In ak 431 wurde der Artikel "Ein schmutziges Geschäft. Betr.: 'Schleuser und Schlepper' - Einwände und Ergänzungen veröffentlicht. Der Artikel kritisierte die FFM, die in ak 430 dafür plädiert hatte, die politischen Kampfbegriffe "Schleuser und Schlepper" durch den Begriff der "kommerziellen Fluchthilfe" zu ersetzen. Folgende Artikel erschien in ak 433 und enthält eine Replik auf die Kritik.
In unserem Artikel in AK 430 trafen wir die Feststellung, daß der Markt für kommerzielle Fluchthilfe ("Schlepper-und-Schleuser-Dienste") den Gesetzen von Angebot und Nachfrage folgt. Auch die Kritik, "die Bedingungen.... (der) Dienstleistung Fluchthilfe... teilweise schönfärberisch dargestellt" zu haben, ändert an der Analyse der Marktförmigkeit der kommerziellen Fluchthilfe nichts. Daher meinen wir nach wie vor, dass die Regeln und Gesetze marktwirtschaftlicher Vorgehensweisen auch in diesem Bereich vorzufinden sind. Es darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass dieser Markt durch die Gesetzesveränderungen der letzten Jahre (Änderung Art. 16 GG, BGS-Gesetz, Einfügung des "Schlepper- und Schleuserparagraphen in das Ausländergesetz etc) erst geschaffen wurde und zunehmend kriminalisiert und in die Illegalität gedrängt wurde. Insofern ergibt sich die allen illegalen Märkten eigene Besonderheit, dass ansonsten zur Verfügung stehende juristische Schutzmechanismen von den Vertragsparteien nicht in Anspruch genommen werden können. Dies hat zur Folge, dass das Abhängigkeitsverhältnis größer und damit bedrohlicher werden kann.
In unserer Beschreibung dieses Mechanismus von Angebot und Nachfrage, wie er sich unter den Gesichtspunkten der Profitorientierung immer wieder neu ausgestaltet, haben wir bewußt auf moralische Kategorien oder Wertungen verzichtet.
Wir denken, dass die moralisierende Ebene den Blick für eine politische klare Analyse der Situation verstellt. Darüberhinaus begegnet uns in unserer Arbeit allzu oft die Instrumentalisierung der Moral, "die armen unschuldigen Flüchtlinge die von Schleppern belogen und betrogen werden" und deren Schutz der BGS fast schon auf seine Fahnen geschrieben hat, was ihn aber nicht daran hindert, verhaftete Flüchtlinge umgehend wieder zurückzuschieben. Allzu schnell wird der Blick für die ursprünglich politisch Verantwortlichen an dieser Situation mit moralisierenden Begründungen in Vergessenheit gebracht.
Den Vorwurf, unserem Artikel (und damit uns) fehle es an "Bereitschaft, sich in die Notlage der Opfer hineinzuversetzen" nehmen wir gerne entgegen, entspricht es doch unserem Selbstverständnis, in Flüchtlingen zuallererst einmal Subjekte zu sehen, die unter vollkommen anderen Bedingungen als wir ihre Entscheidungen getroffen haben und zu denen wir versuchen, ein solidarisches Verhältnis zu entwickeln. Der Blick auf die Flüchtlinge als Opfer impliziert ein paternalistisches, entmündigendes Verhältnis, aus dem heraus es nicht zu einem gleichberechtigtem Umgang miteinander kommen kann.
Seit 89/90 wurde der Begriff der Fluchthilfe gezielt durch die stigmatisierenden und kriminalisierenden Begriffe der "Schlepper und Schleuser" ersetzt. Die Entmystifizierung dieser politischen Kampfbegriffe war wesentliches Ziel unseres Artikels, denn nur allzuoft wurden wir damit konfrontiert, wie stark diese Begriffe schon Eingang gefunden hatten in politische Analysen und Diskussionen. Auch die Kritik von Js. in AK 431 ist ein Beleg für eine zumindest unreflektierte Benutzung politischer Kampfbegriffe. Aus unseren Erfahrungen mit dem Widerspruch zwischen der Realität an der deutschen Ostgrenze und deren medienmäßiger Darstellung stehen wir Aussagen wie "Fluchthilfe über die Adria ... (ist) ... weitgehend in der Hand von Banden. Neben italienischen und albanischen Mafiosi sollen auch die türkischen Grauen Wölfe mit im Geschäft sein" doch sehr zweifelnd gegenüber, zum einen was ihren Realitätsgehalt angeht, zum anderen was an Stigmatisierung über derartige Formulierungen transportiert wird.
