Polen: Flüchtlingsnotstand
- aber wo sind die Flüchtlinge?
(2005)
1.
Migrationsgesellschaft und
so genannte Organisierte Kriminalität
Über Jahrzehnte war
Polen ein
Land, in dem man deutlich die DDR, die BRD und andere Länder kritisiert
hat,
als diese die Einwanderungs- und Reisemöglichkeiten eingeschränkt
haben. Trotz
offiziell geschlossener Grenzen gab es seit Ende der 1970er Jahre einen
regen
Kleinhandel zwischen Odessa, Lviv, Kiev, Frankfurt (Oder), Westberlin
und
Hamburg, den polnische MigrantInnen aufrecht erhielten. Es war eine
Überlebenswirtschaft, an der sich alternative Freaks, ehemalige
Stahlarbeiter
und entlassene Textilarbeiterinnen beteiligten. Ob man als TouristIn,
Asylflüchtling
oder undokumentiert über die Grenzen kam, hing von den Umständen ab.
Die allmählich
errungene “heimliche” Reisefreiheit widersprach dem Grenzregime der
Ost-West-Konfrontation wie auch dem Grenzregime der Schengener
Vertragsstaaten.
Seit Ende der 1970er Jahre nutzen diesen riskanten und kriminalisierten
Weg
zudem Flüchtlinge und MigrantInnen aus Sri Lanka, Indien oder Pakistan,
die
damit den Weg nach Westeuropa schaffen.
Selbst Lech Walesa,
dem man
manche Servilität gegenüber den westlichen Regierungen nachsagen kann,
entgegnete 1992 der bundesdeutschen Forderung nach Abschottung: “Wir
werden diese
Menschen [aus Osteuropa und Asien] nicht aufhalten, dazu sind wir gar
nicht
imstande. Wir werden ihnen ein Ehrenspalier aufstellen und sie zu Ihnen
schicken.” (Der Spiegel 27.01.1992) Aus
dem
Ehrenspalier wurde nichts, aber der erste Satz des Zitats behielt in
gewissem
Maß seine Gültigkeit: Der gesamte Cordon Sanitaire, den sich
Westeuropa
in den 1990er Jahren zulegte, erwies sich als porös. Hat sich daran
etwas
geändert, seit Polen der Europäischen Union (EU) beigetreten ist? Wie
Polen in
die Festung Europa eingegliedert wird, wie derzeit die Behördenwillkür
wächst
und nur noch manche heimliche Tür offenbleibt – davon handelt dieser
Aufsatz.
Doch zunächst ein
kurzer
historischer Rückblick: Mobile Migrationsnetzwerke und eine
Selbsttätigkeit
jenseits des Staats haben die polnische Gesellschaft mehr geprägt als
die
deutsche oder französische mit ihren etatistischen Traditionen. In
besonderen
Weise gilt das für Westpolen: es erlebte in der Nachkriegszeit,
angesichts der
Neuziehung der Grenzen, eine stürmische Immigration aus ganz Polen, aus
dem
Exil wie auch aus der Sowjetunion. Unterschiedliche Dialekte,
Konfessionen und
Umgangsformen kamen zusammen. Die Reiseschilderungen aus dem polnischen
Wilden
Westen, die Sozialforscher verfassten, lesen sich wie die Eindrücke
eines Alexander
de Tocqueville in Amerika. (Dulczewski;
Kwilecki
1963; Dulczewski 1964) Man war sich darüber einig, dass eine
positive
gesellschaftliche Neubildung im Gange war, an dem sich die
Sozialforschung
nicht leitend, sondern unterstützend beteiligen konnte, und genoss
wissenschaftliche
Möglichkeiten in Westpolen, die in der Volksrepublik Polen allerdings
einmalig
blieben. Die frühen Veröffentlichungen des Westinstituts
(Instytut Zachodny) in Poznan sind als Fundus der Migrationsforschung
international unbekannt geblieben.
Delinquenz,
abweichendes
Verhalten und “ungeordnete” Sozialverhältnisse in Westpolen galten vor
diesem
Hintergrund nicht als Alarmzeichen für unzureichende Strafsysteme,
sondern als
ungelöste Fragen einer offenen Gesellschaftsentwicklung, die mehr
Chancen als
Gefahren barg. Ein solches Verständnis scheint vergangen und vergessen
zu sein.
Nach 1990 gewannen Sozialdiagnosen an Bedeutung, in denen die
westpolnische und
überhaupt Migrationsgesellschaften als pathogen gelten. (Kurzepa 1996) Unkontrollierte
Einwanderung zerstöre
die Familienstruktur und die tradierte Ordnung. Die Grenze an sich sei
ein
Gefahrenherd. Die transnationale Migration, die aus dem Osten kommt,
sei auf
das Engste mit der russischen “Mafia” verbunden. Das ist die
legitimatorische
Begleitmusik für die zahlreichen deutsch-polnischen Kooperationen gegen die Migrations- und
Flüchtlingsbewegungen aus Osteuropa und Asien sowie gegen die so
genannte
Organisierte Kriminalität. Die gesamte Dekade der 1990er Jahre sah sich
die
polnische “Sicherheitspolitik” von einer migrierenden exsowjetischen
Massenarmut einerseits und angeblich übermächtigen kriminellen
Kartellen aus
dem Osten andererseits bedroht.
Doch gleichzeitig
begann man
vor allem die ukrainische undokumentierte Immigration auf dem Bau und
im
Haushalt in großem Maßstab zu nutzen. In politischer Hinsicht
interessierte
sich die polnische Gesellschaft nach wie vor mehr für die eigene
Emigration als
für die Immigration Anderer. Für die polnische Regierung blieb über
viele Jahre
der Brennpunkt die polnische Westgrenze. Sie versuchte, den dortigen
grenzüberschreitenden Kleinhandel in legale Bahnen zu lenken, übernahm
viele
repressive Instrumentarien gegenüber Flüchtlingen, aber
sah sich in den 1990er Jahren noch nicht zu
einer umfassenden Flüchtlings- und Migrationspolitik imstande. Wenn man
den
internationalen Vergleichsrahmen aufruft, so sollte man daran erinnern,
mit
welch enormer Energie die Bonner Regierung damals den Bundesgrenzschutz
an die
Ostgrenze der untergegangenen DDR verlegte und zugleich die Asylpolitik
von
Grund auf veränderte.
