Die junge Frau aus Kiew sieht
neben dem breiten, schwarz gekleideten Wachmann sehr klein aus. Sie ist
müde und erschöpft, ihre dunklen langen Haare sind verklebt. Nur ein
Mal die Woche sei es ihnen erlaubt für fünf Minuten zu duschen, erzählt
sie. Sie und die drei anderen Frauen, mit denen sie eine Zelle teilt,
warten seit fünf Wochen auf ihre Entlassung aus Balkova, dem ersten
Abschiebegefängnis der Tschechischen Republik.
Sie war schon auf der deutschen Seite, berichtet die junge Frau. In Leipzig, auf dem Bahnhof beim Besteigen des Zuges nach Berlin, sei sie von Beamten des Bundesgrenzschutz (BGS) kontrolliert und verhaftet worden. Man hätte in ihrem Gepäck ein Straßenbahnticket aus Prag gefunden. Damit war für die Beamten klar, dass sie illegal über die tschechische Grenze nach Deutschland gekommen sei. Am nächsten Tag wurde sie "zurückgeschoben". Dort hätten ihr tschechische Beamte erklärt, sie würde über die Slowakei in die Ukraine abgeschoben werden.
Auf dem langen Gefängnisflur sammeln sich nach und nach andere Abschiebehäftlinge. In diesem Teil des Gebäudes sind vor allem Frauen und Kinder eingesperrt. Die Besucher aus Deutschland sind eine seltene Abwechslung vom Haftalltag. Erst zurückhaltend, dann immer wütender beschweren sich die Frauen über ihre Situation im Gefängnis. Die Anspannung ist groß, einige wenige halten sich im Hintergrund, blicken eher apathisch umher. Sie haben es wohl aufgegeben sich zu beschweren und zu fragen, warum sie denn hier eingesperrt werden. Auch die junge Frau erzählt, dass sie es aufgegeben hat, nach einem Telefon zu fragen.
Nur vierzig Kilometer sind es von hier bis zur deutschen Grenze. Das Gefängnis liegt außerhalb eines kleinen, für die nordböhmische Landschaft typischen Dorfes. In der Mitte des Dorfes führt eine Straße in nordwestlicher Richtung. Es gibt kein Hinweisschild, das den Weg zum Abschiebegefängnis zeigt. Aber die Auswahl ist auch nicht sehr groß, das muss der Weg sein. Am Ende der Straße nach etwa 3 Kilometern blickt man von einem Hügel auf ein, für die Gegend ungewöhnlichen Gebäudekomplex. Auf den ersten Blick könnte es sich um ein Krankenhaus oder Sanatorium handeln. Lediglich der Zaun mit den Überwachungskameras passt nicht zu diesem Bild. Macht man sich die Mühe, entlang des Zaunes, um das Gebäude herumzugehen, so hat man direkten Einblick zu den vergitterten Gebäudeteile. Zweifellos handelt es sich um ein Gefängnis.
Major Hubka, der Direktor von Balkova und seine Kollegen Mathy und Chuboda von der tschechischen Ausländerpolizei erzählen, dass die Anlage früher als Polizeischule gedient habe. Umfangreichen Umbauten seien notwendig gewesen, um den Komplex im November 1998 als Abschiebegefängnis eröffnen zu können. Heute sind hier bis zu dreihundert Abschiebehäftlinge untergebracht. Über 60 Prozent der Inhaftierten sind Migranten und Flüchtlinge, die vom BGS in unmittelbarer Grenznähe aufgegriffen und auf Grund des seit 1994 in Kraft getretenen Rückübernahmeabkommens zurückgeschoben werden. Ungefähr die Hälfte der Rückgeschobenen stammt ursprünglich aus Ost- und Südosteuropa, hier vor allem aus Russland, der Ukraine und dem Kosovo. Daneben kommen viele aus Afghanistan und dem Iran sowie aus Vietnam und Sri Lanka. Leutnant Chuboda von der Ausländerpolizei in Prag gibt offen zu, dass die Eröffnung des ersten tschechischen Abschiebegefängnisses an der deutschen Grenze aus ausschließlich politischen Gründen erfolgte. Der Druck der deutschen Seite wurde einfach immer stärker. 1998 stiegen die vom BGS veröffentlichten Zahlen der aufgegriffenen heimlichen Grenzgängern im tschechischen Grenzgebiet deutlich an. So wurden auf der deutschen Seite über 19.000 Festnahmen gezählt und auch auf der tschechischen Seite der Grenze wurden mit 25.000 Festnahmen, deutlich mehr Menschen, beim Versuch illegale aus Tschechien nach Deutschland auszureisen, verhaftet als in den Jahren zuvor. Immer stärker drängte Deutschland, aber auch Österreich, darauf, dass die tschechischen Behörden eine härtere Gangart gegenüber den zurückgeschobenen Flüchtlingen und Migranten einschlagen müssten. Da der tschechische Grenzschutz keine Gefängnisse hatte, um die Zurückgeschobenen in Haft zu nehmen, wurden sie nach ein bis zwei Tagen Haft entlassen und lediglich mit einer Ausreiseaufforderung versehen. Für viele bot dies die Möglichkeit, den heimlichen Grenzübertritt noch einmal zu versuchen.
