Bericht über die von einem Team der Forschungsgesellschaft Flucht und Migration (FFM) am 25.4.2000 vorgefundene Situation in Balkova, dem ersten Abschiebegefängnis in der Tschechischen Republik


(2000)


 

Im Mai 1999 hatte ein Team der FFM einen ersten Besuch des Abschiebegefängnisses in Balkova durchgeführt. (vgl. FFM-Bericht vom 14.5.1999) Knapp ein Jahr später, am 25.4.2000, wiederholte die FFM, in Begleitung zweier MitarbeiterInnen der tschechischen Organisation OPU (Organisation for the Aid to Refugees), diesen Besuch. Das Unternehmen wurde finanziell von Pro Asyl unterstützt.

Flüchtlings- und migrationspolitische Vorgaben sind zentrale Bestandteile der Beitrittskriterien der Mittel- und Osteuropäischen Länder (MOL) auf ihrem Weg in die Europäischen Union (EU). Die Tschechische Republik ist von ihrem anfänglichen "Spitzenplatz" der Beitrittkandidaten nicht zuletzt dadurch verdrängt worden, dass sie ihre Flüchtlings- und Migrationspolitik bis vor kurzem nicht den repressiven Vorgaben der EU anpasste. Die Zunahme der heimlichen Grenzübertritte von MigrantInnen und Flüchtlingen über die tschechisch-deutsche Grenze und die damit einhergehende Kritik aus Brüssel und von der deutschen Regierung waren ursächlich dafür verantwortlich, dass im November 1998 unweit der deutschen Grenze das erste Abschiebegefängnis Tschechiens eröffnet wurde.

Der folgende Kurzbericht basiert auf:

- einem eineinhalb stündigen Gespräch mit dem Direktor von Balkova Major Hubka, sowie mit Jan Mathy und Dr. Chudoba von der tschechischen Ausländerpolizei;

- einem halb-stündigen Gespräch mit einer Psychologin, die in Balkova arbeitet;

- einer kurzen Besichtigung der Hafteinrichtung;

- auf Gesprächen mit 30 Flüchtlingen, die einen Tage später, am 26.4. in CervenyUjezd, einem der beiden tschechischen Erstaufnahmelager, durchgeführt wurden. Die meisten GesprächspartnerInnen waren auf der deutschen Seite der Grenze verhaftet worden, alle waren bevor sie nach CervenyUjezd gebracht wurden in Balkova interniert.

Grundsätzlich musste das FFM-Team feststellen, dass sich im Vergleich zum Vorjahr die Situation, der in Balkova eingesperrten Flüchtlinge und MigrantInnen deutlich verschlechtert hat.

Nach Angaben der Gefängnisleitung können in Balkova insgesamt 300 Personen untergebracht werden. Zum Zeitpunkt des Besuchs des FFM-Teams waren dort 184 MigratInnen und Flüchtlinge interniert. Durchschnittlich 65 Prozent der Häftlinge seien heimliche GrenzgängerInnen, die vom Bundesgrenzschutz (BGS) abgeschoben worden sind. Nach Angaben der Gefängnisleitung und der tschechischen Ausländerpolizei entscheiden die an den jeweiligen Kreis angebundene tschechische Grenzpolizei, wer von den aus Deutschland abgeschobenen Flüchtlingen und MigrantInnen in Balkova interniert wird.

 

Seit dem 1.1.2000 bis zu 180 Tagen Haft......,konnten Inhaftierte im letzten Jahr noch davon ausgehen nach einem Zeitraum von 30 Tagen aus Balkova entlassen zu werden, so steht ihnen seit dem in Kraft treten des neuen tschechischen Ausländergesetzes am 1.1.2000 eine Haft von bis zu 180 Tagen bevor. (vgl. Gesetz No. 326, vom 30. November 1999, über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik, insbes. Abschnitt 124: Inhaftierung von Ausländern zum Zwecke der Ausweisung) Mit diesem Gesetz, dass den Vorgaben des Schengen-Aquis entspricht, wurde Balkova, sowie vier weitere geplante Einrichtungen, auf eine rechtliche Grundlage gestellt.

