Thema: Auswirkung der Festung Europa auf Polen
Für Menschen aus Südasien gilt: Statt Asyl - Haft und Abschiebung
Erklärung und Bericht der FFM zur Pressekonferenz am 11.11.1996 um 10.00 Uhr im Presseclub Bonn:
Es nehmen teil:
Claudia Roth, DIE GRÜNEN IM EP
Ulla Jelpke, MdB PDS/ Linke Liste
Dominique John, Helmut Dietrich, FFM
Seit September 1996 sind in Polen die Abschiebehaftanstalten in dramatischer Weise "gefüllt" worden. Nachforschungen der Warschauer Nichtregierungsorganisation PAH (Polska Akcja Humanitarna) ergaben, daß sich derzeit ca. 500 Personen in Polen in geschlossenen Abschiebearresten befinden. Ca. 400 Personen wurden bei Goßrazzien im Laufe des Septembers in Polen festgenommen, ca. 100 Personen wurden entsprechend des Rückübernahmeabkommens mit der Bundesrepublik Deutschland durch den Bundesgrenzschutz nach Polen zurückgeschoben.
Am 16.10. und 17.10. konnten wir insgesamt 122 Abschiebehäftlinge in drei polnischen Abschiebearresten (Konin, Pila und Elblag) besuchen. Wir haben insgesamt 17 Stunden ohne Beisein der Polizei mit ihnen gesprochen. Zusammenfassend ergab sich dabei folgendes Bild:
1. Bei allen 122 Personen handelt es sich um Männer aus asiatischen Ländern (Bangladesch, Afghanistan, Pakistan, Indien, Sri Lanka - Ausnahme: eine Person aus Liberia). 101 der Besuchten wurden bei einer Großrazzia am 18./19. September in der Nähe von Warschau festgenommen. 21 der Besuchten waren gemäß des Rückübernahmeabkommens aus Deutschland vom Bundesgrenzschutz abgeschoben worden .
2. Nach Wissen der zuständigen Polizeidienststellen hatten von den 122 Häftlingen nur 6 Personen die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen (drei Tamilen, zwei Afghanen und ein Liberianer). Aber alle 122 Häftlinge gingen davon aus, daß sie einen Asylantrag gestellt hätten. Die ÜbersetzerInnen, die bei den fünf- bis fünfzehnminütigen Verhören bei der Staatsanwaltschaft anwesend gewesen waren, hatten ihnen bei Vorlage der auf polnisch abgefaßten Abschiebehaftanordnung erklärt, es handele sich um ihren Asylantrag. Alle haben diesen Schriftsatz unterschrieben. Die Tatsache, daß wir diese im Detail übereinstimmenden Aussagen in den verschiedenen Abschiebearresten gehört haben, läßt vermuten, daß die Flüchtlinge von staatlichen Stellen getäuscht wurden.
3. Keiner der Häftlinge war sich über die Art der Haftsituation (Abschiebearrest) im klaren. Niemand hatte die Häftlinge über ihre Rechte und Einspruchsmöglichkeiten aufgeklärt. Es gibt weder Seelsorger noch Hilfsorganisationen, von denen die Häftlinge betreut werden. Abgesehen vom Kontakt mit den Wärtern haben sie keinerlei Verbindung zu polnischen Staatsangehörigen. Die zuständigen Polizeibehörden verfügen über keine DolmetscherInnen.
4. Zuständig für ihre Haftsituation ist neben den Staatsanwaltschaften das Warschauer Flüchtlings und Migrationsbüro. Dieses Büro nimmt in Polen die Asylanträge entgegen, bearbeitet und entscheidet darüber und organisiert die Abschiebungen. Kein/e VertreterIn dieses Büros hatte sich - bis zum Zeitpunkt unseres Besuchs - mit den von uns besuchten Häftlingen in den Abschiebearresten in Verbindung gesetzt.
5. Auch der UNHCR, der in Warschau ein Büro unterhält, hat sich in den von uns besuchten Abschiebearresten nicht gemeldet, obwohl viele der Flüchtlinge Briefe mit der Bitte um Hilfe an ihn geschickt hatten. Aufgrund unvollständiger Adressen kamen diese Briefe zum Teil wieder an ihre Absender zurück.
6. Aus weiteren Recherchen, die wir in den vergangenen Monaten in Polen unternahmen, ist uns bekannt, daß Personen aus Südosteuropa bei Registrierung ihres illegalen Aufenthalts in der Regel ´lediglich´ eine Ausreiseaufforderung ("administratives Visum") und, nach dem Versuch der "unerlaubten Ausreise" nach Westeuropa, eventuell eine mehrmonatige Haftstrafe erhalten. Demgegenüber scheinen Personen aus Südasien bei der Registrierung ihres illegalen Aufenthalts direkt in Abschiebearrest genommen zu werden. Diese unterschiedliche restriktive Behandlung nach Hautfarbe und Herkunft halten wir für diskriminierend. Es ist zu prüfen, ob diese Praxis Menschenrechtskonventionen widerspricht, die die polnische Regierung unterzeichnet hat.
Als erste Reaktion auf unseren Besuch der Abschiebearreste und auf unsere Bitten um Stellungnahmen sperrten die verantwortlichen staatlichen Stellen faktisch den Zugang zu den Häftlingen. Anträge auf den Besuch von Einzelpersonen seien bisher noch nicht genehmigt worden. Der UNHCR und Menschenrechtsorganisationen können nunmehr keine Sammelbefragungen zur Überprüfung der Situation unternehmen. Der UNHCR hat laut Mitteilung vom 7.11.1996 auch nach unserem Haftbesuch keinen einzigen Brief auf normalem Postweg aus den aufgesuchten Abschiebearresten erhalten.
Hintergrundmaterial zur Pressekonferenz: