Das System der Abschiebungen
Rede von
Helmut Dietrich, FFM, auf dem Kongreß Romani Union International
"Congres Pour La Paix En Europe - Budapest/Sarajewo"
Budapest 8. - 11. Mai 1995
Rund 60.000 Abschiebungen durch Behörden der BRD gab es allein im
letzten Jahr (36.000 abgelehnte Asylbewerber, Tausende ohne
ausreichende Reisedokumente, Verurteilte u.a.), nicht mitgezählt sind
die Zurückweisungen direkt an der Grenze.
Und nun drohen Massenabschiebungen. Betroffen sind 220.000
Ex-Jugoslawen, unter ihnen viele Roma, denen einen Abschiebung nach
Serbien, Kroatien, Bosnien und in den Kosovo und in den Sandjak droht.
Von zukünftigen Massenabschiebungen betroffen sind ebenfalls alle
Vietnamesen, die in Deutschland leben, das sind derzeit rund 40.000
Menschen.
Bevor ich auf diese beunruhigenden aktuellen Aspekte eingehe, lassen
Sie mich kurz den Prozeß nachzeichnen, der Europa aufs neue geteilt hat
in Arm und Reich. Auf der einen Seite des Eisernen Vorhangs finden sich
heute die Länder der Flucht und Emigration, auf der einen Seite liegen
die Schengen-Länder, d.h. die Länder, aus denen abgeschoben wird. Als
die Mauer in Berlin fiel und die Reisefreiheit durchgesetzt wurde, als
das Bruttosozialprodukt Osteuropas bald darauf auf ein Drittel fiel und
der Traum eines sozial gerechten Europas schnell ausgeträumt war,
begann die Neuaufteilung Europas.
Am 25.9.90 verabschiedete das Kabinett der Bundesregierung ihre sog.
"Flüchtlingspolitik der Bundesrepublik Deutschland", die den Staaten
des ehemaligen Ostblock eine neue Funktion zuwies: Sie sollten zum
Auffangbecken für Flüchtlinge werden, ein neuer Schutzwall gegen die
Migration sollte dadurch entstehen.
Auf drei internationalen Minister-Konferenzen in Wien (Januar 1991),
Berlin (Oktober 1991) und schließlich in Budapest im Februar 1993
wurden die Länder Europas klassifiziert als Herkunfts-, Transit- oder
Zielländer von Migranten und Flüchtlingen. Alle beteiligten
europäischen Länder wurden zu "verfolgungssicheren Drittstaaten"
erklärt. Die Regulierung der Migration wurde zum Hebel, zum
Schrittmacher für die Neuordnung Europas. Als erstes übernahmen die
Visegrad-Staaten Polen, die Tschechische und Slowakische Republik und
Ungarn rigorose Migrationsregimes, um einen Schritt näher an die
Europäischen Union zu rücken. Bilaterale Verträge
(Rückübernahmeverträge) schlossen diese mit den Ländern der EU sowie
mit den angrenzenden ärmeren Nachbarstaaten ab. Mit 120 Millionen DM
entlohnte Deutschland Polen, 60 Millionen DM überwies Deutschland an
die Tschechische Republik. Kredite wurden bewilligt. Eine neue
Innenpolitik begann mit dem Export des deutschen Abschiebesystems. Ein
inneres Feindbild war gefunden: die Armuts- und
Bürgerkriegsflüchtlinge, die Grenzübertreter, diejenigen, die kein
Visum erhalten hatten, aber dennoch gekommen sind. Dieses Feindbild
wird mit jedem neuen Rückübernahmeabkommen reproduziert. Exportiert
wird ein Stück Innenpolitik, ein Stück institutionalisierter Rassismus.
Die Pogrome gegen Roma in Osteuropa in den letzten Jahren, - ohne daß
die Polizei einschreitet oder ernstzunehmende Prozesse im Anschluß
stattfinden - , die rassistischen Angriffe gegen Menschen aus
asiatischen und afrikanischen Ländern, die mit starken Worten
begleitete Aufrüstung der Grenzen kennzeichnen neue Verhältnisse in der
Innenpolitik, die offen mit dem Feuer des Rassismus spielt. Dieses
Feuer wird mitentfacht und genährt durch das Regime der Abschiebungen,
aus den Ländern der Europäischen Union in den Cordon Sanitaire der
Visegrad-Staaten, und von dort in den Armutsgürtel, in die neue
Peripherie Europas.
