Polen: Flüchtlingsnotstand - aber wo sind die Flüchtlinge?


(2005)

 

1. Migrationsgesellschaft und so genannte Organisierte Kriminalität

Über Jahrzehnte war Polen ein Land, in dem man deutlich die DDR, die BRD und andere Länder kritisiert hat, als diese die Einwanderungs- und Reisemöglichkeiten eingeschränkt haben. Trotz offiziell geschlossener Grenzen gab es seit Ende der 1970er Jahre einen regen Kleinhandel zwischen Odessa, Lviv, Kiev, Frankfurt (Oder), Westberlin und Hamburg, den polnische MigrantInnen aufrecht erhielten. Es war eine Überlebenswirtschaft, an der sich alternative Freaks, ehemalige Stahlarbeiter und entlassene Textilarbeiterinnen beteiligten. Ob man als TouristIn, Asylflüchtling oder undokumentiert über die Grenzen kam, hing von den Umständen ab. Die allmählich errungene “heimliche” Reisefreiheit widersprach dem Grenzregime der Ost-West-Konfrontation wie auch dem Grenzregime der Schengener Vertragsstaaten. Seit Ende der 1970er Jahre nutzen diesen riskanten und kriminalisierten Weg zudem Flüchtlinge und MigrantInnen aus Sri Lanka, Indien oder Pakistan, die damit den Weg nach Westeuropa schaffen.

Selbst Lech Walesa, dem man manche Servilität gegenüber den westlichen Regierungen nachsagen kann, entgegnete 1992 der bundesdeutschen Forderung nach Abschottung: “Wir werden diese Menschen [aus Osteuropa und Asien] nicht aufhalten, dazu sind wir gar nicht imstande. Wir werden ihnen ein Ehrenspalier aufstellen und sie zu Ihnen schicken.” (Der Spiegel 27.01.1992) Aus dem Ehrenspalier wurde nichts, aber der erste Satz des Zitats behielt in gewissem Maß seine Gültigkeit: Der gesamte Cordon Sanitaire, den sich Westeuropa in den 1990er Jahren zulegte, erwies sich als porös. Hat sich daran etwas geändert, seit Polen der Europäischen Union (EU) beigetreten ist? Wie Polen in die Festung Europa eingegliedert wird, wie derzeit die Behördenwillkür wächst und nur noch manche heimliche Tür offenbleibt – davon handelt dieser Aufsatz.

Doch zunächst ein kurzer historischer Rückblick: Mobile Migrationsnetzwerke und eine Selbsttätigkeit jenseits des Staats haben die polnische Gesellschaft mehr geprägt als die deutsche oder französische mit ihren etatistischen Traditionen. In besonderen Weise gilt das für Westpolen: es erlebte in der Nachkriegszeit, angesichts der Neuziehung der Grenzen, eine stürmische Immigration aus ganz Polen, aus dem Exil wie auch aus der Sowjetunion. Unterschiedliche Dialekte, Konfessionen und Umgangsformen kamen zusammen. Die Reiseschilderungen aus dem polnischen Wilden Westen, die Sozialforscher verfassten, lesen sich wie die Eindrücke eines Alexander de Tocqueville in Amerika. (Dulczewski; Kwilecki 1963; Dulczewski 1964) Man war sich darüber einig, dass eine positive gesellschaftliche Neubildung im Gange war, an dem sich die Sozialforschung nicht leitend, sondern unterstützend beteiligen konnte, und genoss wissenschaftliche Möglichkeiten in Westpolen, die in der Volksrepublik Polen allerdings einmalig blieben. Die frühen Veröffentlichungen des Westinstituts (Instytut Zachodny) in Poznan sind als Fundus der Migrationsforschung international unbekannt geblieben.

Delinquenz, abweichendes Verhalten und “ungeordnete” Sozialverhältnisse in Westpolen galten vor diesem Hintergrund nicht als Alarmzeichen für unzureichende Strafsysteme, sondern als ungelöste Fragen einer offenen Gesellschaftsentwicklung, die mehr Chancen als Gefahren barg. Ein solches Verständnis scheint vergangen und vergessen zu sein. Nach 1990 gewannen Sozialdiagnosen an Bedeutung, in denen die westpolnische und überhaupt Migrationsgesellschaften als pathogen gelten. (Kurzepa 1996) Unkontrollierte Einwanderung zerstöre die Familienstruktur und die tradierte Ordnung. Die Grenze an sich sei ein Gefahrenherd. Die transnationale Migration, die aus dem Osten kommt, sei auf das Engste mit der russischen “Mafia” verbunden. Das ist die legitimatorische Begleitmusik für die zahlreichen deutsch-polnischen Kooperationen  gegen die Migrations- und Flüchtlingsbewegungen aus Osteuropa und Asien sowie gegen die so genannte Organisierte Kriminalität. Die gesamte Dekade der 1990er Jahre sah sich die polnische “Sicherheitspolitik” von einer migrierenden exsowjetischen Massenarmut einerseits und angeblich übermächtigen kriminellen Kartellen aus dem Osten andererseits bedroht.

Doch gleichzeitig begann man vor allem die ukrainische undokumentierte Immigration auf dem Bau und im Haushalt in großem Maßstab zu nutzen. In politischer Hinsicht interessierte sich die polnische Gesellschaft nach wie vor mehr für die eigene Emigration als für die Immigration Anderer. Für die polnische Regierung blieb über viele Jahre der Brennpunkt die polnische Westgrenze. Sie versuchte, den dortigen grenzüberschreitenden Kleinhandel in legale Bahnen zu lenken, übernahm viele repressive Instrumentarien gegenüber Flüchtlingen, aber  sah sich in den 1990er Jahren noch nicht zu einer umfassenden Flüchtlings- und Migrationspolitik imstande. Wenn man den internationalen Vergleichsrahmen aufruft, so sollte man daran erinnern, mit welch enormer Energie die Bonner Regierung damals den Bundesgrenzschutz an die Ostgrenze der untergegangenen DDR verlegte und zugleich die Asylpolitik von Grund auf veränderte.

Erste Abkommen und Protokolle der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit:

- Rückübernahmeabkommen mit den Schengener Staaten vom 29.03.1991, in Kraft seit 01.05.1991
- Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17.06.1991
- Notenwechsel über die Einrichtung einer Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit, ebenfalls vom 17.06.1991
- Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom 01.11.1991, in Kraft seit 14.08.1992
- Abkommen über die Zusammenarbeit hinsichtlich der Auswirkungen von Wanderungsbewegungen (Bilaterales Rückübernahmeabkommen) vom 07.05.1993, in Kraft seit 01.06.1993
- Staatsvertrag über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten vom 05.04.1995.

