Presse-Erklärung vom 21.11.1996
zu Rückschiebungen des BGS nach Polen und zur Abschiebehaft in Polen
Nachtrag zur
FFM-Pressemappe "Auswirkung der Festung Europa auf Polen",
veröffentlicht am 11.11.96 in Bonn
Am 16. und 17.10.96 konnten wir von den schätzungsweise 500 in Polen einsitzenden Abschiebehäftlingen 122 besuchen. Obwohl alle besuchten Häftlinge aufgrund offizieller Äußerungen während der Verhöre nach ihrer Festnahme davon ausgingen, daß sie einen Asylantrag gestellt hätten, besagten uns vorgelegte Polizeilisten, daß nur 6 Personen als Asylantragsteller registriert waren. Kein Häftling konnte eine Bescheinigung einer Registrierung seines Asylantrags vorlegen. Kein Häftling war sich über die Art der Haft im klaren und wußte etwas über die Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Haftanordnung.
21 Häftlinge waren vom Bundesgrenzschutz (BGS) in Frankfurt / Oder nach Polen zurückgeschoben worden, obwohl - nach Meinung der Häftlinge - nicht nachweisbar war, daß sie über dieses Land in die BRD eingereist waren. Sie berichteten über Mißhandlungen und die eschlagnahmung von Geld durch den Bundesgrenzschutz.
Am 24. und 30.10.96 faßten wir diese Ergebnisse in Kurzberichten zusammen und baten die zuständigen polnischen Stellen und den BGS um Stellungnahme. Da jegliche Stellungnahme ausblieb, gingen wir am 11.11.96 mit unseren Recherche-Ergebnissen an die Öffentlichkeit (Pressekonferenz mit Claudia Roth - Die Grünen im EP - und Ulla Jelpke - MdB PDS/Linke Liste).
Aus den Medien und von polnischen Nichtregierungsorganisationen erfuhren wir, daß inwischen die Hälfte aller in Abschiebearrest einsitzenden Flüchtlinge nun als Asylbewerber registriert seien. Dies betreffe auch alle tamilischen Flüchtlinge - das teilte uns eine Vertreterin der Warschauer Helsinki-Foundation unter Berufung auf ihre guten Kontakte zum Büro für Migration und Flüchtlinge mündlich mit. Durch ein Telefongespräch, das wir am 18.11. mit einem der tamilischen Flüchtlinge in Elblag führten, erfuhren wir, daß keiner der dort inhaftierten Betroffenen zwischenzeitlich eine entsprechende Mitteilung erhalten habe. Der Befragte berichtete lediglich, daß sie alle nach Auskunft ihrer Wärter Ende November nach Warschau transportiert würden.
Wenn es tatsächlich stimmt, daß diese Abschiebehäftlinge endlich in ein Asylverfahren gelangt sind, so begrüßen wir dies.
Der BGS - Grenzschutzpräsidium Ost - hatte uns zunächst telefonisch mitgeteilt, daß seine Behörde eine Untersuchung einleiten und uns gegenüber bis zum 8.11.96 eine schriftliche Stellungnahme des BGS wie auch eine Mitteilung des Bundesministeriums des Innern abgeben würde. Ein für den 22.11.96 angebotenes mündliches Gespräch haben wir von der schriftlichen Benennung des Gesprächsinhalts und vom Erhalt der angekündigten schriftlichen Stellungnahme abhängig gemacht. Bis heute liegt uns kein entsprechendes Schreiben vor. Als öffentliche mündliche Stellungnahme zu diesem Komplex ist bisher lediglich die Äußerung von Detlef Dauke, dem Sprecher des Bundesministeriums des Innern, bekannt (FR vom 13.11.: "Asylbewerbern wird kein Geld abgenommen"). Herr Dauke ist offensichtlich nicht über die gängige Praxis des BGS informiert, daß den Flüchtlingen an den deutschen Ostgrenzen sog. "Sicherheitsleistungen" vom BGS willkürlich abgenommen werden, bevor sie nach Polen oder Tschechien abgeschoben werden.
Da es nach fast einem Monat keinerlei konkrete Erklärung und Stellungnahme des BGS gegeben hat, gehen wir von bewußten Verschleierungsabsichten dieser Behörde aus. Wir betonen nochmals, daß wir die genauen Daten und die präzisen Umstände der Rückschiebung benennen konnten. Auch die Namen der Rückgeschobenen liegen uns vor. Wir gehen davon aus, daß diese Personen ein Recht auf Einreise in die BRD und auf Asylverfahren hier haben. Die ungeklärten Umstände der BGS-Rückschiebungen nach Polen und die derzeitige Haftanordnung für Asylbewerber in Polen sollten u. E. zu einem sofortigen Stopp der Rückschiebe-Praxis führen.