Erste Abkommen und Protokolle der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit:
- Rückübernahmeabkommen mit den Schengener
Staaten vom 29.03.1991, in
Kraft seit 01.05.1991
- Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit
vom
17.06.1991
- Notenwechsel über die Einrichtung einer Regierungskommission für
regionale
und grenznahe Zusammenarbeit, ebenfalls vom 17.06.1991
- Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten
Kriminalität vom 01.11.1991, in Kraft seit 14.08.1992
- Abkommen über die Zusammenarbeit hinsichtlich der Auswirkungen von
Wanderungsbewegungen (Bilaterales Rückübernahmeabkommen) vom
07.05.1993, in
Kraft seit 01.06.1993
- Staatsvertrag über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden und der
Grenzschutzbehörden in den Grenzgebieten vom 05.04.1995.
Die Funktion der Abkommen bestand in erster
Linie darin, dass sie einen
unkontrollierten Spielraum für die informelle Ausgestaltung durch die
Polizeien
selbst eröffneten. Die vertraglichen Fixierungen mit Polen "gestatten
somit - kurioserweise - mehr in der polizeilichen Zusammenarbeit als
die seit
Jahrzehnten gewachsenen Verbindungen mit den meisten westeuropäischen
Staaten,"
so bekannte 1997 J. Wolters, Kriminaldirektor des Bundeskriminalamts
(BKA). (Wolters 1997: 33) Auch J.
Albrecht, Direktor des Landeskriminalamts
(LKA) Brandenburg, bestätigte 1996: “Der spontane polizeiliche
Austausch von
Informationen zwischen Brandenburg und dem polnischen Grenzbereich
funktioniert
teilweise besser als zwischen Brandenburg und den
Schengen-Mitgliedsländern.” (Albrecht 1996:
13)
2. Grenze,
Abschiebeknäste, Flüchtlingslager
Als kleine Berliner
Forschungsgruppe haben wir seit 1996 versucht, die Auswirkungen der
deutschen
und westeuropäischen Flüchtlings- und Migrationspolitik auf Polen
empirisch zu
untersuchen. Wir sind in die Grenzregionen gefahren und haben die
Verhältnisse
auf beiden Seiten der Grenze miteinander verglichen. Mithilfe unserer
Aktionsforschung wollten wir die Unterstützung von Sans-Papiers dort
gesellschaftlich akzeptabel machen und damit ihre Weiterflucht nach
Berlin,
Hamburg oder Paris erleichtern. 1993 hatte die deutsche Regierung das
Asylrecht
einschneidend eingeschränkt und Polen wie alle Nachbarstaaten zu so
genannten
Sicheren Drittstaaten erklärt. Die Schengener Vertragsstaaten hatten
mit Polen
zwar schon 1991 ein Rückübernahmeabkommen abgeschlossen, aber erst das
deutsch-polnische Rückübernahmeabkommen von 1993 ermöglichte es, dass
Flüchtlinge und MigrantInnen aus den ostdeutschen Grenzregionen
innerhalb von
48 Stunden nach Polen abgeschoben wurden. In den 1990er Jahren betrafen
diese
Rückschiebungen Tausende von Personen pro Jahr – bis zu 10.000
Rückübernahmen
jährlich waren mit Polen verabredet, tatsächlich lagen dann die
Jahreszahlen
meist zwischen 3.000 bis 5.000 Rückübernahmen. Diese deutsch-polnische
Praxis
wurde schnell zum Modellfall erklärt. Nicht nur die westeuropäischen
Staaten
schlossen nach diesem Vorbild Rückübernahmeabkommen mit einer Vielzahl
von
Staaten ab. Sondern es wurde auch zu einem “Dominostein”, mit dem sich
die
Abschottungspraxis nach Osten fortpflanzte. Polen begann nämlich
unverzüglich,
Sans-Papiers weiter nach Osten, vor allem in die Ukraine, abzuschieben.
Unsere
Forschungsergebnisse
ergaben: Im deutschen “borderland” trug die lokale Bevölkerung aktiv
zur
Festnahme von durchreisenden Sans-Papiers bei. Die Denunziation lag
nach
offiziellen Angaben 50 bis 75 Prozent aller Festnahmen im Grenzgebiet
zugrunde.
Auf polnischer Seite funktionierte dieses System aber nicht. Der
polnische
Grenzschutz hatte zwar mit deutschen Geldern das deutschen Vorgaben bis
in alle
technischen Einzelheiten übernommen, aber die Denunziationsquote blieb
auf
polnischer Seite völlig unbedeutend. (FFM
1998;
Dietrich 1998) Stattdessen leisteten Arbeitslose und
Geringverdienende
auf beiden Seiten der Grenze häufig kommerzielle Fluchthilfe, wie aus
unseren
Prozessbeobachtungen vor allem in Frankfurt (Oder) hervorging. Die
Statistik
der Verurteilten in Deutschland bestätigte schließlich unseren
Eindruck, dass
es in der Regel nicht ominöse kriminelle Großorganisationen, sondern
kleinteilige, armutsgeprägte Netzwerke waren, mit denen die
Sans-Papiers in
dieser schwerbewachten Region vorankamen.
(Kriminologische Zentralstelle 2002)
In den letzten
Jahren hat
sich die deutsch-polnische Grenze zu einer ruhigeren Region entwickelt.