In diesen Tagen des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, an
die systematisch ermordeten Juden, Roma und Sinti, kehrt auch die
Erinnerung zurück an die Hetze, die dem Genozid vorausging. Vor dem
Genozid haben ein System der Razzien und Erfassungen aufgebaut: gegen
die Roma und Sinti sowie gegen die Juden, insbesondere gegen die
sogenannten Ostjuden, diese waren in den 20er und 30er Jahren die
Armutsflüchtlinge aus Osteuropa in Deutschland. Die propagandistischen
Attribute, die ihnen die Nazis anhängten, tauchen heute wieder auf, in
der Hetze gegen Roma und Vietnamesen, gegen Schwarze, gegen Kurden und
andere.
Wir konnten in den letzten Jahren mit wachsender Besorgnis beobachten,
wie den Abschiebungen eine Politik der Stigmatisierung vorausging: Über
Monate liefen massive Kriminalisierungsversuche, Razzien,
Polizeikontrollen und aggressive Medienkampagnen. Besonders deutlich
kam dies zum ersten Mal im Sommer-Herbst 1992 zum Vorschein: Eine
beispiellose Kampagne gegen rumänische Roma begann und fand im Pogrom
in Rostock- Lichtenhagen Ende August 1992 (gegen Roma und Vietnamesen)
ihren Höhepunkt, zeitgleich zu den Verhandlungen über das
Rückübernahmeabkommen Bonn-Bukarest, das eine Vorläuferfunktion für die
neue europäische Abschiebekaskade erhielt. Im September 1992
unterzeichnet, trat dieses Deportationsabkommen am 1.11.1992 in Kraft.
Allein im Folgejahr 1993 wurden 36.500 Rumänen abgeschoben (27.000 aus
Deutschland, 6.000 aus Ungarn (die aus westeuropäischen Ländern nach
Ungarn abgeschoben worden waren), 500 aus Österreich.
Wie sieht die Realität der Rückübernahmeabkommen heute aus? Nach allem,
was wir heute wissen, müssen wir unterscheiden zwischen
Rückübernahmeabkommen zwischen Ländern, die geographisch weit
auseinander liegen, und Rückübernahmeabkommen zwischen Nachbarländern.
Die geographische Distanz funktioniert faktisch als Bollwerk, die
Abgeschobenen können nicht sofort zurückkommen. In den östlichen
Nachbarländern Deutschlands gibt es glücklicherweise noch keine
flächendeckende Kontrolle und kein System von Massenabschiebungen, so
daß die Leute schlicht wieder an die Grenze zurückkehren. Durch
Recherchen in Polen konnten wir folgende Zahlen erfahren: Im Rahmen des
Rückübernahmevertrages Bonn-Warschau war vereinbart worden, pro Jahr
10.000 Personen abzuschieben. Im 2. Halbjahr 1993 wurden 2697 Personen
nach Polen abgeschoben, davon waren 1446 polnische StaatsbürgerInnen.
Hinzu kamen 975 Personen, die im sogenannten vereinfachten Verfahren
direkt an der Grenze festgenommen und umgehend an die polnische
Grenzpolizei übergeben worden waren. Diese Zahlen der Abgeschobenen
sind überraschend niedrig, wenn man dagegenhält, daß die Zahl der vom
Bundesgrenzschutz an den deutschen Ostgrenzen verhinderten illegalen
Grenzübertritte 1993 bei 49.700 lag, und die Abschiebungen direkt in
die Herkunftsländer der Abgeschobenen im gleichen Jahr 36.415 Personen
betraf. Der Grund dafür, daß Deutschland vom Rückübernahmeabkommen mit
Polen - im Unterschied zu dem Abkommen mit Rumänien - relativ wenig
Gebrauch macht, liegt wohl vor allem darin, daß man weiß, daß die
meisten der derzeit nach Polen abgeschobenen MigrantInnen erneut
versuchen werden, in ein westeuropäisches Land zu gelangen.