Entsprechend dem Ausländergesetz sollen in Balkova illegale MigrantInnen für die Zeit interniert werden, die benötigt wird um Passersatzpapiere für eine Ausweisung oder Abschiebung herbeizuschaffen. Laut Gesetz und nach Angaben der Gefängnisleitung ist eine Asylantragstellung zu jedem Zeitpunkt möglich und habe zur Folge, dass eine Entlassung in das Erstaufnahmelager CervenyUjezd eingeleitet würde. Im Gegensatz zu diesen Angaben konnte das FFM-Team in CervenyUjezd mit mehreren Flüchtlingen sprechen, die die Angabe machten, sowohl beim BGS als auch nach ihrer Rückschiebung bei den tschechischen Behörden ihr Asylbegehren deutlich gemacht zu haben. Trotzdem seien sie, meist unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, nach Balkova gebracht worden, wo sie ohne weitere Erklärungen mehrere Wochen zubrachten. Erst Hungerstreikaktionen von jeweils vier bis fünf Tagen führte zur Überstellung nach CervenyUjezd.

Staatlich legitimierte Wegelagerei als Bestandteil des Grenzregimes.......,

schon in früheren Veröffentlichungen hat die FFM darauf hingewiesen, dass Flüchtlingen vor ihrer Rückschiebung vom BGS regelmässig Barmittel abgenommen werden. In CervenyUjezd trafen wir Familien und Einzelpersonen, die bestätigten, dass nun auch die tschechischen Behörden zu dieser Praxis übergegangen sind. Im Falle der iranischen Familie N., einem Ehepaar mit drei Kindern, die 48 Stunden in BGS-Gewahrsam war, behielt der BGS insgesamt 2.600 DM ein (die entsprechenden Quittungen liegen der FFM in Kopie vor) Nach ihrer Rückschiebung nach Tschechien wurde der Familie von der tschechischen Grenzpolizei weitere 600 DM abgenommen. Danach wurde sie nach Balkova gebracht.

Diese Praxis, sogen. "Sicherheitsleistung" und "Polizeikosten" einbehaltene, zielt darauf ab die finanziellen Möglichkeiten von Flüchtlingen und MigrantInnen so weit zu schmälern, dass ein weiterer Anlauf die Grenze zu überqueren nicht mehr finanzierbar ist.

Haftbedingungen in Balkova............In Balkova wird unterschieden zwischen einem offenen und einem geschlossenen Haftregime. Das offene Regime zeichnet sich dadurch aus, dass die Gefangenen am Tage Umschluss haben. Nach Angaben der Gefängnisleitung werden hier Frauen und/oder Familien untergebracht. Das geschlossenen Regime bedeutet mindestens 23 Stunden Einschluss in Zellen mit bis zu vier Gefangenen. Hier werden, nach Angaben der Gefängnisleitung, vor allem allein reisende Männer interniert, die versucht haben die Grenze schon mehrere Male heimlich zu übertreten.

In Balkova gibt es keine DolmetscherInnen, keine SeelsogerInnen, keine anwaltliche Vertretung. Die Häftlinge haben keine Möglichkeit zu telefonieren oder Anrufe zu erhalten. Sie sind damit von der Außenwelt praktisch abgeschnitten. Von allen ehemaligen Häftlingen werden die hygenischen Bedingungen als unakzeptabel beschrieben. Das Gefängnispersonal zeichnet sich durch einen agressive Umgangston und willkürliches Verhalten aus. Verschiedentlich wurde auch von Schlägen berichtet. Mehrere ehemalige Häftlinge und erzählten von Hungerstreikaktionen und Selbstmordversuchen.

Größte Besorgnis löste bei dem FFM-Team die mehrwöchige Internierung von Familien mit Kindern in Balkova aus. Insbesondere bei Kleinkindern sind hier unmittelbare psychische und physische Folgeschäden zu befürchten.

In Kürze sollen in der Tschechischen Republik vier weitere Einrichtungen entstehen, deren Ziel es ist MigrantInnen und Flüchtlinge zu internieren, die sich auf dem Weg in Länder der Europäischen Union befinden. Einrichtungen wie Balkova gehören zu den repressivsten Formen der sich ausweitenden westeuropäischen Abschottungspolitik, damit sind sie Teil des enstehenden Systems der Abschottung der EU-Staaten gegenüber Flüchtlingen und MigrantInnen.

Anja Zickuhr, Martin Beck, Dominique John

Berlin, Juni 2000