Hintergrundmaterial zur Pressekonferenz am 11.11.1996

Teil 1
Die von einem FFM-Team vorgefundene Situation in den polnischen Abschiebearresten von Konin, Pila und Elblag

Die drei besuchten Abschiebearreste (Arreszt Deportacyjny) befinden sich innerhalb der Polizeistationen der Wojwodschaften (Komenda Wojewódzka Policji).

Wir besuchten den Abschiebearrest in Konin am 16.10.96 von 10.30 Uhr bis 14.30 und sprachen dabei mit dem Kommandanten der Wojwodschaftspolizei Hauptmann Gabrielski und dem Stellvertretenden Kommandant Leutnant R. Królak. Zum Zeitpunkt unserer Anwesenheit waren dort 30 Abschiebehäftlinge untergebracht.

Der Besuch im Abschiebarrest in Pila fand ebenfalls am 16.10.96 zwischen 18 und 22 Uhr sowie am 17.10.96 zwischen 7.30 und 11 Uhr statt. Dabei sprachen wir mit dem Stellvertretenden Kommandanten Hauptmann Kramarz. Es waren 77 Abschiebehäftlinge zum Zeitpunkt unseres Besuches in Arrest.

Den Abschiebearrest in Elblag besuchten wir am 17.10.96 zwischen 14 Uhr und 18.30 Uhr. Hier sprachen wir mit dem Kommandant der Wojwodschaftspolizei Hauptmann Zbiê niew Makuch sowie dem Stellvertretenden Kommandanten Hauptmann Ferencz Wieslaw. In Elblag sassen zu diesem Zeitpunkt 17 Flüchtlinge in Abschiebearrest.

Bei den Besuchen begleiteten uns DolmetscherInnen für Hindi, Urdu und Tamilisch.

Die Staatsanwaltschaft, die für den Großteil der besuchten Häftlinge den Abschiebearrest angeordnet hat, ist die Wojwodschafts-Staatsanwaltschaft in Piaseczno. (Prokuratura Rejonowy) Zuständige StaatsanwältInnen: Zuzanna Czy¿ owicz, Marek Krze¶ niak, Gerard Dec. Aktenzeichen: Ko-412/96.

 

Konin

Konin liegt 200 Kilometer westlich von Warschau. Der Abschiebearrest befindet sich im Hauptgebäude der Wojwodschafts-Polizei. Gemeinsam mit dem für die Durchführung der Abschiebehaft zuständigen stellvertretenden Kommandanten, Leutnant R. Królak, empfängt uns der Kommandant der Wojwodschafts-Polizei, Hauptmann Gabrielski, zu einem Vorgespräch. Leutnant Królak erklärt uns, daß der Polizeiarrest vor einem Jahr in einen Abschiebearrest umgebaut wurde, jedoch bisher nur vereinzelt genutzt wurde. Dies änderte sich mit dem 22. September. Seit diesem Zeitpunkt ist der Arrest mit 30 Personen voll belegt. Kurz bevor die Abschiebehäftlinge per Bus gebracht wurden, war die Polizei in Konin von der Zentrale in Warschau telefonisch informiert worden, erläutert der Leutnant. Er zeigt uns eine Liste mit 30 Namen. Danach handelt es sich bei den Gefangenen um 22 Pakistanis, 2 Bangladeschis, 2 Inder, 1 Liberianer und 3 Sri Lankaner. Der Leutnant weist darauf hin, daß nach seiner Erkenntnis lediglich die 3 Sri Lankaner und der Liberianer einen Antrag auf Asyl gestellt hätten, nicht jedoch die restlichen Gefangenen. Auch auf der Namensliste ist dies vermerkt. Warum dies so ist, kann er uns nicht erklären, mit solchen Fragen sollen wir uns an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden. Dies bedeutet, so Hauptmann Gabrielski, daß alle Häftlinge - außer den 3 Antragstellern - noch vor Ablauf der 90-Tage-Frist (maximale Dauer der Abschiebehaft) entweder in ihre Herkunftsländer oder in angrenzende Drittstaaten abgeschoben werden sollen. Die Abschiebung ist dann nicht mehr Sache der Polizei in Konin, stellt Hauptmann Gabrielski klar, sondern der Polizeizentrale in Warschau.

Die Abschiebehäftlinge sind in einem gesonderten Trakt innerhalb des Polizeihauptgebäudes untergebracht. Dieser besteht aus 2 parallel verlaufenden langen Fluren, von denen die einzelnen Zellen abgehen. Jede Zelle ist ca. 12 bis 15 Quadratmeter groß und mit drei Leuten belegt. Am Ende der beiden Flure befindet sich jeweils ein 80 bis 100 Quadratmeter großer, fensterloser Raum, eine Art Innenhof, ohne Dach, aber nach oben mit Gittern verschlossen. Hier dürfen sich die Häftlinge tagsüber, wenn die Zellentüren nicht verschlossen sind, aufhalten. Weitere Ausgänge sind nicht erlaubt. In einem dieser Innenhöfe dürfen wir uns mit den Häftlingen unterhalten. Fotografieren und Tonaufnahmen sind verboten, einem unserer Mitarbeiter wird am Eingang die Kameratasche abgenommen. Wir setzen uns auf den Betonboden und beginnen das Gespräch.

Obwohl wir deutlich machen, daß von uns keine direkte Hilfe zu erwarten ist, stoßen wir auf großes Interesse. Wir werden mit Fragen überschüttet. Schnell stellt sich heraus, daß keiner der Anwesenden weiß, daß er sich hier in Abschiebearrest befindet. Seitdem sie von der Staatsanwaltschaft nach Konin überstellt worden sind, hat niemand mehr mit den Häftlingen gesprochen. Von den Wärtern haben sie erfahren, daß sie mindestens 90 Tage im Arrest einsitzen sollen. Wir fragen, wie sich die Verhaftung abgespielte.

In den beiden Häusern in dem Ort Wola Przypkowska bei Warschau waren über 160 Menschen untergebracht, erzählen uns die Männer. Dabei scheint es sich um einen Knotenpunkt gehandelt zu haben, an dem unterschiedliche Flüchtlingsgruppen untergebracht waren. Die größte Gruppen stellten die Inder, Bangladeschis und Sri Lankaner, daneben waren 9 Männer aus Liberia und eine kleine Gruppe Afghanen anwesend. Die Männer erzählen, daß die Häuser in der Nacht vom 17. auf den 18. September mit über 100 Polizeibeamten umstellt wurden. Die Verhöre, die Registrierung und der Abtransport der Menschen dauerte 3 Tage. Während dieser Zeit blieben die Flüchtlinge im Haus eingeschlossen und wurden von der Polizei verpflegt. Kurz vor ihrem Abtransport wurden Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht. Die Häftlinge berichten, daß in den ersten 2 Tagen Anhörungen stattgefunden haben, bei denen DolmetscherInnen anwesend waren. Auf unsere Frage, wie lange diese Anhörungen dauerten, schwanken ihre Angaben. Der überwiegende Teil spricht von 5, die anderen von ungefähr 15 Minuten. Alle geben an, ausführlich über persönliche Daten und Reiserouten befragt worden zu sein. Zwei Drittel der Männer berichten, daß Fragen nach Fluchtgründen nicht oder nur am Rande aufgetaucht sind.

Am 20. September wurden sie in Bussen zur Staatsanwaltschaft nach Piaseczno gebracht, wo eine zweite Anhörung stattfand. Diese dauerte ebenfalls zwischen 5 und 15 Minuten. Ihnen wurde zugesichert, in Flüchtlingsheimen des UNHCR untergebracht zu werden. Schon bei ihrer Verhaftung waren den Flüchtlingen Papiere in polnischer Sprache mit der Aufforderung vorgelegt worden, diese zu unterschreiben. Die meisten hatten sich geweigert. Diese Papiere wurden ihnen bei der Staatsanwaltschaft erneut vorgelegt. Sie bestanden auf Asylanträgen in einer ihnen verständlichen Sprache. Von einer polnischen Frau wurde mehrere Male versichert: "You sign these papers and you will go out without any problems." Daraufhin unterschrieben alle, im Glauben, damit einen Asylantrag für Polen unterschrieben zu haben.

Am 22. September wurden die Männer in Busse verteilt und nach Konin gebracht. Erst hier wurde ihnen klar, daß sie nicht in dem versprochenen UNHCR-Lager, sondern in einem Gefängnis angekommen waren.

Wir versuchen gemeinsam mit den 3 Sri Lankanern und dem Libanesen herauszufinden, warum sie, im Gegensatz zu den anderen, als Asylantragsteller geführt werden. Trotz eines detaillierten Vergleichs der Erzählungen läßt sich dies nicht klären. Es bleibt der Eindruck behördlicher Willkür.

Die Männer aus Sri Lanka erzählen, daß sie mit einer größeren Gruppe von Tamilen gereist und in Warschau gemeinsam verhaftet wurden. Erst nach ihrer Vorführung bei der Staatsanwaltschaft ist die Gruppe getrennt worden. Dies gilt auch für den Liberianer, der mit acht anderen Männern aus Liberia reiste. Einem tamilischen Freund ist es offensichtlich gelungen, die Telefonnummer der Abschiebehaft in Konin herauszufinden. Er konnte bisher zwei Mal anrufen und hat ihnen mitgeteilt, daß er mit 15 anderen Tamilen in einem offenen Lager in der Nähe von Warschau untergebracht sei. Von den 8 Liberianern glaubte er zu wissen, daß sie freigelassen worden sind. Der einzige Liberianer in Konin, ein junger Mann von 22 Jahren, ist immer wieder den Tränen nähe. Warum bin ich hier, fragt er immer wieder, warum sind die anderen Liberianer frei? Wir können ihm darauf keine Antwort geben.

 

Pila

Auch im Abschiebearrest in Pila, das in Nordwestpolen liegt, werden wir vom zuständigen Hauptmann, Herrn Kamaraz, zu einem Vorgespräch empfangen. Er berichtet, daß der Abschiebearrest in Pila im Oktober 1995 in Betrieb genommen wurde und seitdem insgesamt ca. 50 Menschen inhaftiert waren. Der überwiegende Teil ist nach Ablauf der 90-Tage-Frist freigelassen worden, erklärt uns der Hauptmann. Eine erste große Abschiebeaktion wurde seines Wissens im Januar 1996 durchgeführt. Dabei wurden 17 Leute nach Indien und einer nach Pakistan ausgeflogen. Eine weitere Abschiebung von 8 Personen war im August 1996 geplant. Weil in diesem Fall die 90-Tage-Frist nicht eingehalten werden konnte, erklärt er, mußten die Abschiebehäftlinge freigelassen werden.

Hauptmann Kramarz erläutert uns, daß der Abschiebearrest in Pila seit dem 20. September mit 77 Personen zum ersten Mal voll ausgelastet ist. Die 39 Bangladeschis, 36 Inder und 2 Afghanen sind in mehreren Transporten überstellt worden. 56 Flüchtlinge wurden am 19. und 20. September in 2 Gruppen von der Zentrale in Warschau hergebracht. Sie waren, wie die Gefangenen in Konin, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Piaseczno in dem Ort Wola Przypkowska bei Warschau verhaftet worden. Die übrigen 21 Gefangenen waren den polnischen Behörden vom deutschen Bundesgrenzschutz übergeben worden. Sie waren am 11. und 17. September in 2 Gruppen von Frankfurt/Oder-Slubice nach Pila gebracht worden. Der Hauptmann erklärt uns, daß dies nicht ungewöhnlich ist, da sich in den Abschiebearresten der drei westlichen Wojwodschaften überwiegend Gefangene befinden, die vom deutschen Grenzschutz zurückgeschoben worden sind. Lediglich die beiden Afghanen haben seines Wissens Asyl beantragt. Die anderen sollen nach Ablauf der 90-Tage-Frist abgeschoben werden, erklärt Hauptmann Kramarz. Er zeigt uns verschlossene Briefe der Häftlinge mit der Adresse "United Nations Warszawa". Die Briefe sind aufgrund unvollständiger Adressen zurückgekommen. Ein ortsansässiger Anwalt hat die Häftlinge besucht, sagt der Hauptmann. Der Anwalt hat von einigen Geld eingesammelt und versprochen, sich um ihren Fall zu kümmern. Dies ist allerdings schon einige Zeit her, er hat sich nie wieder gemeldet.

Soweit wir sehen konnten, sind die Arrestzellen auf zwei Stockwerke verteilt. Auf jedem gibt es einen fensterlosen Flur, auf dem sich die Flüchtlinge tagsüber gemeinsam aufhalten. Dieser ist durch ein vom Boden zur Decke reichendes Gitter vom vorderen Teil des Flurs, in dem sich das Treppenhaus und die Räume des Wachpersonals befinden, abgetrennt. Der erste Blick löst Beklemmung aus: das große Gitter, dahinter Flüchtlinge, die auf dem Boden vor einem Fernseher sitzen. Am Ende eines langen, schmalen Flurs: ein ca. 50 Quadratmeter großen Raum, gelb gestrichen, Neonlicht. Der Raum ist völlig leer, an der Wand ein Fenster aus Spiegelglas. Es ist jedoch niemand zugegen. Hier treffen wir die Häftlinge nacheinander in drei Gruppen.

Der überwiegende Teil der Anwesenden wurde ebenfalls in Wola Przypkwska bei Warschau verhaftet. Die Erzählungen ähneln dem, was wir schon in Konin gehört haben: Zwei Häuser auf die die Flüchtlinge verteilt waren, Verhaftung mit Hilfe von über 100 Polizisten, Kurzanhörungen, Aufforderung zur Unterschrift von für die Flüchtlinge unverständliche Papiere. Auch diese Häftlinge bestätigen, daß ihnen niemand gesagt hat, daß sie in Abschiebehaft kommen. Im Gegenteil, auch ihnen wurde beteuert, sie würden in ein UNHCR Lager gebracht. Niemand weiß, in welcher Art Gefangenschaft er sich befindet.

Es fällt auf, daß alle 56 Abschiebehäftlinge, die in Warschau verhaftet wurden, eine Kopie ihrer Abschiebeanordnung in der Tasche tragen. Sie ist ausgestellt von der zuständigen Staatsanwaltschaft Piaseczno. Auf unsere Nachfrage erklären uns alle Anwesenden übereinstimmend, daß sie dieses Papier bei der Staatsanwaltschaft unterschrieben haben. Zunächst haben sie die Unterschrift verweigert. Erst nachdem ihnen versichert worden sei, es handele sich bei dem polnisch-sprachigen Schriftstück um einen Antrag auf Asyl, haben alle unterschrieben. Wir klären die Anwesenden darüber auf, daß es sich bei den Schriftstück um eine staatsanwaltliche Anordnung des Abschiebearrests handelt. Unsere Gesprächspartner sind mehr als überrascht und der Ansicht, von Staatsanwaltschaft und Polizei, bewußt getäuscht worden zu sein.

Eine Gruppe von 21 Flüchtlingen wurde vom deutschen Grenzschutz auf der Straße in Frankfurt/Oder verhaftet und nach Polen abgeschoben (siehe Interview).

Sie berichten, daß die Vernehmungen beim deutschen Grenzschutz äußerst aggressiv waren. Mehrere Male wurden ihnen Papiere, die sie nicht lesen konnten, mit der Aufforderung vorgelegt, diese unverzüglich zu unterschreiben. Nach Angaben von mehreren Personen wurden sie wegen ihrer Weigerung Unterschriften zu leisten von den BGS-Beamten mit Schlägen bedroht. Über DolmetscherInnen wurde ihnen nahegelegt, zuzugeben aus Polen eingereist zu sein. Einer der Befragten erklärt, daß ein BGS-Beamter ihn auf den Koran schwören ließ, daß er nicht über Polen eingereist sei. Mehrere Flüchtlinge versichern, daß der BGS für seine Ausgaben Geld von ihnen einbehielt. Ein Mann gibt an, daß ihm 150 von 200 DM abgenommen wurden. Bei einem anderen waren es 500 DM, alles was er bei sich hatte. Nach Ansicht der von uns Befragten, hatte der BGS keine Beweise für die illegale Einreise über Polen. Trotzdem wurden sie über S³ ubice abgeschoben. Lediglich 2 Afghanen aus dieser Gruppe - so die Information, die wir von Hauptmann Kramarz haben - gelang es, beim polnischen Grenzschutz Asyl zu beantragen. Von den restlichen 19 Flüchtlingen gingen die meisten davon aus, ebenfalls einen Asylantrag für Polen an der Grenze unterschrieben zu haben. Auch hier bleibt ungeklärt, wie diese Ungleichbehandlung zustande gekommen ist.

 

Interview mit einem Häftling aus Pakistan:

Aus welchem Land kommen sie?

Ich bin aus Pakistan.

Wie wurden sie in Deutschland festgenommen?

Als wir angekommen sind, wußte ich nicht, in welchem Land wir uns befinden, ob es Deutschland, Schweden oder Irland ist. Ich habe auf der Straße eine Frau gefragt, sie hat uns gesagt, daß es Deutschland ist. Die deutsche Polizei hat uns auf einer großen Straße gefangen genommen. Wir gingen in Richtung Frankfurt. Ein Mann kam auf mich zu, fragte mich, wo wir hingehen. Ich sagte, daß wir Ausländer sind und nach einem Taxi suchen. Er fragte nach Dokumenten. Dann kamen Beamte und haben uns verhaftet.

Ein Beamter hat gefragt, ob ich weiß, in welchem Land wir sind. Ich sagte, eine Frau hat mir gesagt, daß wir in Deutschland sind, ich mir aber nicht sicher bin. Dann hat mir der Beamte gesagt, dies ist nicht Deutschland, sondern Schweden. Später haben mir andere Beamte gesagt, daß es Deutschland ist.

Wie lange blieben sie bei der deutschen Polizei, bzw. dem Grenzschutz?

Insgesamt 2 oder 3 Tage.

Waren sie im Arrest?

Ja, wir waren in einem Gefängnis.

Wie sind sie behandelt worden?

Bei den Verhören sind wir schlecht behandelt worden. Sie wollten wissen, von wo und über welchen Weg wir gekommen sind. Ich habe ihnen gesagt, daß wir mit 7 Leuten im LKW gekommen sind. Sie haben gefragt, ob wir einen Fluß überquert haben. Ich habe geantwortet, daß ich keinen Fluß gesehen habe. Dann wollten sie von mir, daß ich ein Papier unterschreibe. Sie haben gesagt, es wäre das, was ich ausgesagt habe. Ich konnte es nicht lesen, das war in eurer Sprache. Ich habe gesagt, ich weiß doch nicht, was ihr hier geschrieben habt. Sie drohten damit, mich zu schlagen, wenn ich nicht unterschreibe.

Die Beamten haben uns belogen. Am Anfang haben sie gesagt, uns helfen zu wollen, wenn wir die Wahrheit sagen. Dann haben wir die Wahrheit gesagt, und es hat uns überhaupt nichts geholfen. Die haben uns völlig ausgetrickst und uns nicht entsprechend internationaler Regeln behandelt. Ich habe gehört, daß alle Menschen in Europa den gleichen Regeln und Gesetzen unterliegen. Wenn eine Person verhaftet wird, kommt er vor ein Gericht, und es gibt ein Urteil, ob es ein Krimineller ist oder nicht. Uns haben sie ohne Verfahren nach Polen geschickt.

Ein Beamter kam mit dem heiligen Buch für Moslems, er hat gesagt, ich soll auf den Koran schwören, daß ich die Wahrheit gesagt habe. Ich habe es gemacht, ich habe auf den heiligen Koran geschworen. Aber sie haben gelogen, sie haben uns nicht geholfen.

Haben sie gesagt, daß sie über Polen gekommen sind?

Nein, das habe ich nicht gesagt.

Hatte der Bundesgrenzschutz irgend einen Beweis?

Nein, es gab keinen Beweis, sie haben uns ohne Beweis nach Polen abgeschoben.

Hat man ihnen die Möglichkeit gegeben, Asyl zu beantragen, seit sie in Polen sind?

Nein, so viel ich weiß nicht.

Wie lange mußten sie beim polnischen Grenzschutz bleiben?

Nur eine Nacht. Das war auch im Gefängnis. Als die polnischen Beamten gesehen haben, daß auf dem Papier keine Unterschrift ist, haben sie mich aufgefordert zu unterschreiben. Ich habe ihnen gesagt, daß ich nicht weiß, was da aufgeschrieben worden ist und daß ich das Papier nicht unterschreibe. Es wurde mir erklärt, daß es meine Aussage ist. Ich habe mich geweigert. Dann hat einer einen Stock genommen und mich noch mal aufgefordert, er sagte, er würde mich sonst schlagen. Da habe ich gesagt, o.k. dann schlag mich doch. Aber er hat es nicht getan. Er hat gesagt, gut dann unterschreiben wir das. Sie haben das Papier dann unterschrieben!

Wissen sie, wann das war?

Wir wurden am 17. September in Deutschland verhaftet, am 20. September waren wir in Polen. Wir sind dann mit einem LKW nach Pila gebracht worden.

Hat man ihnen gesagt, daß sie hier in ein Arrest kommen?

Nein, man hat uns nicht gesagt, daß wir ins Gefängnis kommen. Wir sind Flüchtlinge, keine Gefangenen, aber hier werden wir wie Gefangene behandelt.

Hat man ihnen gesagt, wie lange sie hier bleiben müssen?

Ja, wir sind für drei Monate hier.

Wissen sie den Grund, warum sie hier sind?

Sie haben gesagt, wir hätten die Grenze von Polen nach Deutschland illegal übertreten, darum werden wir drei Monate eingesperrt.

Hat die deutsche Seite Geld von ihnen einbehalten?

Ja, als die deutsche Seite uns verhaftet hat, haben sie alle Dokumente und alles, was wir an Geld bei uns hatten, eingesammelt. Als sie uns zur polnischen Grenze gebracht haben, sagten sie, daß sie Geld für ihre Ausgaben von uns einbehalten.

Wieviel war das?

Sie haben von jedem Geld einbehalten. Manchmal 20 DM, manchmal 30 oder 50, von einem Mann haben sie 500 DM einbehalten. Das war alles was er hatte.

Vielen Dank

 

Elblag

Elblag liegt 280 Kilometer nördlich von Warschau. Hier werden wir von Hauptmann Ferencz Wies³ aw, dem Verantwortlichen für die Durchführung des Abschiebearrests, empfangen. Bei Tee und Kaffee erzählt er uns, daß sich in Elblag zur Zeit insgesamt 15 Flüchtlinge in Abschiebearrest befinden. Von den 13 Tamilen aus Sri Lanka und den 2 Indern hat nach seinen Informationen noch keiner Asyl beantragt. Allerdings weiß er dies nicht genau, da sich weder das Büro für Migration auf seine Anfragen meldet, noch eine Verständigung mit den Flüchtlingen möglich ist, da keine Dolmetscher zur Verfügung gestellt wurden. Die Polizei ist auf Improvisation angewiesen. Einer der tamilischen Flüchtlinge spricht etwas Russisch. Hauptmann Ferencz hat daher vor kurzem einen Russisch sprechenden Kriminalbeamten gebeten, die Flüchtlinge über die Möglichkeit aufzuklären, Asyl in Polen zu beantragen. Er hat weiter veranlaßt, eine Liste mit den Namen anzufertigen, und diese über die Staatsanwaltschaft dem Büro für Migration in Warschau zukommen zu lassen. Dies ist schon über 2 Wochen her, eine Antwort hat er nicht erhalten.

Hauptmann Ferencz macht den Eindruck, daß er um die Abschiebehäftlinge sehr bemüht ist und sich mit dem neuen Problem alleingelassen fühlt. Es ist - wie er uns versichert - das erste Mal, daß die Polizeizentrale in Warschau Flüchtlinge in den neuen Abschiebearrest nach Elblag geschickt hat.

Seit 1994 stand der Abschiebearrest leer, erläutert uns der Kommandant der Wojwodschaftspolizei Inspektor Zbiê niew Makuch. Zuvor war in dem alten Gebäude das Untersuchungsgefängnis untergebracht. 1992 wurde ein neues gebaut, und 1993 erhielt Elblag 180 Millionen alte Zloties (1993 rund 17.000 DM), um das freigewordenen alte Gebäude in einen Abschiebearrest umzubauen. Das Geld für solche Umbauten ist von der deutschen Regierung zur Verfügung gestellt worden, erläutert Inspektor Zbiê niew Makuch. Es wird in Form eines Sonderfonds vom Innenministerium verwaltet. Neben Elblag erhielten noch 19 andere Städte Zuschüsse für den Um- und Ausbau von Abschiebearrestkapazitäten aus diesem Fonds.

Am 22. September kamen die 15 Abschiebehäftlinge per Bus aus Warschau. Es war notwendig, aus einem anderen Gefängnis kurzfristig 9 Beamte abzuziehen, die die Häftlinge bewachen sollen. Von Warschau gab es zwar die Zusage, daß für Verpflegung und Unterbringung der Flüchtlinge extra Geld zur Verfügung gestellt würde, bis heute steht dieses jedoch aus.

Hauptmann Ferencz führt uns in die Zellen des Abschiebetrakts. Die Eingangstür ist wie alle Türen auf dem langen Flur mit Polsterung beschlagen, man vermutet einen Konferenzsaal. Zwei Schritte - und wir stehen im Arresttrakt mit vergitterten Türen. Ein langer, schmaler Flur, von dem rechts und links alte gußeiserne Zellentüren abgehen. Bis Brusthöhe ist alles in dunklem Braun gestrichen. Es gibt keine Möbel, keine Plakate, nur das absolut notwendige. Eine Zelle ist als Küche ausgestattet, weiße Kacheln, helles, kaltes Neonlicht. Das Ganze erinnert eher an einen Heizungskeller.

Dagegen findet das Treffen mit den Abschiebehäftligen in einer gänzlich anderen Umgebung statt. Man führt uns in den großen, sehr repräsentativen Festsaal der Wojwodschaftspolizei. Vier lange Holztische, an der Frontseite eine Bühne mit Lautsprecheranlage. An der Rückwand große Holzbilder, die Silhouette der Stadt Elblag, Stadtmauer, Häusergiebel, Kirchtürme eingebettet in die umliegende Landschaft. Daneben zwei Burgen in Holzgravur: Frombork und Malbork.

Die Männer aus Sri Lanka lächeln, als einer unserer Mitarbeiter ihnen auf Tamilisch unser Anliegen erläutert. Sie schöpfen Hoffnung, endlich lassen sich vielleicht einige Fragen klären. Lediglich zwei der Anwesenden verändern ihren Gesichtsausdruck nicht, es sind die beiden Inder, die Hindi sprechen. Wir fragen, ob sie etwas Englisch verstehen, kurzes Nicken. Wir beginnen die Konversation in Englisch und übersetzen dann auf Tamilisch.

Die Erzählungen ähneln dem, was wir zuvor in Konin und Pila gehört haben. Auch diese Häftlinge wissen nicht, daß sie sich in Abschiebearrest befinden, hatten bisher keine Rechtsberatung und wissen nichts von Einspruchsmöglichkeiten. Auch sie wurden in dem Ort Wola Przypkowska bei Warschau festgenommen. Bei der Festnahme wurden Bilder gemacht und Fingerabdrücke genommen. Von den Beamten wurde ihnen 5 polnischsprachige Dokmente vorgelegt, von denen sie jedoch keines unterschrieben haben. Immer wieder wurde ihnen versichert: "You will have no problem, we will take you to a refugee camp". Einer der Anwesenden berichtet, daß er ca. 1,5 Stunden mit Hilfe einer Dolmetscherin über seinen Reiseweg und seine individuellen Fluchtgründen befragt wurde. Danach versicherte ihm eine Beamtin: "You will never be send back to Sri Lanka, you will be granted asylum". Bei den anderen dauerten die Anhörungen nicht länger als 10 Minuten, dabei wurden sie lediglich nach ihrem Reiseweg und ihren persönlichen Daten befragt, die in einen vorgedruckten Fragebogen eingetragen wurden. Einer der Tamilen berichtet, daß er sah, wie einige seiner Daten falsch aufgenommen wurden. So hatte er als Geburts- und Wohnort Jaffna angegeben. Die Beamtin trug jedoch Colombo ein und weigerte sich, trotz seiner Verbesserung, den Fehler zu berichtigen.

Erst bei ihrer Ankunft am 22. September in Elblag wurde ihnen klar, daß sie nicht in ein Flüchtlingslager, sondern in ein Gefängnis gebracht wurden. Seither hat niemand mehr mit ihnen über ihre Situation gesprochen. Lediglich vor zwei Wochen hatten sie Besuch von einem russischsprachigen Mann, der sie aufforderte, ihre individuellen Fluchtgründe aufzuschreiben, um in Polen Asyl zu beantragen. Die Tamilen glaubten, daß es sich dabei um einen Beamten des Migrationsbüros handelte, alle schrieben daher Briefe, in dem sie ihre Fluchtgründe darlegten und um Gewährung von politischem Asyl in Polen baten. Alle tragen diese Briefe bei sich, da sie nicht wissen, wohin sie geschickt werden können. Einige der Anwesenden haben vorsorglich einen zweiten Brief geschrieben und ihn mit unvollständiger Adresse an den UNHCR in Warschau adressiert. Bisher blieben Reaktionen jedoch aus.

Wir können das Mißverständnis aufklären und müssen die Häftlinge enttäuschen, da es sich bei dem russischsprachigen Mann nicht um einen Vertreter des Büros für Immigration, sondern um den schon ewähnten Kripobeamten handelte.

 

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Am 24. und 30.10.96 setzten wir uns mit Menschenrechtsorganisationen, mit dem UNHCR Warschau und dem Büro für Migration und Flüchtlinge in Warschau und dem Bundesgrenzschutz in Verbindung. Wir teilten ihnen in Kurzform den Stand unseres Wissens mit und baten um Stellungnahme. Am 7.11.1996 erfuhren wir, dass dem UNHCR Warschau und den in Polen ansässigen Menschenrechtsorganisationen nach unseren Besuchen, bzw. nach den Kurzberichten, der Zutritt zu den Abschiebearresten mit dem Ziel der Gesprächsaufnahme mit den Häftlingen generell nicht mehr gestattet wird. Möglich ist nur noch ein umständliches Genehmigungsverfahren für jeweils ein Einzelgespräch mit Einzelhäftlingen, das bei den zuständigen Regionalstaatsanwaltschaften beantragt werden muß. Faktisch bedeutet dies, dass weder der UNHCR noch Menschrechtsorganisationen die aktuellen Verhältnisse in den Abschiebearresten überprüfen konnten. Herr Cabrini, Leiter des UNHCR Warschau, teilte uns mit, daß er bisher aus den von uns aufgesuchten Abschiebearresten lediglich einen Brief von den Tamilen erhalten hat, die sich bereits im Anerkennungsverfahren befinden - der Brief sei aber nicht mit normaler Post aus dem Abschiebearrest abgeschickt worden.

Herr Tomasz Kozlowski, Leiter des Warschauer Büros für Migration und Flüchtlinge, teilte uns auf Nachfrage am 7.11.1996 mit, dass aufgrund der schweren Anschuldigungen Untersuchungen von höherer Stelle eingeleitet worden seien. Da sich diese Verfahren in der Schwebe befänden, könne er uns keine weitere Auskunft erteilen.

Der Bundesgrenzschutz, Präsidium Ost, teilte uns am 30.10.1996 mit, daß wir in Kürze eine Stellungnahme des (BRD-) Ministeriums des Innern erhalten würden. Der stellvertretende Leiter des Bundesgrenzschutz-Präsidiums Ost möchte ebenfalls in einem persönlichen Gesprächstermin Stellung beziehen, der Bundesgrenzschutz in Frankfurt/Oder habe eine Untersuchung eingeleitet. Am 4.11.1996 haben wir in der Angelegenheit nachgefragt, bis heute aber von keiner Behörde der BRD eine der angekündigten Stellungnahmen erhalten.