Die Benutzung der Begriffe "Schlepper und Schleuser" ist eingebettet in einen Diskurs zu Innerer Sicherheit, dort verbunden worden mit dem begrifflichen Konstrukt der "Organisierten Kriminalität", und wird in diesem Kontext zu einem Bedrohungsszenario aufgeblasen. Die damit betriebene Ausgrenzung und Abschottung nach außen korrespondiert mit einer zunehmenden Ausgrenzung nach innen. Im Inland greifen Schleierfahndung, Grenzaufrüstung, Einbindung der Bevölkerung in die Grenzfahndung und Erweiterung der Befugnisse von Polizei und BGS und eine immer offensichtlicher auf Vertreibung und Abschiebung eingestellte rassistische Asyl- und Ausländergesetzgebung ineinander. Es geht uns hier ganz wesentlich um die politische Entwicklung und Verfaßtheit der Gesellschaft, in der wir leben.
Auf der EU-Ebene wird das Bedrohungsszenario benutzt, um weitere Befugnisse und den Ausbau von Europol zu betreiben, und die angestrebte "Harmonisierung" der Visa-, Grenz- und Sicherheitspolitik auf EU-Ebene zu etablieren.
Und wie nicht zuletzt der EU-Gipfel in Tampere Mitte Oktober zeigt, greift die EU-Abschottungspolitik mit ihren dort vorgestellten "Aktionsplänen" in alle Teile der Welt, in einer ersten Phase in Krisengebiete wie Somalia, Afghanistan, Irak, Sri Lanka und Transitstaaten wie Marokko, Pakistan, Iran usw. Um dieses übergreifende Projekt langfristig durchzusetzen und ein System der Intervention in den so entstehenden europäischen "Hinterhöfen" zu etablieren, werden wir in den kommenden Jahren sicher noch einiges zum Thema "kriminell organisierte Wanderungsbewegungen" (Kanther 1997 angesichts der Flucht irakischer Kurden nach Italien, welche den ersten EU-Aktionsplan zur Eindämmung und Regionalisierung der Flucht aus dem Nordirak zur Folge hatte) zu hören bekommen. Und schon deshalb wird es nötig sein, mit klarem Blick nach den tatsächlichen Hintergründen dieser Begriffskonstruktionen zu forschen, anstatt der inszenierten Empathie auf den Leim zu gehen.
Das wichtigste, vielleicht einzige Mittel dabei ist die Analyse. Wie werden Flüchtlingen, ganz konkret und im Detail, ihrer Rechte und Existenzmöglichkeiten beraubt und von wem? Wie sehen ihre Möglichkeiten aus, ihr Recht auf freie Bewegung und auf Teilhabe am Reichtum des Westens durchzusetzen? Wie sehen unsere Möglichkeiten aus, sie zu unterstützen und die Etablierung von absoluter Rechtlosigkeit und Marginalität hierzulande, und der dadurch ausgelösten gesellschaftlichen Veränderungen "von oben" entgegenzuwirken?
Um diese Fragen zu beantworten, muß vielleicht deutlicher werden, welche zentrale Rolle die "Schlepper- und Schleuser"-Rhetorik bei der Durchsetzung einer inzwischen globalisierten Fluchtverhinderungs- und Migrationsabwehrpolitik spielt.
Nachbemerkung
Wir haben uns bei dem Versuch der Auseinandersetzung mit dem Schlepper- und Schleuserkonstrukt ganz bewußt auf die bundesdeutsche Außengrenzen beschränkt, denn nur hier verfügen wir aufgrund eigener Recherchen, aber auch durch Berichte des Bundesgrenzschutzes über genügend Zahlen und Fakten mit denen wir unsere Thesen belegen können.
Unsere Recherchen zur Situation an der EU-Südgrenze waren bei der Erarbeitung des Artikels noch nicht soweit fortgeschritten, dass wir ähnlich fundierte Aussagen für diesen Teil der Festung Europa hätten treffen können. Bis zum Sommer 2000 soll aber eine entsprechende Publikation in unserer Heftreihe veröffentlicht werden.