Die Neuaufteilung Europas in Arm und Reich gilt auch für den Status von
MigrantInnen und Flüchtlingen: Asylsuchende erhalten in Polen ca. 8
Dollar im Monat, sie sind praktisch zur Schwarzarbeit gezwungen. In
Rumänien sind es sogar nur 2 Dollar im Monat, und sie erhalten nur ein
provisorisches verlängerbares Asyl für zwei Monate. Sie sind der Armut
ausgeliefert, können aber legal nicht weiterreisen. Dennoch begeben
sich die meisten als "refugees in orbit" alsbald weiter auf den Weg.
Die Migration rumänischer und bulgarischer Roma über Polen nach
Westeuropa setzte 1990 ein. Bis 1993 wurden 39.000 Rumänen bei der
illegalen Einreiche nach Polen festgenommen und zurückgewiesen, etwa
90% sollen Roma gewesen sein. Seit Beginn der Massenabschiebungen von
Berlin nach Rumänen im November 1992 haben die Migrationen über Polen
aber stark abgenommen, so wurde uns häufig gesagt.
Zwischen Januar und Mai 1993 durchquerten 23.000 Flüchtlinge aus
Bosnien polnisches Territorium. Von ihnen stellten nur etwa 100 dort
einen Asylantrag. Die Zahl der in polnischen Lagern lebenden Flüchtling
aus Bosnien und Rest-Jugoslawien sinkt seit Ende 1993 beständig. Alle,
die Kontakte nach Deutschland oder in andere Staaten Westeuropas haben,
versuchen, dorthin auszureisen.
Nun konkret zur Situation der Bürgerkriegsflüchtlinge in Berlin. In
Deutschland leben zur Zeit 400.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem
ehemaligen Jugoslawien, in Berlin ca. 45.000 Personen, davon nach
offiziellen Angaben 24.000 Bosnier, 7.000 Kroaten, 9.000
Rest-Jugoslawien und Mazedonien. In Wirklichkeit liegen die Zahlen
höher, da viele Flüchtlinge nicht registriert sind. Ein großer Teil der
Bürgerkriegsflüchtlinge sind Roma.
Seit dem 1.11.92 gilt Visumspflicht für Flüchtlinge aus Restjugoslawien
und Mazedonien. In Berlin reisten seitdem ca. 20.000 Personen aus
diesen beiden Staaten illegal ein, sie mußten sich nach ihrer
Registrierung einer Einzelfallprüfung unterziehen und erhielten
zunächst eine Duldung (d.h. eine Ausweisung, die nicht realisiert wird)
für 6 Monate. 10% erhielten eine Negativentscheidung.
Nach der Einführung der Visumspflicht für diese beiden Länder folgten
in dem Jahr 1994 der Entzug der Duldung und Regierungsverhandlungen, um
durch Abschluß von Rückübernahmeabkommen die meisten
Bürgerkriegsflüchtlinge abzuschieben. Am 25.4.94 wurde das
Rückübernahmeabkommen Bonn-Zagreb abgeschlossen. Der Innenminister der
Bundesrepublik, Kanther, kündigte an, daß Kroatien durch die
Vertragsunterzeichnung bei dem alsbaldigen Abschluß eines
Kooperationsvertrags zwischen Kroatien und der EG "mit Finanzprotokoll"
Unterstützung durch Deutschland erfahren wird, neben der zugesagten
Hilfe für den Wiederaufbau Kroatiens.
Zwei Monate zuvor, am 9.2.1994, hatte die Konferenz der deutschen
Länderinnenminister (IMK) in Bonn die "selektive Rückführung" d.h. die
Aufteilung der Bürgerkriegsflüchtlinge aus Kroatien nach
Herkunftsregion und sozialen Kriterien beschlossen. Es sollte sich eine
zeitliche Prioritätenliste ergeben, damit die ca. 100.000 Kroaten (die
vor dem 22.5.1992 eingereist sind) in einem gestaffelten Zeitplan
abgeschoben werden und eine Solidarisierung gegen die Massenabschiebung
verhindert wird. Bis Ende Juni 1995 sollten alle abgeschoben sein.