Die Funktion der Abkommen bestand in erster Linie darin, dass sie einen unkontrollierten Spielraum für die informelle Ausgestaltung durch die Polizeien selbst eröffneten. Die vertraglichen Fixierungen mit Polen "gestatten somit - kurioserweise - mehr in der polizeilichen Zusammenarbeit als die seit Jahrzehnten gewachsenen Verbindungen mit den meisten westeuropäischen Staaten," so bekannte 1997 J. Wolters, Kriminaldirektor des Bundeskriminalamts (BKA). (Wolters 1997: 33) Auch J. Albrecht, Direktor des Landeskriminalamts (LKA) Brandenburg, bestätigte 1996: “Der spontane polizeiliche Austausch von Informationen zwischen Brandenburg und dem polnischen Grenzbereich funktioniert teilweise besser als zwischen Brandenburg und den Schengen-Mitgliedsländern.” (Albrecht 1996: 13)

 

 

 

2. Grenze, Abschiebeknäste, Flüchtlingslager

Als kleine Berliner Forschungsgruppe haben wir seit 1996 versucht, die Auswirkungen der deutschen und westeuropäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik auf Polen empirisch zu untersuchen. Wir sind in die Grenzregionen gefahren und haben die Verhältnisse auf beiden Seiten der Grenze miteinander verglichen. Mithilfe unserer Aktionsforschung wollten wir die Unterstützung von Sans-Papiers dort gesellschaftlich akzeptabel machen und damit ihre Weiterflucht nach Berlin, Hamburg oder Paris erleichtern. 1993 hatte die deutsche Regierung das Asylrecht einschneidend eingeschränkt und Polen wie alle Nachbarstaaten zu so genannten Sicheren Drittstaaten erklärt. Die Schengener Vertragsstaaten hatten mit Polen zwar schon 1991 ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen, aber erst das deutsch-polnische Rückübernahmeabkommen von 1993 ermöglichte es, dass Flüchtlinge und MigrantInnen aus den ostdeutschen Grenzregionen innerhalb von 48 Stunden nach Polen abgeschoben wurden. In den 1990er Jahren betrafen diese Rückschiebungen Tausende von Personen pro Jahr – bis zu 10.000 Rückübernahmen jährlich waren mit Polen verabredet, tatsächlich lagen dann die Jahreszahlen meist zwischen 3.000 bis 5.000 Rückübernahmen. Diese deutsch-polnische Praxis wurde schnell zum Modellfall erklärt. Nicht nur die westeuropäischen Staaten schlossen nach diesem Vorbild Rückübernahmeabkommen mit einer Vielzahl von Staaten ab. Sondern es wurde auch zu einem “Dominostein”, mit dem sich die Abschottungspraxis nach Osten fortpflanzte. Polen begann nämlich unverzüglich, Sans-Papiers weiter nach Osten, vor allem in die Ukraine, abzuschieben.

Unsere Forschungsergebnisse ergaben: Im deutschen “borderland” trug die lokale Bevölkerung aktiv zur Festnahme von durchreisenden Sans-Papiers bei. Die Denunziation lag nach offiziellen Angaben 50 bis 75 Prozent aller Festnahmen im Grenzgebiet zugrunde. Auf polnischer Seite funktionierte dieses System aber nicht. Der polnische Grenzschutz hatte zwar mit deutschen Geldern das deutschen Vorgaben bis in alle technischen Einzelheiten übernommen, aber die Denunziationsquote blieb auf polnischer Seite völlig unbedeutend. (FFM 1998; Dietrich 1998) Stattdessen leisteten Arbeitslose und Geringverdienende auf beiden Seiten der Grenze häufig kommerzielle Fluchthilfe, wie aus unseren Prozessbeobachtungen vor allem in Frankfurt (Oder) hervorging. Die Statistik der Verurteilten in Deutschland bestätigte schließlich unseren Eindruck, dass es in der Regel nicht ominöse kriminelle Großorganisationen, sondern kleinteilige, armutsgeprägte Netzwerke waren, mit denen die Sans-Papiers in dieser schwerbewachten Region vorankamen. (Kriminologische Zentralstelle 2002)

In den letzten Jahren hat sich die deutsch-polnische Grenze zu einer ruhigeren Region entwickelt. Die deutsche Grenzpolizei nimmt inzwischen viel mehr einreisende Sans-Papiers an den Grenzen zu Österreich, Frankreich, den Benelux-Ländern und Dänemark fest (2002: 15.991 Personen) als an der Schengener Außengrenze zu Polen (2002: 1.974 Personen). (BGS 2003: 4) Ob die Zahl der “Aufgriffe” einen tatsächlichen Rückgang der heimlichen Einreise an der deutsch-polnischen Grenze entspricht oder nur ein verändertes polizeiliches Kontrollverhalten widerspiegelt, ist schwer zu sagen. Möglicherweise macht sich die Vorverlagerung der Abschiebung bemerkbar.

Rückübernahmeabkommen hat Polen abgeschlossen mit: Bulgarien 24.08.1993; Tschechische Republik 10.05.1993; Kroatien 08.11.1994; Moldova 21.11.1994; Rumänien 24.07.1993; Slowakei 08.07.1993; Slowenien 28.08.1996; Ukraine 24.05.1993; Ungarn 26.11.1994; Litauen 13.07.1998 (in Kraft getreten am 09.01.2000). Die Rückübernahme bei Visafreiheit wurde beschlossen mit: Lettland 17.12.1992; Estland 26.02.1993. In Verhandlung sind Rückübernahmeabkommen mit Armenien, Kasachstan und Vietnam. Mit Belarus und der Russischen Föderation hat Polen nach wie vor kein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. (Iglicka; Rybicki 2003: 8) Nach Angaben der polnischen Grenzpolizei werden illegale GrenzgängerInnen auch ohne Rückübernahmeabkommen nach Belarus und in die Russische Föderation abgeschoben. (Adamczyk 2003: 10) Betrifft diese Praxis TschetschenInnen, so stellt das einen eklatanten Bruch der Genfer Konvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention dar. Die “wilden” Abschiebeaktionen werden leider selten kritisiert. Die meisten Menschenrechtsorganisationen konzentrieren ihre Arbeit auf die verrechtlichten Formen, die sich mithilfe von Monitoring überprüfen lassen.

Das Rückübernahmeabkommen mit Litauen (1998) sieht auch die Rücküberstellung von DrittstaatlerInnen, einschließlich AsylbewerberInnen, vor, bezieht sich aber in keiner Weise auf die Genfer Konvention und sieht keinen garantierten Zugang zu einem Asylverfahren vor. (Phuong 2003: 17)

Mit dem EU-Beitritt Polens ist an die Stelle des deutsch-polnischen Rückübernahmeabkommens die Dublin II-Verordnung getreten.[1] Die Akteure der Abschiebung sind nicht mehr die Grenzpolizeien, sondern die asylentscheidenden Behörden – auf der deutschen Seite das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und auf der polnischen Seite das URiC (Amt für Repatriierung und Ausländer - Urząd do Spraw Repatriacji i Cudzoziemców). An die Stelle zufälliger oder vermuteter Nachweise über die polnische Reiseroute tritt nun Eurodac: Polen erhielt bislang 13 Geräte zur Abnahme und Einspeisung von Fingerabdrücken aller AsylbewerberInnen und illegal Eingereisten in das Eurodac-System. Ein erneuter Asylantrag in einem anderen EU-Land kann damit nachgewiesen werden. - Polen erhielt in der zweiten Jahreshälfte 2004 1.320 Wiederaufnahmeanträge im Dublin-Verfahren aus anderen EU-Ländern – vor allem aus Deutschland – , von denen 1.182 positiv beantwortet wurden. (Eßer; Gladysch; Suwelack 2005) Das Erstaunliche war – so meinte Andrzej Pilaszkiewicz, der Leiter der Asylbehörde des URiC, am 20.05.2005 im Interview gegenüber dem Autor - , dass von diesen 1.182 positiv beschiedenen Antworten nur 356 tatsächlich dann umgesetzt wurden. Für das erste Quartal 2005 ergeben sich folgende Zahlen: 811 Anträge an Polen, 701 davon positiv beschieden, davon umgesetzt: 507 Personen. Die meisten Dublin II-Abschiebungen nach Polen betreffen TschetschenInnen. Diese waren zuvor beispielsweise in Deutschland wegen vermuteter Dublin II-Abschiebbarkeit oft schon nach ihrer Asylantragstellung in Abschiebelager genommen worden. Berüchtigt ist insbesondere die ZAB Eisenhüttenstadt, die an der brandenburgisch-polnischen Grenze liegt. Eine unabhängige Verfahrensberatung ist kaum möglich.

Dublin II führt zu einem Drehtür-Effekt. Wer zu seinen Verwandten und Bekannten in Westeuropa will, lässt sich nicht abhalten und wird immer aufs Neue in die Beitrittsländer zurückgebracht. Jüngst wurde jemand laut Pilaszkiewicz zum 15. Mal rücküberstellt. Menschenrechtsgruppen konzentrieren sich inzwischen darauf, einzelne Flüchtlinge über humanitäre Ausnahmeklauseln von Dublin II nach Westeuropa zu bringen.

Ein zweiter Forschungsschwerpunkt unserer Arbeit war es, in Kontakt mit Abschiebehäftlingen in Polen zu kommen. Abschiebegefängnisse mit 400 Plätzen waren nach Abschluss des deutsch-polnischen Rückübernahmeabkommens mit deutschen  Geldern eingerichtet worden. Es handelt sich dabei in der Regel um Gebäudetrakte in größeren Stützpunkten der Bezirks- (Wojwodschafts-) und der Grenzpolizei. In Anlehnung an die damalige polnische Verwaltungsbezeichnung können wir sie Arrestzentren nennen. Zwei Dutzen dieser Einrichtungen gibt es. Vor allem Männer werden hier inhaftiert.

Außerdem entstand mit deutschen Geldern das Geschlossene Zentrum Lesznowola auf einem ehemaligen Militärgelände in der Nähe des Warschauer Flughafens, in dem auch Frauen und Kinder festgehalten werden. Es hat eine Kapazität von 131 Personen und verzeichnet eine durchschnittliche Aufenthaltszeit von vier bis fünf Monaten. (CPT 2002; FFM 1997; Eßer; Gladysch; Suwelack 2005)

Diese Abschiebeknäste wurden erst ab 1996 belegt, weil das polnische Verfassungsgericht Einspruch eingelegt hatte. Am 16. und 17.10.1996 konnten wir von den damals schätzungsweise 500 in Polen einsitzenden Ab­schiebehäftlingen 122 Pakistaner, Bangladeschi, Inder, Afghanen und Tamilen in den polizeilichen Arrestzentren Konin, Pila und Elblag aufsuchen und 17 Stunden lang mit ihnen sprechen. 21 von ihnen waren vom deutschen Bundesgrenzschutz (BGS) nach Polen zurück geschoben worden, 101 waren bei einer Razzia am 18./19. September 1996 in der Nähe von Warschau festgenommen worden. Sie wussten weder, wo sie waren, noch kannten sie den Grund ihrer Haft, und alle hatten vergeblich versucht, Asylanträge zu stellen. Wir konnten die Details unserer Recherche veröffentlichen und damit die Freilassung dieser Häftlinge bewirken – denn AsylbewerberInnen durften damals nicht in den Arrestzentren und Geschlossenen Zentren festgehalten werden. (FFM 1996a; FFM 1996b) Zum größten Teil verfolgten sie später ihr Asylbegehren nicht in Polen weiter, sondern machten sich anscheinend zu ihren Verwandten und Bekannten in Westeuropa auf. Ein Jahr später gelangten wir in das Geschlossene Zentrum Lesznowola, für das wir ähnliche Verhältnisse dokumentieren konnten.

Als das Europäische Anti-Folter-Komitee (CPT) im Jahr 2000 das Geschlossene Zentrum Lesznowola besuchte, waren 65 Prozent der Insassen AsylbewerberInnen, die Übrigen anscheinend Statuslose. Dieser Fakt galt nicht mehr als Eklat. Kritisch wurde im Wesentlichen festgehalten, dass es keine kindgerechte und psychosoziale Versorgung gab.

Zwischen 1996 und 2000 war mithin eine gesellschaftliche Entwicklung abgelaufen, über die die ausländerpolitische Gesetzentwicklung nur unzureichend Auskunft gibt: Die Arrestzentren und das Geschlossene Zentrum galten bislang als Endpunkt des Aufenthalts, darauf sollte die Abschiebung folgen – oft kommt es dennoch zur Freilassung, da die maximale Haftzeit erreicht ist – . So hat sich zumindest Lesznowola in ein geschlossenes Aufnahmezentrum verwandelt, also in den Anfangspunkt des Asylverfahrens. Da gleichzeitig die Asyl-Verfahrensdauer gestrafft wurde, vermischen sich mehr und mehr Aufnahme- und Abschiebehaftfunktionen.

Familien, die einen Asylantrag stellen, werden seit Mitte der 1990er Jahre in das Offene Zentrum Dębak eingewiesen. Es entspricht den Wohnheim-Lagern, in die auch in Westeuropa Asylflüchtlinge kommen: Im Wald gelegen, mit Zaun und Kontrolle, kann man es doch noch verlassen. Manche Männer aus Dębak arbeiten zum Beispiel auf Baustellen in Warschau. Aus dieser Erstaufnahmeeinrichtung, wie sie heutzutage auf Bürokratendeutsch benannt werden, also aus Dębak bei Warschau werden die Familien nach und nach in Wohnheime nahe der ostpolnischen Grenze verlegt oder in die Armut und Obdachlosigkeit entlassen. Alleinstehende Männer werden in der Regel nicht in die Wohnheim-Lager eingewiesen. Diese klare Trennung zwischen Wohnheim für Asylfamilien und Abschiebehaft weicht jetzt allmählich auf. Es gibt Asylflüchtlinge in den Arrestzentren und im Geschlossenen Zentrum, und manche neue Wohnheime werden in ehemaligen Militärbasen eingerichtet. Welche Folgen diese gesellschaftliche Entwicklung für die solidarische Arbeit mit Sans-Papiers hat, wird zum Abschluss zu diskutieren sein.

Im Juli 1997 begann Polen, den EU- und Schengen-Acquis zu übernehmen, im Juli 2002 wurden die Beitrittsverhandlungen im Kapitel der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres abgeschlossen. Damit hatte eine zweite Phase des West-Ost-Transfers von Verwaltungsmethoden und Kontrolltechnologien im Rahmen der Beitrittsstrategie begonnen. Ein Schwerpunkt, der hier nicht weiter dargestellt werden kann, ist die Aufrüstung der polnischen Ostgrenze und die Verlegung der polnischen Grenzpolizei dorthin. (Dietrich 2003; Iglicka 2004b)

Hier soll es im folgenden um die neue Visa- und Einlasspolitik an der Ostgrenze gehen, sowie um die Politik der Lager und Zwangsmaßnahmen gegenüber der inzwischen größten Flüchtlingsgruppe, den TschetschenInnen.

Entsprechend der Verordnung der Regierung vom 11.01.2000 über die Anpassung der Visapolitik an die Standards der EU führte Polen die Visapflicht ein gegenüber: Aserbaidschan 14.08.2000; Georgien 14.08.2000; Tadschikistan 17.10.2000; Kirgistan 19.11.2000; Turkmenistan 21.10.2000; Kasachstan 12.01.2001; Moldova 11.02.2001; Mongolei 05.05.2001; Cuba 03.02.2002. (Iglicka; Rybicki 2003: 4). Die Einführung der Visapflicht gegenüber der Ukraine, der Russischen Föderation und Belarus traf auf offenen Widerstand der ostpolnischen Bevölkerung, es gab Straßenblockaden. Deswegen zögerte die polnische Regierung diesen Schritt auf 01.10.2003 hinaus, also bis wenige Monate vor dem EU-Beitritt. Im März 2005 haben die Besucherzahlen aus der Ukraine, der Russischen Föderation und aus Belarus wieder die Höhe erreicht, die sie vor Einführung der Visapflicht hatten. Es werden kostenlose, billige und Mehrfachvisa ausgestellt, und polnische Konsulate schätzen, dass nur ein Prozent der Visa-Anträge abgelehnt werden. (Iglicka 2005)

Nach wie vor gibt es kein nationales Visa-Register nach EU-Normen, und die polnischen Konsulate und Botschaften, die wegen der veränderten Visapolitik Polens mehr Aufgaben erhalten haben, sind noch nicht mit dem Equipment ausgerüstet, mit dem gefälschte Pässe aufgespürt werden können. (Iglicka 2004b)

Mit der veränderten Visapolitik gewann die polnische Ostgrenze als EU-Außengrenze schlagartig an Bedeutung, denn spätestens hier sollen unerwünschte Flüchtlinge und MigrantInnen gestoppt werden.[2] Dieser Effekt wird von der neuen Gesetzeslage unterstützt. Das Ausländerschutzgesetz (2003) sieht nach Art. 19.1. vor, dass jemand, der über keine Einreisepapiere verfügt, aber in Polen einen Asylantrag stellen will, den Antrag schon an der Grenze bei der Grenzpolizei einreichen und die wesentlichen Fluchtgründe darlegen muss. Wenn man nicht wegen offensichtlicher Unbegründetheit des Antrags oder wegen der Sicheren Drittstaat- oder Sicheren Herkunftslandregelung (Art. 14.1) gleich zurückgewiesen wird, wird man dann in eine einmonatige Haft in ein Geschlossenes Zentrum genommen, die bis auf ein Jahr verlängert werden kann (das Gesetz erlaubt nur wenige Ausnahmen, etwa bei schwerer Krankheit. Flüchtlinge sollten sich aber auf jeden Fall bei Asylantragstellung auf Art. 44, Abs. 1 des Ausländerschutzgesetzes in Verbindung mit der Genfer Flüchtlingskonvention berufen und Haftentlassung beantragen).[3] Die Wirklichkeit sah in den vergangenen Jahren so aus, dass die Grenzpolizei Asylanträge oft nicht angenommen und die AntragstellerInnen nicht hat einreisen lassen; bis zu sieben Tage dauerte manchmal die Warterei an den Kontrollpunkten.

Legal Eingereiste stellen ihren Asylantrag nach wie vor direkt in Warschau bei der asylentscheidenden Behörde, dem Amt für Repatriierung und Ausländer (Urząd do Spraw Repatriacji i Cudzoziemców – URiC), in der Straße Koszykowa 16. In der unteren Etage herrscht Gedränge bei der Antragsabgabe, in den oberen Etagen sitzt die nationale Asylverwaltung, mit ihren Entscheidern, EU-Beratern und Migrationsplanern. Das URiC stellt die erste Asyl-Entscheidungsinstanz stellt dar.[4]

Neben Lesznowola entstehen derzeit vier weitere Geschlossene Zentren  an der polnischen Ostgrenze, finanziert von der EU. Damit ergeben sich große Veränderungen für das Asylwesen. Denn bislang konnte das URiC in Warschau, das die Asylverfahren führt, nur besuchsweise Botschaftsvorführungen und Anhörungen in Lesznowola organisieren. Direkt in den Geschlossenen Zentren an der Ostgrenze wird das URiC dann Außenstellen eröffnen. Wie der Leiter der URiC-Asylabteilung, Andrzej Pilaszkiewicz, dem Autor in einem Interview am 20.05.2005 erläuterte, werden diese neuen Lager dem Grenzschutz unterstehen, der auch für die Haftanlagen innerhalb dieser Lager zuständig sein wird. Das URiC wird die Lager mitverwalten. Als Standorte sind Kętrzyn, Bialystok, Biala Podlaska und Przemysl ausgewiesen.

Es ist davon auszugehen, dass derzeit das Geschlossenen Zentrum Lesznowola sowie die zwei Dutzend polizeilichen und grenzpolizeilichen Arrestzentren (über 700 Plätze) und möglicherweise einige der 500 Zellenplätze bei den Grenzpolizeistellen, die ursprünglich direkt an der Grenze nur zur kurzfristigen Sicherung der Abschiebung und Rückschiebung genutzt werden sollten, mit Asylflüchtlingen belegt sind.[5] Der gesetzlichen Vorschrift, visa- oder papierlose AsylbewerberInnen in Gewahrsam zu nehmen, können die polnischen Behörden kaum noch nachkommen, da die Kapazitäten nicht reichen. Im Zuge des EU-Beitritts ist eine minimale Sozialversorgung für Flüchtlinge zur gesetzlichen Norm geworden. So werden offensichtlich manche Flüchtlinge direkt in das Erstaufnahmelager Dębak südlich von Warschau oder in eines der 16 Wohnheime für AsylbewerberInnen geleitet, die sich überwiegend an der Ostgrenze des Landes befinden. Und die Wohnheime drohen sich unter diesen Umständen mancherorts in “wilde” Lager zu verwandeln. Betten, die aus Platznot in den Kantinen aufgestellt werden müssen, fehlende medizinische und soziale Versorgung, ein Verwaltungspersonal, das zu Schließern mutiert, ausfallende Heizung, fehlendes Warmwasser, keine Bereitstellung warmer Kleidung und zu knappe Lebensmittelversorgung vervollständigen das Bild hybrider und überfüllter Lager in Polen.[6] In 2003 und 2004 kam es zu langanhaltenden Hungerstreiks in den meisten Lagern und vereinzelt zu Revolten und Ausbrüchen. Es klingt geradezu unglaublich: Nicht angesichts von Hunderttausenden Flüchtlingen, sondern von derzeit 3.500 Personen in Abschiebe- und Wohnlagern praktizieren die polnischen Behörden einen selektiven Notstand.

Auch wenn die Abschiebungen aus Polen erschreckende Ausmaße angenommen haben, so muss man doch im Vergleich konstatieren, dass Deutschland, Italien, Spanien oder jetzt auch Libyen noch sehr viel höhere Zahlen vorweisen.[7] Wie in Westeuropa wächst in Polen die Gruppe derjenigen, die unerwünscht sind, aber nicht abgeschoben werden können. Zwar stellt diese Gruppe im Vergleich zur gesamten Immigration nach Polen nur eine quantitativ unbedeutende Größe dar, aber sie zieht offensichtlich, wie in überall in der EU, die Wut der Bürokratie auf sich. Vor diesem Hintergrund ist die grundsätzliche Ingewahrsamnahme visaloser AsylbewerberInnen zu betrachten. Die verschiedenen staatlichen Maßnahmen zielen offensichtlich darauf ab, den Ruheraum zu zerstören, den die TransitmigrantInnen früher in Polen vorgefunden hatten.

 

 

3. Tschetschenische Flüchtlinge

Wer sind die Asylsuchenden in Polen? In den 1990er Jahren waren es – bei Zahlen zunächst von wenigen hundert, dann von einigen tausend Anträgen jährlich – zum großen Teil rückübernommene Flüchtlinge aus Deutschland, die in Polen Asyl stellten. Sie kamen aus der südosteuropäischen Roma-Bevölkerung, aus den Kriegen des zerfallenden Jugoslawiens, aus Armenien, Afghanistan und Südasien. Über die Hälfte der Asylflüchtlinge verschwand vor Ablauf des Asylverfahrens nach Westen. Die Anerkennungsquote liegt in Polen nach wie vor niedriger als in den meisten EU-Staaten.

Damit ist die Pufferfunktion eindeutig, die Polen asyl- wie migrationspolitisch übernommen hat: Es gibt eine Rücküberstellung von West nach Ost und nicht umgekehrt, das System hat vor allem für Deutschland eine kurzfristige Entlastungsfunktion. (Lavenex 1998: 132-33) Inzwischen sind die Rückübernahmen und die damit verbundenen Asylbegehren gesunken. Auch Dublin II, auf das weiter unten zurückzukommen ist, ändert bislang noch nicht viel daran. Die legale Einreise ist für Staatsangehörige aus Zentral- und Südasien inzwischen so gut wie unmöglich. Die einzigen, die meist einfach mit der Bahn Osteuropa durchqueren, an die polnische Grenze fahren und dort vehement Asyl einfordern, sind tschetschenische Flüchtlinge. Im Jahr 2004 waren von den insgesamt 8.058 neu angekommenen AsylbewerberInnen in Polen 7.182 TschetschenInnen; die Hälfte der tschetschenischen Flüchtlinge sind unter 18 Jahre. (URiC 2005; UNHCR 2005) Drei Viertel aller tschetschenischen AsylbewerberInnen sollen sich aus Polen in die Tschechische Republik oder nach Westeuropa abgesetzt haben, so zumindest die Angaben für 2003 laut URiC (Eßer; Gladysch; Suwelack 2005; siehe auch Dietrich 2004) Die Anerkennungsquote bei TschetschenInnen als Flüchtlinge entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention ist gering. Von 1994 bis 1999 erhielten lediglich vier AntragstellerInnen den Flüchtlingsstatus, 2002 waren es 209, und aktuell liegt die Anerkennungsquote bei etwa neun Prozent. (URiC, nach Eßer; Gladysch; Suwelack 2005: 14)