Die
deutsche Grenzpolizei nimmt inzwischen viel mehr einreisende
Sans-Papiers an
den Grenzen zu Österreich, Frankreich, den Benelux-Ländern und Dänemark
fest
(2002: 15.991 Personen) als an der Schengener Außengrenze zu Polen
(2002: 1.974
Personen). (BGS 2003: 4) Ob die Zahl
der
“Aufgriffe” einen tatsächlichen Rückgang der heimlichen Einreise an der
deutsch-polnischen Grenze entspricht oder nur ein verändertes
polizeiliches
Kontrollverhalten widerspiegelt, ist schwer zu sagen. Möglicherweise
macht sich
die Vorverlagerung der Abschiebung bemerkbar.
Rückübernahmeabkommen
hat Polen
abgeschlossen mit: Bulgarien 24.08.1993; Tschechische Republik
10.05.1993;
Kroatien 08.11.1994; Moldova 21.11.1994; Rumänien 24.07.1993; Slowakei
08.07.1993; Slowenien 28.08.1996; Ukraine 24.05.1993; Ungarn
26.11.1994;
Litauen 13.07.1998 (in Kraft getreten am 09.01.2000). Die Rückübernahme
bei
Visafreiheit wurde beschlossen mit: Lettland 17.12.1992; Estland
26.02.1993. In
Verhandlung sind Rückübernahmeabkommen mit Armenien, Kasachstan und
Vietnam.
Mit Belarus und der Russischen Föderation hat Polen nach wie vor kein
Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. (Iglicka;
Rybicki 2003: 8) Nach Angaben der polnischen Grenzpolizei werden
illegale GrenzgängerInnen auch ohne Rückübernahmeabkommen nach Belarus
und in
die Russische Föderation abgeschoben. (Adamczyk
2003:
10) Betrifft diese Praxis TschetschenInnen, so stellt das einen
eklatanten Bruch der Genfer Konvention und der Europäischen
Menschenrechtskonvention dar. Die “wilden” Abschiebeaktionen werden
leider
selten kritisiert. Die meisten Menschenrechtsorganisationen
konzentrieren ihre
Arbeit auf die verrechtlichten Formen, die sich mithilfe von Monitoring
überprüfen
lassen.
Das
Rückübernahmeabkommen mit Litauen
(1998) sieht auch die Rücküberstellung von DrittstaatlerInnen,
einschließlich
AsylbewerberInnen, vor, bezieht sich aber in keiner Weise auf die
Genfer
Konvention und sieht keinen garantierten Zugang zu einem Asylverfahren
vor. (Phuong 2003: 17)
Mit dem
EU-Beitritt Polens ist an die
Stelle des deutsch-polnischen Rückübernahmeabkommens die Dublin
II-Verordnung
getreten.[1]
Die Akteure der Abschiebung sind nicht mehr die Grenzpolizeien, sondern
die
asylentscheidenden Behörden – auf der deutschen Seite das BAMF
(Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge) und auf der polnischen Seite das URiC (Amt
für
Repatriierung und Ausländer - Urząd do Spraw Repatriacji i
Cudzoziemców).
An die Stelle zufälliger oder vermuteter Nachweise über die polnische
Reiseroute tritt nun Eurodac: Polen erhielt bislang 13 Geräte zur
Abnahme und
Einspeisung von Fingerabdrücken aller AsylbewerberInnen und illegal
Eingereisten in das Eurodac-System. Ein erneuter Asylantrag in einem
anderen EU-Land
kann damit nachgewiesen werden. - Polen erhielt in der zweiten
Jahreshälfte
2004 1.320 Wiederaufnahmeanträge im Dublin-Verfahren aus anderen
EU-Ländern –
vor allem aus Deutschland – , von denen 1.182 positiv beantwortet
wurden. (Eßer; Gladysch;
Suwelack 2005) Das Erstaunliche war – so meinte Andrzej Pilaszkiewicz,
der
Leiter der Asylbehörde des URiC, am 20.05.2005 im Interview gegenüber
dem Autor
- , dass von diesen 1.182 positiv beschiedenen Antworten nur 356
tatsächlich
dann umgesetzt wurden. Für das erste Quartal 2005 ergeben sich folgende
Zahlen:
811 Anträge an Polen, 701 davon positiv beschieden, davon umgesetzt:
507
Personen. Die meisten Dublin II-Abschiebungen nach Polen
betreffen
TschetschenInnen. Diese waren zuvor beispielsweise in Deutschland wegen
vermuteter Dublin II-Abschiebbarkeit oft schon nach ihrer
Asylantragstellung in
Abschiebelager genommen worden. Berüchtigt ist insbesondere die ZAB
Eisenhüttenstadt, die an der brandenburgisch-polnischen Grenze liegt.
Eine
unabhängige Verfahrensberatung ist kaum möglich.
Dublin II
führt zu einem Drehtür-Effekt.
Wer zu seinen Verwandten und Bekannten in Westeuropa will, lässt sich
nicht
abhalten und wird immer aufs Neue in die Beitrittsländer
zurückgebracht. Jüngst
wurde jemand laut Pilaszkiewicz zum
15. Mal
rücküberstellt. Menschenrechtsgruppen konzentrieren sich inzwischen
darauf,
einzelne Flüchtlinge über humanitäre Ausnahmeklauseln von Dublin II
nach
Westeuropa zu bringen.
Ein zweiter
Forschungsschwerpunkt unserer Arbeit war es, in Kontakt mit
Abschiebehäftlingen
in Polen zu kommen. Abschiebegefängnisse mit 400 Plätzen waren nach
Abschluss
des deutsch-polnischen Rückübernahmeabkommens mit deutschen Geldern eingerichtet worden. Es handelt sich
dabei in der Regel um Gebäudetrakte in größeren Stützpunkten der
Bezirks- (Wojwodschafts-)
und der Grenzpolizei. In Anlehnung an die damalige polnische
Verwaltungsbezeichnung
können wir sie Arrestzentren nennen. Zwei Dutzen dieser
Einrichtungen
gibt es. Vor allem Männer werden hier inhaftiert.
Außerdem entstand
mit
deutschen Geldern das Geschlossene Zentrum Lesznowola auf einem
ehemaligen Militärgelände in der Nähe des Warschauer Flughafens, in dem
auch
Frauen und Kinder festgehalten werden. Es hat eine Kapazität von 131
Personen
und verzeichnet eine durchschnittliche Aufenthaltszeit von vier bis
fünf
Monaten. (CPT 2002; FFM 1997; Eßer;
Gladysch;
Suwelack 2005)
Diese
Abschiebeknäste wurden
erst ab 1996 belegt, weil das polnische Verfassungsgericht Einspruch
eingelegt
hatte. Am 16. und 17.10.1996 konnten wir von den damals schätzungsweise
500 in
Polen einsitzenden Abschiebehäftlingen 122 Pakistaner, Bangladeschi,
Inder,
Afghanen und Tamilen in den polizeilichen Arrestzentren Konin,
Pila und
Elblag aufsuchen und 17 Stunden lang mit ihnen sprechen. 21 von ihnen waren vom deutschen
Bundesgrenzschutz (BGS)
nach Polen zurück geschoben worden, 101 waren bei einer Razzia am
18./19.
September 1996 in der Nähe von Warschau festgenommen worden. Sie
wussten
weder, wo sie waren, noch kannten sie den Grund ihrer Haft, und alle
hatten
vergeblich versucht, Asylanträge zu stellen. Wir konnten die Details
unserer
Recherche veröffentlichen und damit die Freilassung dieser Häftlinge
bewirken –
denn AsylbewerberInnen durften damals nicht in den Arrestzentren
und Geschlossenen
Zentren festgehalten werden. (FFM
1996a; FFM
1996b) Zum größten Teil verfolgten sie später ihr Asylbegehren
nicht in
Polen weiter, sondern machten sich anscheinend zu ihren Verwandten und
Bekannten in Westeuropa auf. Ein Jahr später gelangten wir in das Geschlossene
Zentrum Lesznowola, für das wir ähnliche Verhältnisse dokumentieren
konnten.
Als das Europäische
Anti-Folter-Komitee (CPT) im Jahr 2000 das Geschlossene Zentrum
Lesznowola
besuchte, waren 65 Prozent der Insassen AsylbewerberInnen, die Übrigen
anscheinend Statuslose. Dieser Fakt galt
nicht mehr als Eklat. Kritisch wurde im Wesentlichen festgehalten, dass
es
keine kindgerechte und psychosoziale Versorgung gab.
Zwischen 1996 und 2000 war
mithin eine gesellschaftliche Entwicklung abgelaufen, über die die
ausländerpolitische Gesetzentwicklung nur unzureichend Auskunft gibt:
Die Arrestzentren
und das Geschlossene Zentrum galten bislang als Endpunkt des
Aufenthalts, darauf sollte die Abschiebung folgen – oft kommt es
dennoch zur
Freilassung, da die maximale Haftzeit erreicht ist – . So hat sich
zumindest
Lesznowola in ein geschlossenes Aufnahmezentrum verwandelt, also in den
Anfangspunkt des Asylverfahrens. Da gleichzeitig die
Asyl-Verfahrensdauer
gestrafft wurde, vermischen sich mehr und mehr Aufnahme- und
Abschiebehaftfunktionen.
Familien, die einen Asylantrag
stellen, werden seit Mitte der 1990er Jahre in das Offene Zentrum
Dębak
eingewiesen. Es entspricht den Wohnheim-Lagern, in die auch in
Westeuropa
Asylflüchtlinge kommen: Im Wald gelegen, mit Zaun und Kontrolle, kann
man es
doch noch verlassen. Manche Männer aus Dębak arbeiten zum Beispiel auf
Baustellen in Warschau. Aus dieser Erstaufnahmeeinrichtung, wie sie
heutzutage
auf Bürokratendeutsch benannt werden, also aus Dębak bei Warschau
werden die
Familien nach und nach in Wohnheime nahe der ostpolnischen Grenze
verlegt oder
in die Armut und Obdachlosigkeit entlassen. Alleinstehende Männer
werden in der
Regel nicht in die Wohnheim-Lager eingewiesen. Diese klare Trennung
zwischen
Wohnheim für Asylfamilien und Abschiebehaft weicht jetzt allmählich
auf. Es
gibt Asylflüchtlinge in den Arrestzentren und im Geschlossenen
Zentrum, und manche neue Wohnheime werden in ehemaligen
Militärbasen
eingerichtet. Welche Folgen diese gesellschaftliche Entwicklung für die
solidarische Arbeit mit Sans-Papiers hat, wird zum Abschluss zu
diskutieren
sein.
Im Juli 1997 begann
Polen,
den EU- und Schengen-Acquis zu übernehmen, im Juli 2002 wurden die
Beitrittsverhandlungen im Kapitel der Zusammenarbeit in den Bereichen
Justiz
und Inneres abgeschlossen. Damit hatte eine
zweite Phase des West-Ost-Transfers von Verwaltungsmethoden und
Kontrolltechnologien im Rahmen der Beitrittsstrategie begonnen. Ein
Schwerpunkt, der hier nicht weiter dargestellt werden kann, ist die
Aufrüstung
der polnischen Ostgrenze und die Verlegung der polnischen Grenzpolizei
dorthin.
(Dietrich 2003; Iglicka 2004b)
Hier
soll es im folgenden um die neue Visa- und Einlasspolitik an der
Ostgrenze
gehen, sowie um die Politik der Lager und Zwangsmaßnahmen gegenüber der
inzwischen größten Flüchtlingsgruppe, den TschetschenInnen.