Die deutsche Regierung konnte diesen Plan nicht wie geplant
durchsetzen. Allerdings erhalten die von einer Abschiebung Bedrohten -
Flüchtlinge mit kroatischem Paß und auch die Flüchtlinge aus
Restjugoslawien - seit dem 2.2.94 keine Neuerteilung einer Duldung
mehr. Seitdem befinden sie sich in Widerspruchsverfahren, in
Klageverfahren, praktisch im rechtlosen Raum.
Wenn wir die Zahlen der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen nach Berlin
untersuchen, stellen wir fest, daß genau seit diesem Zeitpunkt die
Zuwanderung auf 10% absinkt, von 2.-3.000 Personen pro Monat auf 200
bis 300 Personen. Mit anderen Worten: Seit dem 2.2.94 steigt die Zahl
der illegal Zugewanderten, die sich bei keinem staatlichen Amt mehr
melden. Wenn wir hochrechnen, kommen wir auf weit über 10.000
nichtregistrierte Bürgerkriegsflüchtlinge in Berlin, zusätzlich zu den
registrierten 40.000 Personen. Sie erhalten keine Sozialhilfe und
überleben allein durch die Hilfe ihrer Landsleute. Es besteht die
begründete Angst, daß der Staat eine Kriminalisierungskampagne
entfachen könnte wie derzeit gegen die Vietnamesen. Gegen Vietnamesen
laufen zur Zeit sehr harte polizeiliche Razzien. Gegen die
Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien könnte die
Polizei dieses Mittel nicht so einfach anwenden, da sie über die ganze
Stadt verteilt wohnen.
Obwohl bis jetzt Bonn noch keinen Rückübernahmevertrag mit Belgrad
abschließen konnte - es fehlt an der diplomatischen Anerkennung und der
Einigung über die finanziellen Mittel - , gibt es immer wieder
Abschiebungen in kleinerem Stil nach Restjugoslawien. Im letzten Jahr
wurden mit Tricks 130 Personen von Berlin über Sofia nach
Restjugoslawien abgeschoben. Der Abschluß eines entsprechenden
Rückübernahmeabkommens bedroht unmittelbar ca. 120.000 Menschen aus
Rest-Jugoslawien.
Wie Sie wissen, schiebt die BRD Deserteure in den Krieg ab. In
zahlreichen regierungsamtlichen Stellungnahmen und Urteilen wurde immer
wieder bekräftigt, daß das Desertieren kein Asylgrund oder
Abschiebehindernis bedeutet. Angesichts einer Regierung und einer
Rechtsprechung, die diejenigen nicht achtet und entschädigt, die aus
der verbrecherischen Wehrmacht zur Zeit des Nationalsozialismus
desertiert sind, werden wieder Deserteure versteckt werden müssen.
Wie Sie wissen, betreibt die BRD die Aufteilung der Menschen nach den
Kriterien von Tudjman und Milosevic. Katholiken aus Bosnien wurden auf
das Ausländeramt Göttingen zitiert, man wollte sie dort zu Kroaten
machen, die man abschieben kann. Roma aus allen Teilen des ehemaligen
Jugoslawien werden von der BRD den entsprechenden Kriegsparteien, den
entsprechenden neuen Staaten zugeschlagen, damit sie abgeschoben werden
können. Nach zahlreichen Protestaktionen und Demonstrationen müssen
sich Roma in Deutschland wieder darauf vorbereiten, sich dem Zugriff
der Polizei zu entziehen.
Sie haben von der Razzia gegen die Roma-Frauen in Köln am 13.4.95
gehört. Es war eine Razzia der Entwürdigung und Stigmatisierung. Die
Feindbilder werden von den Behörden aufgebaut.
Aber es gibt, lassen Sie mich das zum Ende sagen, 700.000 Menschen aus
dem ehemaligen Jugoslawien in Deutschland, darunter vielleicht 100.000
Roma, die in den 60er Jahren als sogenannte Gastarbeiter gekommen sind.
Viele helfen bereits in der Solidarität mit denjenigen, die sich nicht
als Flüchtlinge haben registrieren lassen. Und es bilden sich
Selbstorganisationen und Unterstützerkomitees mit Menschen welcher
Herkunft auch immer, die den Massenabschiebungen nach Restjugoslawien
entgegentreten wollen. Kein Flug, kein Bus, kein Zug mit abgeschobenen
Menschen darf durchkommen!