In Balkova, so erklärt der Direktor, wird zwischen einer geschlossenen und einer offenen Abteilung unterschieden. Vor allem allein reisende Männer würden in der geschlossenen Abteilung untergebracht. Jeden Tag haben sie Anrecht auf eine halbe Stunde Hofgang, während sie den Rest des Tages in Zellen mit bis zu vier Personen verbringen müssen. Der sogenannte offene Teil des Gefängnisses wäre Frauen und Familien mit Kindern vorbehalten. Tagsüber könnten sie sich auf dem Flur aufhalten, in der Nacht würden die Zellen allerdings verschlossen. Auch im offenen Bereich würde nur eine halbe Stunde Hofgang pro Tag gewährt. Wenn allerdings viele Familien mit Kindern anwesend seien, so der Direktor, würde versucht, den Hofgang großzügiger zu handhaben. Mit dem seit dem 1.1.2000 in Kraft getretenen neuen Ausländergesetz, dass mit den EU-Richtlinien weitgehend kompatibel ist, steht das Abschiebegefängnis nun auch rechtlich auf festem Boden. Mehrere Abschnitte des Gesetzes regeln die Form der Unterbringung von Ausländern in entsprechenden Einrichtungen. Der größte Fortschritt, so der Direktor von Balkova, Major Hubka, sei jedoch, dass Abschiebehäftlinge nun bis zu 180 Tagen in Haft genommen werden können. Bisher war 30 Tage das Maximum. Dies - so der Major - habe aber oft nicht gereicht, um die für eine Abschiebung notwendigen Passersatzpapiere beschaffen zu können.
Szenenwechsel. Cerveny Ujezd, 20 Kilometer südlich von Teplice. Hier befindet sich eines der beiden tschechischen Erstaufnahmelager für Flüchtlinge. Der Familie Nazaki aus dem Iran ist in einem der fünfstöckigen Blocks eine Wohnung mit zwei Zimmern zugeteilt. Sieben Wochen, so berichtet der Vater der Familie, war er mit seiner Frau und den drei Kindern in Balkova eingesperrt. Auch sie hatten zuvor versucht nach Deutschland durchzukommen. Kommerzielle Fluchthelfer hatten die Familie in einer Nacht im Dezember des letzten Jahres über die Grenze geführt. Doch sie hatten Pech. Noch im Grenzgebiet wurden sie vom BGS verhaftet. Der ansonsten ruhig erzählende Familienvater wird sichtlich erregt, wenn er über die 48 Stunden berichtet, die er und seine Familie in BGS-Haft verbracht haben. Mit Hilfe eines Dolmetschers seien sie zunächst zum Fluchtweg befragt worden. Seine Erklärung, dass er nicht in den Iran zurückkehren könne und dass er Asyl in Deutschland brauche, habe niemanden interessierte. Vielmehr wurde ihm deutlich gemacht, dass er und seine Familie in Deutschland keine Möglichkeit mehr hätte, einen Asylantrag zu stellen, dies wäre nur noch in Tschechien oder einem anderen Land möglich.
Nach 48 Stunden wurde die Familie den tschechischen Behörden übergeben. Dann kramt Herr Nazaki Quittungen hervor, die ihm ein BGS-Beamter kurz vor der Rückschiebung ausgehändigt hat. Er bewahrt sie fein säuberlich gefaltet in einer Plastikschutzfolie auf. Von "Sicherheitsleistungen" und "Polizeikosten" ist darin die Rede. Offensichtlich hat der BGS für den 48-stündigen Aufenthalt und für die Rückschiebung der fünf-köpfigen Familie einen Betrag von insgesamt 2.600 DM einbehalten.
