechtsgruppen
aus der EU und aus den nordafrikanischen Ländern die Regionen der
exterritorialen Lager und der EU-finanzierten und externalisierten
Haftzentren
auf den Migrationsrouten so bald wie möglich aufsuchen und auf ihre
Schließung
hinwirken. Auf der Agenda steht sowohl die Inspektion der großen
Abschiebelager
in Südspanien und Süditalien als auch der Wüstenlager. Es gilt, eine
kritische
Öffentlichkeit gegenüber den menschenrechtswidrigen Lagerstrategien am
Rande
Europas zu schaffen und die sich abzeichnende Lagerbau-Komplizenschaft
bloßzustellen.
Unterstützung
des
Aufrufs
Wir wollen
uns mit diesem Aufruf in
diesem Sommer an die europäische Öffentlichkeit wenden und ihn den
nationalen
und EU-ParlamentarierInnen zukommen lassen. Bitte verbreitet den Aufruf
(Übersetzungen unter http://www.grundrechtekomitee.de/ub_showarticle.php?articleID=151
).
Initiativen und Organisationen können diesen bis zum 20. Juni 2005
unterzeichen. Die UnterstützerInnen werden unter der oben angegebenen
Anschrift
des Komitees für Grundrechte und Demokratie gesammelt
(appell@grundrechtekomitee.de).
Alle Gruppen erhalten nach dem 20. Juni 2005 eine vollständige Liste
der
unterzeichnenden Gruppen und können damit an die jeweilige Presse vor
Ort
herantreten.
Menschen, die
wirkend in
der Öffentlichkeit stehen und bereit wären, eine solche Delegation, so
sie
zustande kommt, werbend zu begleiten, melden sich bitte ebenfalls unter
Angabe
ihrer Anschrift und eMail-Adresse beim Komitee für Grundrechte und
Demokratie.
Helmut
Dietrich /
Forschungsgesellschaft Flucht und Migration
Dirk Vogelskamp / Komitee für Grundrechte und Demokratie