Entsprechend der Verordnung der Regierung vom
11.01.2000 über die
Anpassung der Visapolitik an die Standards der EU führte Polen die
Visapflicht
ein gegenüber: Aserbaidschan 14.08.2000;
Georgien 14.08.2000; Tadschikistan 17.10.2000; Kirgistan 19.11.2000;
Turkmenistan
21.10.2000; Kasachstan 12.01.2001; Moldova 11.02.2001; Mongolei
05.05.2001;
Cuba 03.02.2002. (Iglicka; Rybicki
2003: 4). Die Einführung der Visapflicht
gegenüber der Ukraine,
der Russischen Föderation und Belarus traf auf offenen Widerstand der
ostpolnischen Bevölkerung, es gab Straßenblockaden. Deswegen zögerte
die
polnische Regierung diesen Schritt auf 01.10.2003 hinaus, also bis
wenige
Monate vor dem EU-Beitritt. Im März 2005 haben die
Besucherzahlen aus
der Ukraine, der Russischen Föderation und aus Belarus wieder die Höhe
erreicht,
die sie vor Einführung der Visapflicht hatten. Es werden kostenlose,
billige
und Mehrfachvisa ausgestellt, und polnische Konsulate schätzen, dass
nur ein
Prozent der Visa-Anträge abgelehnt werden. (Iglicka
2005)
Nach wie vor gibt es kein nationales
Visa-Register nach EU-Normen, und
die polnischen Konsulate und Botschaften, die wegen der veränderten
Visapolitik
Polens mehr Aufgaben erhalten haben, sind noch nicht mit dem Equipment
ausgerüstet, mit dem gefälschte Pässe aufgespürt werden können.
(Iglicka 2004b)
Mit der veränderten
Visapolitik gewann die polnische Ostgrenze als EU-Außengrenze
schlagartig an
Bedeutung, denn spätestens hier sollen unerwünschte Flüchtlinge und
MigrantInnen gestoppt werden.[2]
Dieser Effekt wird von der neuen Gesetzeslage unterstützt. Das
Ausländerschutzgesetz
(2003) sieht nach Art. 19.1. vor, dass jemand, der über keine
Einreisepapiere
verfügt, aber in Polen einen Asylantrag stellen will, den Antrag schon
an der
Grenze bei der Grenzpolizei einreichen und die wesentlichen
Fluchtgründe
darlegen muss. Wenn man nicht wegen offensichtlicher Unbegründetheit
des
Antrags oder wegen der Sicheren Drittstaat- oder Sicheren
Herkunftslandregelung
(Art. 14.1) gleich zurückgewiesen wird, wird man dann in eine
einmonatige Haft
in ein Geschlossenes Zentrum genommen, die bis auf ein Jahr
verlängert werden
kann (das Gesetz erlaubt nur wenige Ausnahmen, etwa bei schwerer
Krankheit.
Flüchtlinge sollten sich aber auf jeden
Fall bei Asylantragstellung auf Art. 44, Abs. 1 des
Ausländerschutzgesetzes in
Verbindung mit der Genfer Flüchtlingskonvention berufen und
Haftentlassung
beantragen).[3]
Die Wirklichkeit
sah in den vergangenen Jahren so aus, dass die Grenzpolizei Asylanträge
oft
nicht angenommen und die AntragstellerInnen nicht hat einreisen lassen;
bis zu
sieben Tage dauerte manchmal die Warterei an den Kontrollpunkten.
Legal Eingereiste
stellen
ihren Asylantrag nach wie vor direkt in Warschau bei der
asylentscheidenden
Behörde, dem Amt für Repatriierung und Ausländer (Urząd
do Spraw Repatriacji i Cudzoziemców – URiC),
in der Straße Koszykowa 16. In
der unteren Etage herrscht Gedränge bei der Antragsabgabe, in den
oberen Etagen
sitzt die nationale Asylverwaltung, mit ihren Entscheidern, EU-Beratern
und
Migrationsplanern. Das URiC stellt die erste Asyl-Entscheidungsinstanz
stellt
dar.[4]
Neben Lesznowola entstehen
derzeit vier weitere Geschlossene
Zentren an der polnischen Ostgrenze,
finanziert von der EU. Damit ergeben sich große Veränderungen für das
Asylwesen. Denn bislang konnte das URiC in Warschau, das die
Asylverfahren führt,
nur besuchsweise Botschaftsvorführungen und Anhörungen in Lesznowola
organisieren. Direkt in den Geschlossenen Zentren an der
Ostgrenze wird
das URiC dann Außenstellen eröffnen. Wie der Leiter der
URiC-Asylabteilung,
Andrzej Pilaszkiewicz, dem Autor in einem Interview am 20.05.2005
erläuterte,
werden diese neuen Lager dem Grenzschutz unterstehen, der auch für die
Haftanlagen innerhalb dieser Lager zuständig sein wird. Das URiC wird
die Lager
mitverwalten. Als Standorte sind Kętrzyn, Bialystok, Biala Podlaska und Przemysl
ausgewiesen.
Es ist davon
auszugehen, dass
derzeit das Geschlossenen Zentrum Lesznowola sowie die zwei
Dutzend
polizeilichen und grenzpolizeilichen Arrestzentren (über 700
Plätze) und
möglicherweise einige der 500 Zellenplätze bei den Grenzpolizeistellen,
die
ursprünglich direkt an der Grenze nur zur kurzfristigen Sicherung der
Abschiebung und Rückschiebung genutzt werden sollten, mit
Asylflüchtlingen
belegt sind.[5]
Der
gesetzlichen Vorschrift, visa- oder papierlose AsylbewerberInnen in
Gewahrsam
zu nehmen, können die polnischen Behörden kaum noch nachkommen, da die
Kapazitäten nicht reichen. Im Zuge des EU-Beitritts ist eine minimale
Sozialversorgung für Flüchtlinge zur gesetzlichen Norm geworden. So
werden
offensichtlich manche Flüchtlinge direkt in das Erstaufnahmelager Dębak
südlich
von Warschau oder in eines der 16 Wohnheime für AsylbewerberInnen
geleitet, die
sich überwiegend an der Ostgrenze des Landes befinden. Und die
Wohnheime drohen
sich unter diesen Umständen mancherorts in “wilde” Lager zu verwandeln.