Das polnische Asylsystem wurde angesichts dieses Funktionswandels während des Beitrittsprozesses maßgeblich nach Vorgaben Deutschlands und der EU umgebaut. (Anagnost 2000) Nach mehreren gesetzlichen Neufassungen und Novellierungen im Laufe der letzten 14 Jahre gelten seit dem 01.09.2003 ein Ausländergesetz[8] und ein Ausländerschutzgesetz[9], das Flüchtlinge von MigrantInnen klar voneinander zu trennen vorgibt und bis ins Kleinste die Schengener Vorgaben reproduziert. Damit ist die Gesetzeslage detaillierter als beispielsweise in Italien. Artikel 3 des Ausländerschutzgesetzes sieht neben (1) dem Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention, der einen einjährigen Bezug von Sozialleistungen ermöglicht, (2) das Asyl aufgrund polnischer Interessen, (3) den zeitweiligen Schutz bei Massenfluchten, auch (4) den Status der Duldung (pobyt tolerowany) vor, der jeweils für ein Jahr erteilt werden kann. Dieser ist auf die tschetschenischen Flüchtlinge geradezu zugeschnitten: Sie können nach Ablehnung ihres Asylantrags nicht abgeschoben und sollen an der Weiterflucht zu ihren Familienangehörigen in Westeuropa gehindert werden. Die Behörden vermitteln ihnen eine Perspektive der Aussichtslosigkeit. Das Instrument der Duldung ermöglicht es dem polnischen Staat, Kontrolle und Druck auf diese Gruppe auszuüben, die sonst in die Illegalität abtauchen würde. Da sich die Geduldeten in der Regel dennoch nicht polizeilich anmelden können, erhalten sie keinerlei Rechte auf soziale, medizinische und altersgerechte Unterstützung.

Der polnische Staat eskaliert derzeit die Flüchtlingssituation, aber bislang sind Pogrome wie seinerzeit in Hoyerswerda oder Rostock-Lichtenhagen in Polen undenkbar. Es gibt offensichtlich eine breite Interessensübereinkunft, die vom polnischen Staat bis zu den EU-Think Tanks und den maßgeblichen Internationalen Organisationen reicht: man will die Flüchtlings- und Migrationssituation nicht zu einem allgemeinpolitischen Hetzthema machen, sondern praktiziert eine selektive Zuspitzung der Situation. (Korys 2003) Ähnliches gilt für die Visapolitik: man ist bestrebt, das Verhältnis zu den östlichen Nicht-EU-Ländern so spannungsfrei wie möglich zu gestalten. Ein neuer Euphemismus wurde für diese abgestufte östliche EU-Peripherie kreiert: die “freundliche Schengen-Politik”. (Boratynski 2001; CEPS  2001) Visa an die unmittelbaren “Nachbarn” werden umstandslos und günstig ausgeteilt, bei gleichzeitiger Einführung der Visapflicht für die kaukasischen und zentralasiatischen GUS-Staaten. Das alte Feindbild – die russische Mafia, das übermächtige Ex-Sowjetreich, die östliche Massenarmut – scheint verdrängt zu sein von der neuen internationalen Bedrohung, dem globalen Terrorismus. Unter diesem Vorzeichen konzentrieren sich die polnischen Behörden auf die TschetschenInnen. (Iglicka 2004a: 3)

Nachdem die polnische Regierung über lange Zeit den kerneuropäischen Vorschlag eines Europäischen Grenzschutzes abgelehnt hat – und offensichtlich keine deutschen Bundesgrenzschutz-Truppen am Bug wollte – , so ist wohl unter dem Eindruck der polnischen Partizipationsmöglichkeiten am EU-Antiterrorismus ein Umschwung eingetreten: In der neuen EU-Terminologie gilt Polen nun als “Frontstaat” und wird mit Kompensationen rechnen können. (Podolski 2004: 7) Am 14.04.2005 hat der EU-Ratspräsident Luc Frieden bekanntgegeben, dass die “Europäische Agentur für das Management der operationellen Zusammenarbeit an den Außengrenzen” – der Kern des Europäischen Grenzschutzes – am 01.05.2005 sein festes Quartier in Warschau nimmt.

Angesichts der gegenwärtigen Lage in Polen sind TschetschenInnen sicher gut beraten, wenn sie die Nachteile einer Asylantragstellung in Polen mitbedenken. Aber gerade für Familien ist es nicht so einfach, vorübergehend in die Migrationsgesellschaft der Sans Papiers im Lande einzutauchen und die Weiterflucht vorzubereiten. Zwar gibt es einen Ruhe-Raum Polen nach wie vor, aber er ist kleiner geworden. Die ukrainische Arbeitskräfte und die gut verankerten vietnamesischen, chinesischen sowie armenischen Communities verfügen kaum über reguläre Existenzrechte in Polen. Ein Legalisierungsvorhaben, das mit den ausländerpolitischen Gesetzen (2003) verbunden war, ist gescheitert.[10] Trotz des selektiven Notstands gegenüber Asylflüchtlingen gilt: die Migrationsgesellschaften Polens sind nach wie vor nicht so stark bürokratisch eingekreist wie in Westeuropa.

Fazit: Wesentliche Momente der Abschottung sind in den letzten Jahren 600 Kilometer weiter ostwärts verlegt worden. Die Grenzaufrüstung stützt sich in diesen neuen EU-Gebieten aber nicht auf dieselbe Denunziations- und Mobilisierungsbereitschaft der Bevölkerung wie vordem an der ostdeutschen Grenze. Die Art des Filters verändert sich: Osteuropäische, vornehmlich ukrainische und russische Reisende haben es heutzutage leichter, an ein Visum zu gelangen. Selbst als Sans-Papiers sind sie nicht mehr das vorrangige Ziel von Razzien und Kontrolle. Stattdessen konzentrieren sich die Strafverfolgungsbehörden auf bestimmte Gruppen nach dem pauschalen Raster der neuen antiterroristischen Feindbilder. In Polen sind es die TschetschenInnen, die als Familien in wachsendem Maße auf die Asylverwaltung im Transit angewiesen sind.

Der Asylzugang scheint süd- und fernasiatischen Flüchtlingen in Polen de facto versperrt zu sein. Dazu trägt sowohl die Grenz- und Inhaftierungspolitik Polens wie auch die Dublin-II-Verordnung bei. Ihnen bleibt nur noch der heimliche Zwischenaufenthalt in diesem Transitland.

Die TschetschenInnen, die inzwischen die weitaus größte Asylgruppe in Polen stellen, sehen sich sowohl aufgrund der Lagerpolitik gegenüber Asylflüchtlingen wie auch aufgrund der antiterroristischen Pauschalmaßnahmen einer unhaltbaren Situation ausgesetzt. Hungerstreiks, Lagerausbrüche und heimliche Weiterflucht bestimmen das Bild.

Einige Flüchtlingsorganisationen in Europa wenden sich dem notstandsähnlichen Szenarium zu, mit der solche Gruppen unter Druck genommen werden. Zum einen gibt es in Deutschland bereits Flüchtlingsräte, die die familiären und humanitären Härtefälle bei der Dublin II–Praxis bearbeiten – für die es Ausnahmeregelungen gibt! – , um damit die individuelle Rückfahrt nach Westeuropa zu ermöglichen. Zum anderen hat man sich mit der EU-Lagerpolitik auseinanderzusetzen. Sie erhält in Polen – wie auch in den anden Beitrittsländern an der neuen EU-Außengrenze – einen generellen und scharfen Zuschnitt gegenüber Asylflüchtlingen. Deren regelmäßige Inhaftierung und die Errichtung der “Außenlager” an der EU-Außengrenze dienen dem Ziel, ein Europa ohne unerwünschte Flüchtlinge zu schaffen. Um flüchtlingssolidarisch dagegen anzuarbeiten, braucht es nicht nur eine länderübergreifende Aktionsforschung, sondern vermehrt eine Zusammenarbeit mit den Flüchtlingen selbst. Verwandte und Bekannte derjenigen, die am Rande der EU in Haft geraten, wohnen womöglich direkt neben uns, im selben Stadtteil, in derselben Großstadt. Und nur die Diskussion über die Grenzen der Communities hinweg wird einer transnationalen Flüchtlingsarbeit den Weg bereiten können.

 

Literaturliste

Adamczyk, Marek (2003): The Border Guard Service of the Republic of Poland – a Modern European Border Force (= Borderpol June 2003) <http://www.borderpol.com/PBG%20Adamczyk%202003.pdf>

Albrecht, Jügen (1996): Grenzüberschreitende Kriminalität aus der Sicht des Landes Brandenburg (unter besonderer Berücksichtigung Organisierter Kriminalität), Ms., in: Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder): Experten-Hearing ”Kriminalität im Grenzgebiet” 24.-27.10.1996

Anagnost, Stephan (2000): Challenges Facing Asylum Systems and Asylum Policy Development in Europe: Preliminary Lessons Learned from the Central European and Baltic States (CEBS), in: International Journal of Refugee Law, Heft 3, 380-400

BGS (Bundesgrenzschutz) (2003): Jahresbericht 2002

Boratynski, Jakub; Gromadzki, Grzegorz (2001): The Half-Open Door: the Eastern Border of the Enlargend European Union (= Stefan Batory Foundation: On The Future of Europe. Policy Papers 2) Warsaw, March 2001

CEPS (Centre for European Policy Studies); SITRA Foundation; Stefan Batory Foundation (2001): New European Borders and Security Cooperation: Promoting Trust in an Enlarged European Union. 6 – 7 July 2001. Conference Report with Recommendations on the Reshaping of Europe´s Borders: Challanges for EU Internal and External Policy

CPT (European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) (2000): Report to the Polish Government on the visit to Poland from 8 to 19 May 2000. Strasbourg, 23 May 2002 (CPT/Inf (2002) 9) <http://www.cpt.coe.int/documents/pol/2002-09-inf-eng.htm#_Toc504203586>

Dietrich, Helmut (1998): Feindbild "Illegale". Eine Skizze zu Sozialtechnik und Grenzregime, in: Mittelweg Jg. 36, Heft 3, 4-25

Dietrich, Helmut (2002): Das neue Grenzregime am Bug. Der polnische Osten und die Phare-Programme, in: CILIP, Heft 3, 27-35

Dietrich, Helmut (2004): Flüchtlingslager und die neuen Außengrenzen Europas, in: Friedrich, Rudi; Kopp, Karl; Pflüger, Tobias (Hrsg.): In welcher Verfassung ist Europa? Grafenau, 49-60

Dulczewski, Zygmunt; Kwilecki, Andrzej (Hrsg.): Pamiętniki osadników Ziem Odzyskanych [Autobiographien von Siedlern rückgewonnener Ländereien]. Poznań 1963

Dulczewski, Zygmunt (1964): Społeczne aspekty migracji na Ziemiach Zachodnich [Gesellschaftliche Aspekte der Migration in den westlichen Gebieten]. Poznań 1964

Eßer, Barbara; Gladysch, Barbara; Suwelack, Benita (2005): Die Situation tschetschenischer Asylbewerber und Flüchtlinge in Polen und Auswirkungen der EU-Verordnung Dublin II, o.O. 2005 <http://www.emhosting.de/kunden/fluechtlingsrat-nrw.de/system/upload/download_913.pdf>

FFM (Forschungsgesellschaft Flucht und Migration) (1996 a): Presse-Erklärung vom 11.11.1996

FFM (Forschungsgesellschaft Flucht und Migration) (1996 b): Presse-Erklärung vom 21.11.1996

FFM (Forschungsgesellschaft Flucht und Migration) (1997): Ukraine. Vor den Toren der Festung Europa. Die Vorverlagerung der Abschottungspolitik (= Hefte der FFM 5), Berlin, Göttingen

FFM (Forschungsgesellschaft Flucht und Migration) (1998): Die Grenze. Flüchtlingsjagd in Schengenland, hrsg. v. FFM; Flüchtlingsrat Niedersachsen; pro asyl, Hildesheim

Iglicka, Krystyna; Rybicki, Robert (2003): Schengen – Consequences for National Migration Policy Poland (= ISP Report 1. Schengen) <http://www.isp.org.pl/docs/PM/eng/Polska/rep1pol.pdf>

Iglicka, Krystyna (2005): EU Membership Highlights Poland's Migration Challenges. mpi Country Profiles. <http://www.migrationinformation.org/Feature/display.cfm?id=302>

Iglicka, Krystyna (2004 a): EU Internal Security from the Perspective of International Migrations and Multiculturalism Dillemas (= CENTER FOR INTERNATIONAL RELATIONS: Reports&Analyses 10/04/A, <http://www.csm.org.pl/en/files/raports/2004/rap_i_an_0404a.pdf>

Iglicka, Krystyna (2004 b): Completing a Single Area of Freedom, Security and Justice: The Role of the New EU Member States: Poland (Paper presented to the Bertelsmann Foundation workshop on ‘Exploring the Potential of the Enlarged EU’, April 19-20, 2004, Guetersloh, Germany <http://www.csm.org.pl/en/files/COMPLETING%20A%20SINGLE%20AREA%20OF%20FREEDOM.pdf>

Korys, Izabela (2003): Migration Trends in Selected EU Applicant Countries: Poland (= Central European Forum For Migration Research: CEFMR Working Paper 5/2003

Kriminologische Zentralstelle (2002): Forschungsprojekt “Zur Verurteilungspraxis deutscher Gerichte auf dem Gebiet der Schleuserkriminalität”. Ausgewählte Ergebnisse der Bundeszentralregisterauswertung bzgl. der Urteilsjahrgänge 1995-1999 [Stand Februar 2002]

Kurzepa, Jacek (1996): Nowe formy zaradnosci mieszkanców zachodniego pogranicza - zjawiska patologiczne [Neue Praktiken der Bewohner an der Westgrenze – pathologische Erscheinungen], in: Klodzinski, Marek; Rosner, Andrzej: Przeobrazenia spoleczno-ekonomiczne obszarów wiejskich pogranicza zachodniego [Sozialökonomische Umgestaltungen der ländlichen Gebiete an der Westgrenze], Warszawa 1996

Lavenex, Sandra (1998): Passing the Buck: European Union Refugee Policies towards Central and Eastern Europe. Journal of Refugee Studies, Heft 2, 126-145

Phuong, Catherine (2003): Controlling Asylum Migration to the Enlarged EU (= WIDER World Institute for Development Economics Research: Discussion Paper No. 2003/59, August 2003) <http://www.wider.unu.edu/publications/dps/dps2003/dp2003-059.pdf>

Podolski, Antoni (2004): European Security after Terrorist Attacks in Madrid – Polish Perspective (= Center for International Relations (CSM): Reports&Analyses 8/04/A) <http://www.csm.org.pl/en/files/raports/2004/rap_i_an_0304a.pdf>

UNHCR (2005) <www.unhcr.pl>

URiC (Urzad do Spraw Repatriacji i Cudzoziemców – URiC - Amt für Repatriierung und Ausländer) (2005) <www.uric.gov.pl>

Wöste, Maria (2004): Ausreisezentren und ihre Hybriden. Lagerpolitik in Zeiten des sozialen Angriffs. In: Niedersächsächsischer Flüchtlingsrundbrief, Heft 100

Wolters, Jörg (1997): Aspekte der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit in Ost- und Westeuropa, in: Europa der durchlässigen Grenzen. Schriftenreihe der Polizei-Führungsakademie, Heft 1

 

 

Poland: Refugee crisis, emergency – but where are the refugees? Poland accepted the alien and asylum policy of the European Union. But what does it mean, in the face of the fact that most of the refugees don´t want to sojourn a lot of time in Poland, but want to join their families or friends in Western Europe? How the transfer of policies does work, if the local conditions are quite different than in Germany or France? The answer seems to be the dramatization of the refugee situation in Poland, especially the adoption of emergency measures towards refugees of Chechnya.

 

 

 

Dietrich, Helmut (2005): Polen: Flüchtlingsnotstand - aber wo sind die Flüchtlinge? In: prokla 3 (2005)

 



[1] VO/EG Nr. 343/2003 des Rates der Europäischen Union vom 18.02.2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. L 50 vom 25.02.2003, S. 1).

[2] 2001 hat die polnische Grenpolizei 54.798 Personen an den Grenzen abgewiesen, davon 41.182 an der Ostgrenze. 22 Prozent von ihnen wurden abgewiesen, weil sie nicht das nötige Geld für einen Aufenthalt in Polen vorweisen konnten. StaatsbürgerInnen aus der Ukraine: 16.074; aus Belarus 13.031; aus Russland: 8.531 (Adamczyk 2003: 8).

[3] Art. 40-44 des Ausländerschutzgesetzes (2003) bestimmt, dass das URiC, der Grenzschutz oder die Polizei bei dem Amtsgericht einen auf Antrag Einweisung für 30 Tage stellt, in dessen Bezirk das Arrestzentrum liegt. Der Arrest kann per Gerichtsbeschluss um 90 Tage verlängert werden, längstens darf die Haft ein Jahr dauern. Eine vorzeitige Entlassung ist nicht möglich, wenn Staatssicherheitsgründe geltend gemacht werden. Siehe auch das Ausländergesetz (2003) Art. 106.

[4] Die zweite Instanz bildet der Rat für Flüchtlingsfragen (Rada do Spraw Uchodzców), er hebt aber äußerst selten die negative Entscheidung des URiC auf. Die anschließende gerichtliche dritte Instanz, das Verwaltungsgericht in Warschau, hat 2001 und 2003 lediglich jeweils vier negative Entscheidungen aufgehoben.

[5] Der polnische Grenzschutz über 5 Langzeit-Abschiebegefängnisse und 120 temporäre Abschiebezentren mit 500 Plätzen. (Adamczyk 2003: 13).

[6] “Während im Mai 2004 im Durchschnitt etwa 1.500 Asylsuchende in den staatlichen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht waren, hat sich die Zahl bis Anfang 2005 mit 3.132 bereits verdoppelt.” (Eßer; Gladysch; Suwelack, Benita 2005: 4) - Zum Begriff des hybriden Lagers siehe Wöste 2004.

[7] Zwischen 1998 und 2001 wurden 26.200 Personen aus Polen abgeschoben, davon 16.000 über die Ostgrenze, 5.000 über die Grenze zur Tschechischen Republik und der Slowakei, und 5.000 auf dem Luftweg. (Adamczyk 2003: 12)

[8] Gesetze-Journal 2003, Nr. 128, Punkt 1175 [Act of 13 June 2003 on Aliens, Journal of Laws of 2003, No 128, item 1175)] <http://www.uric.gov.pl/auths/113/files/40335c46b7306_Act%20on%20Aliens.htm>

[9] Gesetze-Journal 2003, Nr. 128, Punkt 1176 [Act of 13 June 2003 on granting protection to aliens within the territory of the Republic of Poland  (Journal of Laws of 2003, No 128, item 1176)] <http://www.uric.gov.pl/auths/113/files/40335c46b7306_ACT_granting_protection.htm>.

[10] Von bis zu 50.000 erwarteten Personen haben nur 3.508 persons – 1.626 ArmenierInnen und 1.341 VietnamesInnen – einen  Antrag auf Legalisierung gestellt. Bis November 2004 wurden  2.413 Anträge (69 Prozent) positiv beschieden, mit 1.052 ArmenierInnen und 1.001 VietnamesInnen. (Iglicka [Jahr])