Auch auf der tschechischen Seite versuchte Herr Nazaki einen Asylantrag zu stellen. Obwohl der Familie gesagt worden war, dass sie in einem Flüchtlingslager untergebracht würden, wurden sie einen Tag später nach Balkova gebracht. Es dauerte eine gewisse Zeit, bis der Familie klar wurde, dass sie in einem Gefängnis gelandet war. Niemand hätte mit ihnen gesprochen, tagelang waren sie in einer Zelle eingeschlossen, lediglich 10 Minuten pro Tag hatten sie Hofgang. Insbesondere für die beiden jüngsten Kinder, sechs und acht Jahren alt, ein unhaltbarer Zustand. Aus Verzweiflung begann Herr Nazaki nach drei Wochen einen Hungerstreik und forderte die Überstellung in ein Flüchtlingslager. Der Hungerstreik hatte Erfolg, endlich reagierten die tschechischen Behörden. Eine Englisch sprechende Frau sei gekommen und hätte versprochen sich um einen Asylantrag zu kümmern. Tatsächlich wurde die Familie drei Wochen später in das Erstaufnahmelager Cerveny Ujezd überstellt.
Der Direktor von Balkova, Major Hubka, bestreitet solche Darstellungen kategorisch. Nach seinen Angaben sitzen in Balkova nur Personen ein, die keine Papiere besitzen und die keinen Asylantrag stellen wollten. Ziel der Inhaftierung sei es, über die entsprechenden Botschaften die für eine Abschiebung notwendigen Papiere zu bekommen. Verlange jemand Asyl, so wäre es die Pflicht der Wärter dies zu melden. Eine baldige Entlassung wäre die Folge. Zwar gäbe es ab und zu zeitliche Verzögerungen auf Grund von organisatorischen Schwierigkeiten. Immerhin müsste das Büro für Migration im tschechischen Innenministerium informiert und der Transfer in das Erstaufnahmelager organisiert werden. Allein schon die Tatsache, dass 60 Prozent der Abschiebehäftlinge in Balkova früher oder später einen Asylantrag stellten, mache deutlich, dass in diesem Abschiebegefängnis keine Asylsuchenden einsitzen. Eine offizielle Bestätigung dieser Zahlen ist allerdings aus dem tschechischen Innenministerium nicht zu bekommen.
Vielmehr finden sich in Cerveny Ujezd noch eine große Zahl weiterer Flüchtlinge, die zuvor in Balkova eingesperrt waren und die berichten, dass es ihnen nur durch massive Proteste gelungen sei, einen Asylantrag zu stellen und in das Flüchtlingslager entlassen zu werden. Wenn auch sicherlich ungewollt, so bestätigte die in Balkova für die Ausländerpolizei arbeitende Psychologin Marie Hnatkova diese Darstellungen. Viele der in Balkova Inhaftierten, so die Gefängnispsychologin, seien extrem verzweifelt. Vor allem für Familien mit Kleinkindern sei der Gefängnisaufenthalt eine Belastung, die kaum zu ertragen sei. Auch sie berichtet aus ihrem Arbeitsalltag von Essensverweigerungen bis hin zu Selbstmordversuchen.
Mit der Einrichtung von Balkova ist die Tschechische Republik ihrer von den EU-Staaten vorgegebenen flüchtlings- und migrationspolitischen Aufgabe als Pufferstaat einen deutlichen Schritt näher gekommen. Dazu gehört es, Flüchtlinge und Migranten im Vorfeld der Grenze zu Deutschland und Österreich abzufangen und Rückgeschobene aus den unmittelbar an die EU-Länder angrenzenden Grenzgebieten herauszuschaffen. Nach Informationen aus dem Innenministerium, sollen in Kürze vier weitere Abschiebegefängnisse eröffnet werden. Eines davon an der slowakischen, ein weiteres an der österreichischen Grenze. Das Pendant zu diesen Gefängnisses ist eine vermehrte Durchschiebung in die Anrainerstaaten. So weist der entsprechende Jahresbericht des tschechischen Innenministeriums aus, dass 1998 84 Prozent der 19.137 Personen, die nach Tschechien zurückgeschoben wurden, den slowakischen Behörden übergeben wurden. Mit anderen Worten: alleine 1998 wurden insgesamt 11.433 Personen durch Tschechien in die Slowakei durchgeschoben. Der größte Teil war zuvor von Österreich und Deutschland zurückgeschoben worden.
Die junge Frau aus Kiew steht mit verschränkten Armen da. Man sieht ihr die Wut und Empörung an, ab und zu kann sie ihre Tränen nicht mehr halten. Sie vermutet, dass sie irgendwann über die Slowakei in die Ukraine abgeschoben wird. Dann muss sie sich einen neuen Weg überlegen, wie sie ihr Ziel nach Deutschland zu kommen erreicht.
[veröffentlicht in: asylkoordination aktuell, Österreich 2/2000]