Betten,
die aus Platznot in den Kantinen aufgestellt werden müssen, fehlende
medizinische
und soziale Versorgung, ein Verwaltungspersonal, das zu Schließern
mutiert,
ausfallende Heizung, fehlendes Warmwasser, keine Bereitstellung warmer
Kleidung
und zu knappe Lebensmittelversorgung vervollständigen das Bild hybrider
und
überfüllter Lager in Polen.[6]
In 2003 und 2004 kam es zu langanhaltenden Hungerstreiks in den meisten
Lagern
und vereinzelt zu Revolten und Ausbrüchen. Es klingt geradezu
unglaublich:
Nicht angesichts von Hunderttausenden Flüchtlingen, sondern von derzeit
3.500
Personen in Abschiebe- und Wohnlagern praktizieren die polnischen
Behörden
einen selektiven Notstand.
Auch
wenn die Abschiebungen aus Polen erschreckende Ausmaße angenommen
haben, so
muss man doch im Vergleich konstatieren, dass Deutschland, Italien,
Spanien
oder jetzt auch Libyen noch sehr viel höhere Zahlen vorweisen.[7]
Wie in Westeuropa wächst in Polen die Gruppe derjenigen, die
unerwünscht sind,
aber nicht abgeschoben werden können. Zwar stellt diese Gruppe im
Vergleich zur
gesamten Immigration nach Polen nur eine quantitativ unbedeutende Größe
dar,
aber sie zieht offensichtlich, wie in überall in der EU, die Wut der
Bürokratie
auf sich. Vor diesem Hintergrund ist die grundsätzliche
Ingewahrsamnahme
visaloser AsylbewerberInnen zu betrachten. Die verschiedenen
staatlichen Maßnahmen
zielen offensichtlich darauf ab, den Ruheraum zu zerstören, den die
TransitmigrantInnen früher in Polen vorgefunden hatten.
3.
Tschetschenische
Flüchtlinge
Wer sind die
Asylsuchenden in
Polen? In den 1990er Jahren waren es – bei Zahlen zunächst von wenigen
hundert,
dann von einigen tausend Anträgen jährlich – zum großen Teil
rückübernommene
Flüchtlinge aus Deutschland, die in Polen Asyl stellten. Sie kamen aus
der
südosteuropäischen Roma-Bevölkerung, aus den Kriegen des zerfallenden
Jugoslawiens, aus Armenien, Afghanistan und Südasien. Über die Hälfte
der
Asylflüchtlinge verschwand vor Ablauf des Asylverfahrens nach Westen.
Die
Anerkennungsquote liegt in Polen nach wie vor niedriger als in den
meisten
EU-Staaten.
Damit ist die
Pufferfunktion
eindeutig, die Polen asyl- wie migrationspolitisch übernommen hat: Es
gibt eine
Rücküberstellung von West nach Ost und nicht umgekehrt, das System hat
vor
allem für Deutschland eine kurzfristige Entlastungsfunktion. (Lavenex 1998: 132-33) Inzwischen
sind die Rückübernahmen und die damit verbundenen Asylbegehren
gesunken. Auch
Dublin II, auf das weiter unten zurückzukommen ist, ändert bislang noch
nicht
viel daran. Die legale Einreise ist für Staatsangehörige aus Zentral-
und
Südasien inzwischen so gut wie unmöglich. Die einzigen, die meist
einfach mit
der Bahn Osteuropa durchqueren, an die polnische Grenze fahren und dort
vehement Asyl einfordern, sind tschetschenische Flüchtlinge. Im Jahr 2004 waren von den insgesamt 8.058 neu
angekommenen AsylbewerberInnen in Polen 7.182 TschetschenInnen; die
Hälfte der
tschetschenischen Flüchtlinge sind unter 18 Jahre. (URiC 2005; UNHCR
2005) Drei
Viertel aller tschetschenischen AsylbewerberInnen sollen sich aus Polen
in die
Tschechische Republik oder nach Westeuropa abgesetzt haben, so
zumindest die
Angaben für 2003 laut URiC (Eßer; Gladysch;
Suwelack
2005; siehe auch Dietrich
2004) Die Anerkennungsquote bei TschetschenInnen
als
Flüchtlinge entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention ist gering.
Von 1994
bis 1999 erhielten lediglich vier AntragstellerInnen den
Flüchtlingsstatus,
2002 waren es 209, und aktuell liegt die Anerkennungsquote bei etwa
neun
Prozent. (URiC, nach Eßer; Gladysch;
Suwelack 2005:
14)
Das polnische
Asylsystem wurde angesichts dieses Funktionswandels während des
Beitrittsprozesses maßgeblich nach Vorgaben Deutschlands und der EU
umgebaut. (Anagnost 2000) Nach
mehreren gesetzlichen
Neufassungen und Novellierungen im Laufe der letzten 14 Jahre gelten
seit dem
01.09.2003 ein Ausländergesetz[8]
und ein Ausländerschutzgesetz[9],
das Flüchtlinge von MigrantInnen klar voneinander zu trennen vorgibt
und bis
ins Kleinste die Schengener Vorgaben reproduziert. Damit ist die
Gesetzeslage
detaillierter als beispielsweise in Italien. Artikel 3 des
Ausländerschutzgesetzes sieht neben (1) dem Flüchtlingsstatus nach
Genfer
Konvention, der einen einjährigen Bezug von Sozialleistungen
ermöglicht, (2)
das Asyl aufgrund polnischer Interessen, (3) den zeitweiligen Schutz
bei
Massenfluchten, auch (4) den Status der Duldung (pobyt tolerowany)
vor,
der jeweils für ein Jahr erteilt werden kann. Dieser ist auf die
tschetschenischen
Flüchtlinge geradezu zugeschnitten: Sie können nach Ablehnung ihres
Asylantrags
nicht abgeschoben und sollen an der Weiterflucht zu ihren
Familienangehörigen
in Westeuropa gehindert werden. Die Behörden vermitteln ihnen eine
Perspektive
der Aussichtslosigkeit. Das Instrument der Duldung ermöglicht es dem
polnischen
Staat, Kontrolle und Druck auf diese Gruppe auszuüben, die sonst in die
Illegalität abtauchen würde. Da sich die Geduldeten in der Regel
dennoch nicht
polizeilich anmelden können, erhalten sie keinerlei Rechte auf soziale,
medizinische und altersgerechte Unterstützung.
Der
polnische Staat eskaliert derzeit die Flüchtlingssituation, aber
bislang sind Pogrome wie seinerzeit in Hoyerswerda oder
Rostock-Lichtenhagen in
Polen undenkbar. Es gibt offensichtlich eine breite
Interessensübereinkunft,
die vom polnischen Staat bis zu den EU-Think Tanks und den maßgeblichen
Internationalen Organisationen reicht: man will die Flüchtlings- und
Migrationssituation
nicht zu einem allgemeinpolitischen Hetzthema machen, sondern
praktiziert eine
selektive Zuspitzung der Situation. (Korys 2003) Ähnliches gilt für die
Visapolitik: man ist bestrebt, das Verhältnis zu den östlichen
Nicht-EU-Ländern
so spannungsfrei wie möglich zu gestalten. Ein neuer Euphemismus wurde
für
diese abgestufte östliche EU-Peripherie kreiert: die “freundliche
Schengen-Politik”. (Boratynski 2001; CEPS 2001) Visa an die unmittelbaren “Nachbarn”
werden umstandslos und
günstig ausgeteilt, bei gleichzeitiger Einführung der Visapflicht für
die kaukasischen
und zentralasiatischen GUS-Staaten. Das alte Feindbild – die russische
Mafia,
das übermächtige Ex-Sowjetreich, die östliche Massenarmut – scheint
verdrängt
zu sein von der neuen internationalen Bedrohung, dem globalen
Terrorismus.
Unter diesem Vorzeichen konzentrieren sich die polnischen Behörden auf
die
TschetschenInnen. (Iglicka 2004a: 3)
Nachdem
die polnische Regierung über lange Zeit den kerneuropäischen Vorschlag
eines
Europäischen Grenzschutzes abgelehnt hat – und offensichtlich keine
deutschen
Bundesgrenzschutz-Truppen am Bug wollte – , so ist wohl unter dem
Eindruck der
polnischen Partizipationsmöglichkeiten am EU-Antiterrorismus ein
Umschwung
eingetreten: In der neuen EU-Terminologie gilt Polen nun als
“Frontstaat” und
wird mit Kompensationen rechnen können. (Podolski 2004: 7) Am 14.04.2005 hat der EU-Ratspräsident Luc
Frieden bekanntgegeben, dass
die “Europäische Agentur für das
Management der operationellen Zusammenarbeit an den Außengrenzen” – der
Kern
des Europäischen Grenzschutzes – am 01.05.2005 sein festes Quartier in
Warschau
nimmt.
Angesichts der
gegenwärtigen
Lage in Polen sind TschetschenInnen sicher gut beraten, wenn sie die
Nachteile
einer Asylantragstellung in Polen mitbedenken. Aber gerade für Familien
ist es
nicht so einfach, vorübergehend in die Migrationsgesellschaft der Sans
Papiers
im Lande einzutauchen und die Weiterflucht vorzubereiten. Zwar gibt es
einen
Ruhe-Raum Polen nach wie vor, aber er ist kleiner geworden. Die
ukrainische
Arbeitskräfte und die gut verankerten vietnamesischen, chinesischen
sowie
armenischen Communities verfügen kaum über reguläre Existenzrechte in
Polen.
Ein Legalisierungsvorhaben, das mit den ausländerpolitischen Gesetzen
(2003) verbunden
war, ist gescheitert.[10]
Trotz des selektiven Notstands gegenüber Asylflüchtlingen gilt: die
Migrationsgesellschaften Polens sind nach wie vor nicht so stark
bürokratisch
eingekreist wie in Westeuropa.
Fazit:
Wesentliche
Momente der Abschottung sind in den letzten Jahren 600 Kilometer weiter
ostwärts verlegt worden. Die Grenzaufrüstung stützt sich in diesen
neuen
EU-Gebieten aber nicht auf dieselbe Denunziations- und
Mobilisierungsbereitschaft
der Bevölkerung wie vordem an der ostdeutschen Grenze. Die Art des
Filters
verändert sich: Osteuropäische, vornehmlich ukrainische und russische
Reisende
haben es heutzutage leichter, an ein Visum zu gelangen. Selbst als
Sans-Papiers
sind sie nicht mehr das vorrangige Ziel von Razzien und Kontrolle.
Stattdessen
konzentrieren sich die Strafverfolgungsbehörden auf bestimmte Gruppen
nach dem
pauschalen Raster der neuen antiterroristischen Feindbilder. In Polen
sind es
die TschetschenInnen, die als Familien in wachsendem Maße auf die
Asylverwaltung im Transit angewiesen sind.
Der
Asylzugang scheint
süd- und fernasiatischen Flüchtlingen in Polen de facto versperrt zu
sein. Dazu
trägt sowohl die Grenz- und Inhaftierungspolitik Polens wie auch die
Dublin-II-Verordnung bei. Ihnen bleibt nur noch der heimliche
Zwischenaufenthalt in diesem Transitland.
Die
TschetschenInnen,
die inzwischen die weitaus größte Asylgruppe in Polen stellen, sehen
sich
sowohl aufgrund der Lagerpolitik gegenüber Asylflüchtlingen wie auch
aufgrund
der antiterroristischen Pauschalmaßnahmen einer unhaltbaren Situation
ausgesetzt. Hungerstreiks, Lagerausbrüche und heimliche Weiterflucht
bestimmen
das Bild.
Einige
Flüchtlingsorganisationen in Europa wenden sich dem notstandsähnlichen
Szenarium zu, mit der solche Gruppen unter Druck genommen werden. Zum
einen
gibt es in Deutschland bereits Flüchtlingsräte, die die familiären und
humanitären Härtefälle bei der Dublin II–Praxis bearbeiten – für die es
Ausnahmeregelungen gibt! – , um damit die individuelle Rückfahrt nach
Westeuropa zu ermöglichen. Zum anderen hat man sich mit der
EU-Lagerpolitik
auseinanderzusetzen. Sie erhält in Polen – wie auch in den anden
Beitrittsländern an der neuen EU-Außengrenze – einen generellen und
scharfen
Zuschnitt gegenüber Asylflüchtlingen. Deren regelmäßige Inhaftierung
und die
Errichtung der “Außenlager” an der EU-Außengrenze dienen dem Ziel, ein
Europa
ohne unerwünschte Flüchtlinge zu schaffen. Um flüchtlingssolidarisch
dagegen
anzuarbeiten, braucht es nicht nur eine länderübergreifende
Aktionsforschung,
sondern vermehrt eine Zusammenarbeit mit den Flüchtlingen selbst.
Verwandte und
Bekannte derjenigen, die am Rande der EU in Haft geraten, wohnen
womöglich
direkt neben uns, im selben Stadtteil, in derselben Großstadt. Und nur
die
Diskussion über die Grenzen der Communities hinweg wird einer
transnationalen
Flüchtlingsarbeit den Weg bereiten können.
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Poland:
Refugee crisis, emergency – but where are the refugees? Poland accepted
the
alien and asylum policy of the European Union. But what does it mean,
in the
face of the fact that most of the refugees don´t want to sojourn a lot
of time
in Poland, but want to join their families or friends in Western
Europe? How
the transfer of policies does work, if the local conditions are quite
different
than in Germany or France? The answer seems to be the dramatization of
the refugee
situation in Poland, especially the adoption of emergency measures
towards
refugees of Chechnya.
Dietrich, Helmut
(2005): Polen:
Flüchtlingsnotstand - aber wo sind die Flüchtlinge? In: prokla 3
(2005)
[1] VO/EG Nr. 343/2003 des Rates der Europäischen Union vom 18.02.2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist (ABl. L 50 vom 25.02.2003, S. 1).
[2] 2001 hat die polnische Grenpolizei 54.798 Personen an den Grenzen abgewiesen, davon 41.182 an der Ostgrenze. 22 Prozent von ihnen wurden abgewiesen, weil sie nicht das nötige Geld für einen Aufenthalt in Polen vorweisen konnten. StaatsbürgerInnen aus der Ukraine: 16.074; aus Belarus 13.031; aus Russland: 8.531 (Adamczyk 2003: 8).
[3] Art.
40-44 des Ausländerschutzgesetzes (2003) bestimmt,
dass das URiC,
der Grenzschutz oder die Polizei bei dem Amtsgericht
einen auf
Antrag Einweisung für 30 Tage stellt, in dessen
Bezirk das Arrestzentrum liegt. Der Arrest kann per Gerichtsbeschluss
um 90
Tage verlängert werden, längstens darf die Haft ein Jahr dauern. Eine
vorzeitige Entlassung ist nicht möglich, wenn Staatssicherheitsgründe
geltend
gemacht werden. Siehe auch das Ausländergesetz (2003) Art. 106.
[4] Die zweite Instanz bildet der Rat für Flüchtlingsfragen (Rada do Spraw Uchodzców), er hebt aber äußerst selten die negative Entscheidung des URiC auf. Die anschließende gerichtliche dritte Instanz, das Verwaltungsgericht in Warschau, hat 2001 und 2003 lediglich jeweils vier negative Entscheidungen aufgehoben.
[5] Der polnische Grenzschutz über 5 Langzeit-Abschiebegefängnisse und 120 temporäre Abschiebezentren mit 500 Plätzen. (Adamczyk 2003: 13).
[6] “Während im Mai 2004 im Durchschnitt etwa 1.500 Asylsuchende in den staatlichen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht waren, hat sich die Zahl bis Anfang 2005 mit 3.132 bereits verdoppelt.” (Eßer; Gladysch; Suwelack, Benita 2005: 4) - Zum Begriff des hybriden Lagers siehe Wöste 2004.
[7] Zwischen 1998 und 2001 wurden 26.200 Personen aus Polen abgeschoben, davon 16.000 über die Ostgrenze, 5.000 über die Grenze zur Tschechischen Republik und der Slowakei, und 5.000 auf dem Luftweg. (Adamczyk 2003: 12)
[8] Gesetze-Journal 2003, Nr. 128, Punkt 1175 [Act of 13 June 2003 on Aliens, Journal of Laws of 2003, No 128, item 1175)] <http://www.uric.gov.pl/auths/113/files/40335c46b7306_Act%20on%20Aliens.htm>
[9] Gesetze-Journal 2003, Nr. 128, Punkt 1176 [Act of 13 June 2003 on granting protection to aliens within the territory of the Republic of Poland (Journal of Laws of 2003, No 128, item 1176)] <http://www.uric.gov.pl/auths/113/files/40335c46b7306_ACT_granting_protection.htm>.
[10] Von bis zu 50.000 erwarteten Personen haben nur 3.508 persons – 1.626 ArmenierInnen und 1.341 VietnamesInnen – einen Antrag auf Legalisierung gestellt. Bis November 2004 wurden 2.413 Anträge (69 Prozent) positiv beschieden, mit 1.052 ArmenierInnen und 1.001 VietnamesInnen. (Iglicka [Jahr])